Bauernverband Rundmail: Betretungrecht der Kontrollbehörden - Veterinäramt


Liebe Mitglieder,

aktuell erreichen uns zunehmend Anhörungsschreiben der Kontrollbehörden an Mitglieder, die den Kontrollpersonen im Rahmen der Veterinärkontrolle den Zutritt verweigern.
Wir gehen davon aus, dass den Landwirten, die den Zutritt verweigern, nicht klar und bekannt ist, welche Konsequenzen drohen können:

Wer den Kontrollbehörden den Zutritt in den Stall verweigert, muss mit erheblichen Cross Compliance Kürzungen rechnen. Uns liegen bereits mehrere Fälle vor, wo es um 100 % Kürzung der Prämien geht. Das beigefügte Urteil des OVG Lüneburg bestätigt die Rechtmäßigkeit der Kürzungen. Dies bedeutet, dass im Rechtsverfahren extrem schlechte bis gar keine Erfolgschancen bestehen. Im übrigen kann es sich, je nach "Kommunikationsverhalten" im Einzelfall auch um den Straftatbestand "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" handeln.

Als Tierhalter müssen Sie jederzeit gewährleisten können, dass eine - auch unangemeldete - Kontrolle durchgeführt werden kann, Sie müssen im Verhinderungsfall eine Ersatzperson benennen, die den Stall für Sie öffnen kann.
Wenn Sie oder ein Familienangehöriger im Kontrollfall gefragt werden "Verweigern Sie die Kontrolle ?" und Sie dieses mit "Ja" beantworten und protokollieren lassen, sind alle Voraussetzungen für eine 100 %-ige Kürzung der Prämien gegeben.

Bitte beachten Sie dies !  - Unwissenheit schützt vor den Folgen nicht -  auch wenn der Sachverhalt sehr unangenehm ist:  Aufgrund der Europäischen Verordnungslage (die Prämien kommen von Europa) ist mit einer politischen Änderung der Vorschriften absolut nicht zu rechnen.

Ihr


Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems eV
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 111
bleher@lbv-bw.de
www.bauernverband-hohenlohe.de



Downloads

  • Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. Juli 2010 - Az. 10 LA 26 09.pdf



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