Infos vom Bauernverband: WICHTIG !!! Einmalige Meldung in HIT erforderlich - Mitteilungspflichtige Tierhalter müssen bis zum 14.01.2023 ihre Nutzungsart(en) eingeben !

Liebe Mitglieder,

erst heutesind wir informiert worden, dass durch die  Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und der damit verbundenen Neuaufnahme ins Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) von Milchvieh, Kälber, Lege- und Junghennensowie Sauen mit Saugferkeln  eine zusätzliche  Meldung im HIT erforderlich wird.

Die betroffenen Betriebe müssen im HI-Tier einmalig ihre Betriebsdaten und die gehaltene Nutzungsart eintragen. Die Meldung müsste bis zum 14.01.2023 erfolgen.

Diese Information wurde bisher seitens der Behörden nicht an die Tierhalter kommuniziert. Wir gehen deshalb davon aus, dass eine verspätete Meldung nicht sanktioniert wird. Falls jemand einen Ordnungswidrigkeitsbescheid oder eine Anhörung wegen einer verspäteten Meldung bekommt, möge er sich bitte an uns wenden. Wir werden dann Unterstützung leisten.
Trotzdem sollten Sie als Tierhalter von Milchvieh, Kälber, Lege- und Jungehennen und Sauen mit Saugferkeln jetzt schnellstmöglich ihre Meldung ableisten. Da Sie in der Regel schon im HI-Tier registriert sind, muss nur noch die Nutzungsart  hinterlegt werden. In der Regel ist es wohl ausreichend, bei der entsprechenden Nutzungsart (im Menü „Eingabe Nutzungsart“) ein Häkchen zu setzen. So die Mitteilung der Behörden. Ich kann leider nicht feststellen, ob das so stimmt, weil wir keinen Zugang zum HI-Tier haben,.
Die mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sowie die neu festgelegten Bestandsuntergrenzen können Sie im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) unter dem folgenden Link einsehen: https://www1.hi-tier.de/infoTA.html

Tierhalter (bzw. vom Tierhalter benannte Dritte) sind nach dem ABM zu folgenden Meldungen in HI-Tier verpflichtet:

- Mitteilungen zu Nutzungsart
- Bestand und Bestandversänderungen sowie
- sofern keine Antibiotika in einem Halbjahr angewendet wurden -> Mitteilung zur Nullmeldung.


Hintergrund:
Seit dem 01.01.2023 ist das geänderte Tierarzneimittelgesetz in Deutschland in Kraft. Demnach werden jetzt auch Betriebe mit Milchkühen, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln und mit Kälbern, die im Haltungsbetrieb geboren sind, in die nationalen Vorschriften zur Antibiotika-Minimierung mit einbezogen.  Da nach § 55 (1) Tierhalter innerhalb von 14 Tagen verpflichtet sind, ihre Tierhaltung erstmals zu melden, trifft dies nun auch auf die neu meldepflichtigen Betriebe nach ABM zu bis zum 14.01.2023.

Die Mitteilung über die Arzneimittelverwendung obliegt seit Beginn des Jahres dem Tierarzt. Eine Nullmeldung muss allerdings weiter über den Tierhalter erfolgen.
Tierhalter der zuvor genannten Nutzungsarten, die dem Antibiotikaminimierungskonzept unterliegen, müssen Mitteilungen über ihre Tierhaltung und ihren -bestand machen. Nicht melden müssen Landwirte mit weniger als 25 Milchkühen, 4.000 Legehennen oder 250 Mastschweinen.
Neben der einmaligen Meldung über die Tierhaltung muss halbjährlich (14.01. bzw. 14.07.) durch den Tierhalter die am Anfang des Halbjahres gehaltene Tierzahl sowie die Anzahl aufgenommener und abgegebener Tiere während des Halbjahres gemeldet werden (zur Ermittlung des Durchschnittes).

Wir bitten um Beachtung der kurzen Meldefrist.

Viele Grüße

Helmut Bleher