Bauernverband Rundmail: Erbsen dreschen vor dem 15. August nur nach vorheriger Anmeldung beim Landwirtschaftsamt


Liebe Mitglieder,

wir waren der Ansicht, dass weit bekannt ist, dass beim Drusch grobkörniger Leguminosen  (Erbsen, Bohnen, Sojabohnen) vor dem 15. August wegen der Bestimmungen der Greening-Vorgaben beim Landwirtschaftsamt vorab Meldung gemacht werden muss. Nachdem aber zahlreiche Landwirte uns diese Botschaft am Telefon überbringen, nutzen wir diese Hinweise gerne für ein Rundmail:

Wenn grobkörnige Leguminosen (Erbsen, Bohnen, Sojabohnen) vor dem 15. August gedroschen werden sollen und diese zur Erfüllung der Greening - Auflagen im gemeinsamen Antrag vermerkt sind, muss spätestens 3 Tage vor dem vorgesehenen Druschtermin eine Meldung ans jeweils zuständige Landwirtschaftsamt erfolgen, in der mitgeteilt wird, auf welchem Schlag an welchem Tag voraussichtlich gedroschen werden soll. Das gleiche gilt für den Drusch "feinkörniger Leguminosen"  (ich vermute Kleesamen und Lupinen) vor dem 31.8. .

Über den Sinn dieser Vorschrift mag jeder denken, was er möchte. Fakt ist: Wer dagegen verstößt, riskiert dass seine Greeningprämie teilweise gefährdet wird.

Viele Grüße und gutes Druschwetter .... und hoffentlich bald ein bisschen Regen ..

Ihr

Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems eV
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 111
bleher@lbv-bw.de
www.bauernverband-hohenlohe.de


files/bauernverband/hintergruende/Getreide.jpg