Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft dringend notwendig

 Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich für eine Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft aus. Die Risiken für landwirtschaftliche Betriebe seien durch verän­derte Klimabedingungen, erhöhtes Tierseuchenrisiko, wachsende Spezialisierung in den Betrieben und durch immer volatilere globale Märkte erheblich angewachsen. Zu einer modernen Unternehmensführung in der Landwirtschaft gehöre deshalb auch ein ange­passtes und funktionierendes Risikomanagement. 


„Dazu muss den Landwirten die Möglichkeit eröffnet werden, in ihrer Bilanz eine Risikoausgleichsrücklage zu bilden“, forderte DBV-General­sekretär Dr. Helmut Born. Es gehe hierbei um eine steuerbe­günstigte Gewinnrücklage, womit Naturkatastrophen sowie Marktkrisen abgepuffert werden könnten.

 

Wie Born betonte, führe die schwankende Ertragssituation zu hoher Steuerzahlung und damit zu starkem Liquiditätsabfluss in guten Jahren; dieser Effekt werde jedoch in schlechten Jahren nicht ausgeglichen. „Die in guten Jahren eigentlich vorhandene Liqui­dität kann damit nicht vorsorgend für den Risikofall zurückgelegt werden“, begründete Born die Notwendigkeit einer Risikoausgleichsrücklage. Zudem erfolge eine unzutreffende Besteuerung der Land­wirte, da einzelne „Ausreißerjahre“ die steuerliche Bemessungs­grundlage verzerrten.   Born forderte, dass in Anlehnung an das Forstschäden-Ausgleichgsgesetz auch landwirt­schaftliche Betriebe zum Ausgleich risikobedingter Ertragsschwankungen eine Rücklage bilden können und dadurch in guten Jahren Kapital zur Risikovorsorge ansparen. Die zum Ausgleich künftiger Risiken angesparten Mittel sollten sowohl unmittelbar bei Eintritt des Risikos als auch vorbeugend zur Stabilisierung der Betriebe genutzt werden. Die zulässige Höhe bzw. Zuführung zu dieser Rücklage kann sich nach Einschätzung Borns an be­stimmten Obergrenzen, z. B. gemessen am Umsatzvolumen der Betriebe, orientieren. Die Rücklage sollte zudem zeitlich unbegrenzt fortgeführt werden, da sie dauerhaft zum Aus­gleich risiko­bedingter Ergebnis-schwankungen zur Verfügung stehen müsse. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl 2009 plädierte Born dafür, die Risikoausgleichsrücklage in einem moderni­sierten Landwirtschaftsgesetz zu verankern.

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