Bauernverband Rundmail: Greening-Flächen als Futterflächen


Liebe Mitglieder,

angesichts der Dürre und der damit verbundenen Futternot versuchen wir über die Landesregierung schon seit Wochen, die Greening Flächen als Futterflächen zu genehmigen.
Leider ist der Erfolg bisher nicht eingetreten, da aufgrund der statistischen Wetter- und Niederschlagsmessungen landkreisweit nur der Main Tauber Kreis auf mehr als 50 % Abweichung der Regenmenge vom langjährigen Mittel gekommen ist. Diese Mindesabweichung ist aber kreisweit notwendig, um Ausnahmeregelungen zu erreichen.

Momentan steht die Frage an, ob Greening - Zwischenfruchtflächen, die jetzt ausgesät werden, verfüttert werden können, ohne dass Prämienverlust droht. Dort ist das bürokratische Problem noch größer, weil die EU  zustimmen muss.

Aus diesem Grund haben wir uns mit den Vorschriften des Greening befasst und nachgerechnet, wieviel Prämie man verliert, wenn man die Greening Flächen verfüttern würde und diese nicht bis zum 15. Februar stehen lässt. Ich zeige für zwei Betriebsgrößen auf, wie sich der Verzicht auf Greeningflächen rechnet, damit Sie sich orientieren können. Da der Rechenweg kompliziert ist und ein offizielles Programm nicht existiert, können wir leider nicht für jeden Betrieb konkret rechnen. Aber im Grunde reichen die Beispiele als Orientierung.

Der Vorteil im laufenden Jahr besteht darin, dass die Sanktion bei Nichterfüllung über den Abzug des Greeninganteils der Prämie hinaus noch nicht greift und es für die Unterschreitung der Greeningfläche sogar noch eine Kürzungsminderung gibt.

Hier zwei Beispiele:

1. Fall

Gemischtbetrieb  80 ha :  

40 ha Grünland 40 ha Ackerbau,   notwendig eigentlich 6,7 ha Zwischenfrucht um die Greening Anforderungen zu erfüllen. Alle anderen Greening Auflagen (Fruchtfolge, kein Grünlandumbruch) sind eingehalten.
Der Betrieb würde für seine 80 ha insgesamt ca. 24.000 Euro Prämie bekommen, davon sind ca. 6800 Euro Greeningprämie.

Der Betrieb erleidet beim Verzicht auf 6,70 ha Greeningzwischenfrucht (weil er sie verfüttert) eine Kürzung seiner Greeningprämie  von ca.  1700 Euro  (umgerechnet auf alle Hektar  21,25 Euro je ha)  und erhält nur noch etwa 5100 Euro Greeningprämie.  (Insgesamt statt 24000 Euro also nur 22300 Euro Prämie in 2015). Falls er von  6,70 ha Zwischenfrucht  3 ha bis zum 15. Februar stehen lässt, aber 3,70 ha verfüttert, würde er eine Kürzung von  935 Euro erleiden  (Kürzung für jedes Hektar im Betrieb 11,70 Euro je ha)


2. Fall

Ackerbaubetrieb mit Biogas, kein Grünland

150 ha Ackerbau , notwendig 25 ha Zwischenfrucht, Fruchtfolgediversifizierung ist erfüllt
Der Betrieb würde beim Häckseln der 25 ha Zwischenfrucht zur Biogaserzeugung  (also beim Wegfall der Greeningverpflichtung)  eine Kürzung der Greeningprämie  von 6375 Euro erleiden  (42,50 Euro je ha)
Wenn er die Hälfte seiner Fläche stehen lässt hat er eine Kürzung um 3187 Euro hinzunehmen  (21,25 Euro je ha)


Grob lässt sich ableiten:  Die öVF  (öffentliche Vorrangfläche)  ist nur ein Teil der sich auf die Kürzung der Greeningauflagen auswirken kann. Die anderen beiden Komponenten - Fruchtfolgediversifikation und Grünlandumbruchsverbot - werden ebenso zur Erfüllung der Auflagen angesehen.

Wir sehen in unseren Berechnungen bei einem reinen Ackerbaubetrieb einen maximalen Verlust von ca. 43 Euro pro Hektar, wenn das Kriterium Vorrangfläche überhaupt nicht eingehalten wird. In einem Gemischtbetrieb entstehen deutlich geringere Kürzungen, weil das Kriterium  Dauergrünland noch hineinspielt, das ja in der Regel schon wegen unserem Landesrecht immer erfüllt ist.

Zusammenfassung:

Wenn Sie futterknapp sind, sollten Sie überlegen, ob Sie geeignete Zwischenfruchtmischungen (die die Greening Anforderung erfüllen !) aussäen.  Sie könnten, falls bis Ende Oktober / Anfang November ein verwertbarer Bestand entsteht, dann noch entscheiden, ob Sie diese Flächen häckseln wollen. Sie müssen im Gemischtbetrieb von einer Prämienkürzung etwa  von 22 Euro  ausgehen, im reinen Ackerbaubetrieb von rund 43 Euro.

Das ganze können Sie in folgender herunterladbarer Broschüre nachlesen: Umsetzung der EU Agrarreform in Deutschland
Den Rechenweg finden Sie auf Seite  70 und 71.

Ganz wichtig:

Bevor Sie Greening Flächen verfüttern, häckseln oder nutzen, müssen Sie eine Antragsänderungsmeldung beim Landwirtschaftsamt abgeben !!!  Bitte Flurstück Nr und Größe angeben.
Bitte melden Sie aber nur dann kurz vorher, wenn Sie tatsächlich die Begrünung nutzen wollen.  Heute weiß ja noch niemand, wie sich die Zwischenfruchtbestände entwickeln.

Falls Sie keine Meldung abgeben und die Kontrolle kommt, würden Sie gegen Ihren Antrag verstoßen und Crosscompliance Abzüge zusätzlich hinnehmen müssen.  (Bei 150 ha würde allein die 3 % ige Kürzung zusätzlich 1350 Euro kosten)

Ich hoffe, Sie kommen mit der Information klar. Unabhängig davon versucht der Deutsche Bauernverband auf allen Ebenen, Prämienkürzungen beim Verfüttern von öffentlichen Vorrangflächen zu verhindern.

Wir werden Sie weiter informieren, falls die Gesetzgeber und die EU Kommission für unsere Forderungen aufgeschlossen werden.

Viele Grüße

Ihr


Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems eV
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 111
bleher@lbv-bw.de
www.bauernverband-hohenlohe.de


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