Positionspapier des Bauernverbands Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems e.V.: "Schluss mit überbordender Regulierungswut" in Pflanzenschutz und Schadnagerbekämpfung

 

Schluss mit unsinniger und überbordender Regulierungswut

 

Der Gesamtvorstand des Bauernverbands Schwäbisch Hall – Hohenlohe – Rems e.V. fordert alle politisch Verantwortlichen dringend dazu auf, sofort auf zusätzliche unsinnige Regelungen zu verzichten und den Landwirten zu ermöglichen, im Rahmen ihres erlernten Berufes nach bestem Wissen und Gewissen Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung zu betreiben.

 

Wenn dies nicht umgehend erfolgt, entstehen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung, eine erhebliche Beeinträchtigung der Nahrungsmittelsicherheit und zunehmende Frustration und Überlastung bis hin zu Burnout und Depression in den landwirtschaftlichen Familien.

 

Ausgangspunkt für unsere öffentliche Positionierung sind zwei Vorschriftenkomplexe, die ab dem Jahr 2026 auf unsere Familienbetriebe wirken und extrem beschwerende sowie nicht notwendige Folgen haben. Der Gesetzgeber muss handeln, damit diese so nicht wirksam und entschärft werden.

 

 

  1. Gegen die erweiterte Dokumentationspflicht bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

 

Bereits bisher war ein Anwender von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, schriftlich aufzuzeichnen, wer wann welches Pflanzenschutzmittel auf welcher Kulturart ausgebracht hatte. Zusammen mit den Flurstückverzeichnissen aus den Prämienanträgen konnten dadurch stets konkrete Sachverhalte nachgewiesen werden, sofern dies erforderlich war.

 

In der neuen ab 1.1.2026 gültigen Verordnung müssen vom Anwender nun ohne inhaltlichen Zugewinn formal bürokratische Angaben dokumentiert werden. Notwendig sind z.B. in jedem Einzelfall die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels, der InVeKoS-Code des Flurstücks, der EPPO-Code der Kultur und das BBCH-Stadium sowie die Uhrzeit der Anwendung. Außerdem soll ab 2027 die elektronische Dokumentation verpflichtend werden.

 

Für die klein strukturierten Landwirte in unserem Verbandsgebiet entsteht dadurch eine nicht hinnehmbare unnötige Zusatzbelastung durch Aufzeichnung von Daten, die sich im Nachhinein leicht feststellen lassen können. Zulassungs- und InVeKoS-Codes können jederzeit nachvollzogen werden. Eine ständige Einzelfalldokumentation ist daher nicht notwendig. Die genaue Aufzeichnung der Ausbringungsuhrzeit ist schlichtweg  nicht möglich. Den Landwirten ist es nicht zuzumuten, sich ständig mit der Stempeluhr zu beschäftigen, wenn dringend die Arbeiten getan werden müssen. Die Eintragung in elektronische Systeme ist für kleinere Betriebe nicht automatisierbar und führt zu einer erheblichen Zusatzbelastung der Betriebsleiter.

 

Die mit der Dokumentationspflicht verbundenen Kontrollen und Sanktionen führen zu ständigem psychologischen Dauerstress. Denn die Landwirtsfamilie hat ja vielfältige Regelungen zu erfüllen und steht ständig unter dem Damoklesschwert, etwas falsch gemacht zu haben.

 

Wir fordern die Rückkehr zur Gesetzeslage vor 2026, da diese vollständig ausreicht. Es ist nicht nachvollziehbar, welche Gefahren durch die Neuregelung ausgeschlossen werden sollten. Vor allem sind keine Schadereignisse bekannt, denen zwingend für die Zukunft abgeholfen werden müsste, um die Bevölkerung oder die Umwelt vor Beeinträchtigungen zu schützen.

 

  1. Zurücknahme der neuen Vorschriften zur Schadnagerbekämpfung ab Mitte 2026

 

Ab Juli 2026 ist die Schadnagerbekämpfung neu geregelt. Für die landwirtschaftlichen Betriebe entstehen in folgenden Bereichen unzumutbare und undurchdachte Erschwernisse:

 

1. Dauerbeköderungen werden verboten, nur noch akuter Projekteinsatz

2. Rückgabepflicht nicht aufgebrauchter Mittel

3. Erschwerter Einsatz von antikoagulanten Mitteln bei Mäuse- und Rattenbekämpfung

4. Erschwerter Sachkundenachweis für berufsmäßige Anwender in der Landwirtschaft

 

In landwirtschaftlichen Betrieben muss entschlossen gegen Schadnager vorgegangen werden. Durch den ständigen Umgang mit Getreide, Futtermitteln und zwangsläufig anfallende Reste in den Gebäuden besteht eine stetige Gefahr der Vermehrung von Schadnagern. Diese übertragen Krankheiten und verunreinigen Lebensmittel.

 

Aus diesem Grund wird in den landwirtschaftlichen Ausbildungen ein großer Schwerpunkt auf Fachwissen zum ständigen und vorbeugenden Schadnagerschutz gelegt. Schon kleinste Populationen müssen im Sinne des Lebensmittelschutzes ausgerottet werden. Eine bürokratische Erschwerung und die erhebliche Einschränkung des Zugangs zu wirksamen Mitteln haben erhebliche Folgen für die Nahrungs- und Lebensmittelsicherheit.

 

Das Problem im landwirtschaftlichen Bereich ist nicht die Gefahr, die von Rodentiziden ausgeht, sondern die zu befürchtende Vernachlässigung der Schadnagerbekämpfung, wenn der Zugang zu wirksamen Bekämpfungsmethoden erschwert wird.

 

Insbesondere die Verpflichtung zu regelmäßigen Sachkundekursen, das Verbot der Dauerbeköderung und die Pflicht, angebrochene Packungen nach einem „Bekämpfungsprojekt“ an die Abgabestelle zurückzugeben, ist im landwirtschaftlichen Betrieb weder sinnvoll noch vernünftig umzusetzen. Der Landwirt muss stets alle Möglichkeiten zur Verfügung haben, der Verunreinigung von Lebensmitteln durch Mäuse- und Rattenkot Herr zu werden. Ansonsten entstehen erhebliche Gesundheitsgefahren für die Verbraucher, Tiere und Mitarbeiter auf den Höfen.

 

Wir fordern eine Ausnahme von den genannten Vorschriften für landwirtschaftliche Betriebsleiter und eine Erfüllung der Sachkunde durch Integration in den ohnehin verpflichtenden Sachkundenachweis Pflanzenschutz.

 

 

Wenn es nicht gelingt, praxisorientierte Regelung in beiden Bereichen zu schaffen, werden sich unsere Bauern aus der Produktion verabschieden. Der psychische Stress, der durch die ständige Angst vor Kontrollen und Lücken bei den Dokumentationspflichten in Ackerbau und Tierhaltung durch zu vielfältige Vorschriften auslöst wird, ist von den landwirtschaftlichen Familien nicht mehr zu leisten. Fehler sind vorprogrammiert. Dazu kommt die Auseinandersetzung mit ständig wechselnden Kontrolleuren, die aus der Natur der Sache unkalkulierbar ist.

 

Wir fordern eine umgehende Lösung für die Problematik und Änderung der Verordnungen. Zudem fordern wir sämtliche gesetzgebenden Instanzen auf, Verantwortung und Freiheit zur Ausübung des landwirtschaftlichen Berufes zu ermöglichen.

 

Im Mittelpunkt muss das Ermöglichen, nicht die Dokumentation und Kontrolle der landwirtschaftlichen Tätigkeit stehen.

 

 

Beschlossen durch den Gesamtvorstand des Bauernverbands Schwäbisch Hall – Hohenlohe – Rems e.V. am 3.2.2026 in Übrigshausen.

 

 

Der geschäftsführende Vorstand

Jürgen Maurer    Peter Treiber    Harald Gronbach    Thomas Wenzel    Marcus Nübel

 

 

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