Oft wird von Seiten der Jäger argumentiert, der steigende Maisanbau sei Schuld an den dramatisch zugenommenen Sauenbeständen.
Dem ist definitiv nicht so: Im Landkreis Schwäbisch Hall haben die Maisflächen zwischen 1979 und 2007 um fast 12 % von 5716 Hektar auf 5060 ha abgenommen.
Damit gibt es keine angebliche "neue Situation" bei der Wildschadensgefahr. Der Maisanbau ist definitiv unschuldig.
Die Preise für landwirtschaftliche Produkte sind in den letzten Jahren zwar gestiegen, haben aber inflationsbereinigt noch nicht einmal die Höhe der Preise in den 70er Jahren erreicht.
Gleichzeitig sind die Jagdpachtpreise nahezu unverändert geblieben, inflationsbereinigt also gesunken. Es gibt damit keinen Grund, die in den Jagdpachtverträgen vereinbarte Pflicht zur Wildschadensübernahme zu deckeln oder zwischen Jagdgenossenschaft und Jäger zu teilen.
Die Übernahme des Wildschadens ist die wichtigste Motivation für die Jäger, der Wildschweinplage Herr zu werden. Im übrigen sind die Jäger die einzigen, die für geringere Wildschweinbestände sorgen können. Die Jagdgenossenschaft hat dazu keine Möglichkeit.
Ausgehend von den allerorts anstehenden Verhandlungen von Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften über neue Jagdpachtverträge wird von seiten einiger Jägervereinigungen versucht, den Wildschaden oder Teile des Wildschadens auf die Jagdgenossenschaften und damit auf die Grundstückseigentümer zu verlagern.
Der Bauernverband stellt klar, dass auch zukünftig die Jagdpächter für den Wildschaden zuständig sind. Diese haben es als einzige in der Hand, die Wildbestände - insbesondere die Wildschweinbestände - so zu regulieren, dass Wildschaden weitgehend vermieden wird.
- Milcherzeuger brauchen Klarheit über investive Rahmenbedingungen: Die Fördermittel müssen aufgestockt werden, die Fördersätze für benachteiligte Gebiete sind anzuheben.
- Standortnachteile in den Mittelgebirgs- und Grünlandregionen sind verlässlich auszugleichen.
- Nur mit einer Verbesserung der Vermarktungs- und Molkereistrukturen lässt sich eine wettbewerbsfähige Marktstellung gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel durchsetzen als Voraussetzung höhere Milchpreise.
- Die von der EU-Kommission im Health Check vorgeschlagene vorzeitige Quotenerhöhung wird strikt abgelehnt.
- Bis Ende 2013 darf es keine weitere Modulation und Degression geben. Der Einsatz des Artikels 69 wird abgelehnt, weil er nur eine neuerliche Umverteilung ohnehin knapper Mittel zwischen den Bauern bedeutet.
- Das Begleitprogramm Milch muss über zusätzliche Mittel der EU finanziert werden.
Der Lebensmitteleinzelhandel muss sich seiner Verantwortung stellen. Der Handel trägt eine Mitverantwortung an der Krise, wenn er bei
unveränderten Verbraucherpreisen an den niedrigen Einkaufspreisen für
Schweinefleisch festhält.