Umweltgesetzbuch darf Jagdrecht nicht einschränken

Das Jagdrecht muss als selbständiger Rechtskreis erhalten bleiben und darf nicht durch Regelungen im Umweltgesetzbuch (UGB) ausgehöhlt werden.

Darüber waren sich die Teilnehmer der Frühjahrstagung der Bundesarbeitgemeinschaft der Jagdgenossen­schaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) am 22. April 2008 in Kassel einig.


Wie der Vorsitzende, Bernhard Haase, betonte, darf es nicht zu weiteren Verschärfungen für die Grundeigentümer, beispiels-weise durch Einschränkungen alter Wasserrechte oder durch Ausweitung der Aufgaben der Gewässerunterhaltung, kommen. Auch bestehe mit Jägern und Landwirten Einigkeit, dass das UGB dazu genutzt werden sollte, die Eingriffs- und Ausgleichsregelung stärker auf Qualität als auf Quantität und auf den Schutz aller Ressourcen auszurichten, um dem anhaltenden Flächenverbrauch entgegenzuwirken.

  Diskutiert wurde auf der Frühjahrstagung zudem über das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Luxemburg. Dieser hatte in der Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft nach luxemburgischem Recht einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtscharta gesehen. Die Juristen der BAGJE kamen jedoch übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass dieses Urteil keine Auswirkungen auf das deutsche Jagdrecht habe. Vor dem Hintergrund, dass die Jagdgenossenschaften in Deutschland als Körperschaften öffentlichen Rechts viele Aufgaben von öffentlichem Interesse wahrnähmen, gäbe es weiterhin gute Argumente für die Europarechtskonfor­mität der Zwangsmitgliedschaft nach dem deutschen Jagdrecht, wie sie erst im letzten Jahr vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Nichtsdestotrotz wird sich ein Expertengremium der BAGJE intensiv mit der juristischen Argumentation auseinander­setzen.
  Andreas Leppmann vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) stellte im Rahmen der Tagung den aktuellen Stand des vom Bundeslandwirtschaftsministerium initiierten Modellvorhabens zur Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft vor. Alle Teilnehmer begrüßten es ausdrücklich, dass alle Beteiligten - Landwirte, Jäger und Jagdgenossen - an einen Tisch geholt werden sollen, um ackerbauliche und jagdliche Maßnahmen zu testen und zu optimieren.

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