Wildschaden muss auch weiterhin vom Jagdpächter bezahlt werden

Ausgehend von den allerorts anstehenden Verhandlungen von Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften über neue Jagdpachtverträge wird von seiten einiger Jägervereinigungen versucht, den Wildschaden oder Teile des Wildschadens auf die Jagdgenossenschaften und damit auf die Grundstückseigentümer zu verlagern.


Der Bauernverband stellt klar, dass auch zukünftig die Jagdpächter für den Wildschaden zuständig sind. Diese haben es als einzige in der Hand, die Wildbestände - insbesondere die Wildschweinbestände - so zu regulieren, dass Wildschaden weitgehend vermieden wird.

 

Von Seiten der Jäger wird vielfach argumentiert, Ausgangspunkt für die Zunahme der Wildschweine sei eine Ausdehnung der Maisanbaufläche.


Dies ist  nicht richtig:  Die Maisfläche hat in den letzten 30 Jahren sogar deutlich abgenommen. Von einer von Jägerseite gerne angeführten "dramatischen Ausdehnung" kann daher keine Rede sein. Die Rindviehbestände als Basis für den Silomaisanbau haben  deutlich abgenommen. Ebenfalls sehr deutlich sind die Kartoffelflächen zurückgegangen. Das Argument, aufgrund  von wachsenden  Maisflächen steige aktuell auch das Wildschadensrisiko ist damit nicht richtig.


Ebenfalls nicht richtig ist die Argumentation, dass die Wildschäden dramatisch zugenommen hätten. Auch die steigenden Getreidepreise sind dafür als Grund ungeeignet: Zwar ist Getreide mehr wert. Im Vergleich zu den 70er und 80er Jahren liegen die Getreidepreise auf ähnlichem Niveau. Die Jagdpachtpreise sind seither nicht gestiegen. Also kann für die Jäger auch keine schlechtere Situation entstanden sein, als vor 25 Jahren.


Wir geben zu bedenken, dass aus der unnötigen und überhitzten Diskussion heraus von den Jägern selbst alles getan wird, um dem Nachwuchs die Freude an der Jagd zu nehmen und dass mit dem derzeitigen Aufruf, Jagden nur noch dann zu pachten, wenn die Jagdgenossenschaft auch den Wildschaden oder Teile davon bezahlt, viel entstandenes Vertrauen zerstört wird. Wenn Jagden aus der Not heraus fremd ausgeschrieben werden, dient dies niemandem.






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