Infos vom Bauernverband: Grundsteuer A Hebesätze der Gemeinden - Interview in der Hohenloher Zeitung
Liebe Mitglieder,
in der beigefügten pdf Datei finden Sie ein Interview mit mir zum Thema "Hebesätze für Grundsteuer A". Dieses hat ordentlich Aufsehen erregt, mit der Folge, dass zahlreiche Gemeinderäte bei mir angerufen haben. Es ist also ein bisschen politischer Druck in die Sache gekommen. Bereits im Vorfeld der gemeinderätlichen Beschlüsse haben wir übrigens alle Gemeinden angeschrieben und auf das Thema hingewiesen.
Hier nochmal das Problem:
Bisher wurde in der Grundsteuer A auch das Wohnhaus des Landwirts mitveranlagt.
Für einen Betrieb mit 15 ha landwirtschaftlicher Fläche irgendwo in Hohenlohe hätte eine Beispielrechnung zum Beispiel so ausgesehen: (Die "DM" sind richtig, weil der Einheitswert in "DM" ausgewiesen wurde)
1. Wohnungswert : 25.000 DM
2. Wirtschaftswert: Landwirtschaftliche Flächen 15 ha x 800 DM 12.000 DM
Gesamt 37.000 DM
Daraus errechnete sich dann die Steuermesszahl mit 6 Promille = 222 DM. multipliziert mit dem Hebesatz von zB 400% dann die Grundsteuer der Gemeinde mit rund 1000 DM oder 500 Euro.
In der neuen Berechnung ist das Wohnhaus nicht mehr in Grundsteuer A, sondern in Grundsteuer B bewertet. Dies erfolgt genauso wie bei jedem anderen Wohngrundstück auf Basis des Verkehrswerts des Grundstücks.
Damit müsste die Gemeinde eigentlich aus der Summe aller Werte die Wohnungswerte herausrechnen, bevor die Hebesätze für die Grundsteuer A aufkommensneutral ermittelt werden um die landwirtschaftlichen Flächen nicht über Gebühr zu belasten. Dies ist in der Regel nicht erfolgt. Damit ist in fast allen Gemeinden die Grundsteuer A für die landwirtschaftlichen Flächen dramatisch angestiegen. Wir haben die Gemeinden wie beschrieben, im Vorfeld auf das Problem hingewiesen.
Die Gemeinden argumentieren, dass sie die Wohnungswerte und Wirtschaftswerte von den Finanzämtern nicht erhalten hätten und das Problem zu vernachlässigen sei, weil kein großer Unterschied vorhanden sei und die Ermittlung des Wohn- und Wirtschaftswerte kaum möglich sei.
Das ist so nicht richtig:
Die Gemeinde hat eine ganz einfache Möglichkeit zumindest den Anteil des Wertes aller landwirtschaftlichen Flächen in der früheren Summe der Grundsteuerwerte festzustellen. Dazu muss man einfach alle Flächen der Gemarkungsfläche der Gemeinde mit den gemeindeüblichen Hektarwerten multiplizieren. Dann kommt man auf den Anteil des Wirtschaftswerts an allen zusammengezählten Einheitswerten der Grundsteuer A (diese liegen der Gemeinde vom Finanzamt vor) Der andere Teil, der davon nicht abgedeckt ist, kann nur entweder Wohnwert oder Viehzuschlag sein. Auf jeden Fall kann die Gemeinde verhältnismäßig einfach ermitteln, wieviel des früheren Grundsteueraufkommens durch die landwirtschaftlichen Flächen entstanden ist. Die Frage des Viehzuschlags in viehstarken Gebieten wäre natürlich auch zu berücksichtigen. Das trifft aber auf wenige Gemeinden zu.
Wir vermuten für die ländlichen Gebiete, dass mindestens ein Drittel der Einheitswerte auf den Wohnteil entfallen sind. Je kleinstrukturierter die Region ist, desto mehr entfällt auf die Wohnhäuser. Das wird auch durch Rückmeldungen bei uns bestätigt, weil jetzt ohne Berücksichtigung der Veränderung der Hebesätze rund das 1,5 fache bis Doppelte der Grundsteuer A entsteht. Das dürfte ja nicht geschehen, wenn das Aufkommen an Grundsteuer A gleich bleiben sollte.
Das Problem kann nur durch die Gemeinderäte und die Bürgermeister durch Anpassung der Hebesätze im Rahmen von Beschlüssen gelöst werden. Es handelt sich zunächst nicht um ein rechtliches Problem, weil die Gemeinden selbstverständlich in ihrer Entscheidung, Hebesätze fest zu setzen frei sind. Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide helfen also wenig. Wenn Sie das Problem also angehen möchten gehen Sie bitte auf ihre Ortspolitiker zu und beantragen dort, bei nächster Gelegenheit die Anpassung der Hebesätze nach unten. Ein Argument für eine Änderung ist, dass die Landwirte nicht einseitig belastet werden sollen.
Bitte beachten Sie den beigefügten Presseauszug aus der Hohenloher Zeitung vom 13.2.2025.
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
in der beigefügten pdf Datei finden Sie ein Interview mit mir zum Thema "Hebesätze für Grundsteuer A". Dieses hat ordentlich Aufsehen erregt, mit der Folge, dass zahlreiche Gemeinderäte bei mir angerufen haben. Es ist also ein bisschen politischer Druck in die Sache gekommen. Bereits im Vorfeld der gemeinderätlichen Beschlüsse haben wir übrigens alle Gemeinden angeschrieben und auf das Thema hingewiesen.
Hier nochmal das Problem:
Bisher wurde in der Grundsteuer A auch das Wohnhaus des Landwirts mitveranlagt.
Für einen Betrieb mit 15 ha landwirtschaftlicher Fläche irgendwo in Hohenlohe hätte eine Beispielrechnung zum Beispiel so ausgesehen: (Die "DM" sind richtig, weil der Einheitswert in "DM" ausgewiesen wurde)
1. Wohnungswert : 25.000 DM
2. Wirtschaftswert: Landwirtschaftliche Flächen 15 ha x 800 DM 12.000 DM
Gesamt 37.000 DM
Daraus errechnete sich dann die Steuermesszahl mit 6 Promille = 222 DM. multipliziert mit dem Hebesatz von zB 400% dann die Grundsteuer der Gemeinde mit rund 1000 DM oder 500 Euro.
In der neuen Berechnung ist das Wohnhaus nicht mehr in Grundsteuer A, sondern in Grundsteuer B bewertet. Dies erfolgt genauso wie bei jedem anderen Wohngrundstück auf Basis des Verkehrswerts des Grundstücks.
Damit müsste die Gemeinde eigentlich aus der Summe aller Werte die Wohnungswerte herausrechnen, bevor die Hebesätze für die Grundsteuer A aufkommensneutral ermittelt werden um die landwirtschaftlichen Flächen nicht über Gebühr zu belasten. Dies ist in der Regel nicht erfolgt. Damit ist in fast allen Gemeinden die Grundsteuer A für die landwirtschaftlichen Flächen dramatisch angestiegen. Wir haben die Gemeinden wie beschrieben, im Vorfeld auf das Problem hingewiesen.
Die Gemeinden argumentieren, dass sie die Wohnungswerte und Wirtschaftswerte von den Finanzämtern nicht erhalten hätten und das Problem zu vernachlässigen sei, weil kein großer Unterschied vorhanden sei und die Ermittlung des Wohn- und Wirtschaftswerte kaum möglich sei.
Das ist so nicht richtig:
Die Gemeinde hat eine ganz einfache Möglichkeit zumindest den Anteil des Wertes aller landwirtschaftlichen Flächen in der früheren Summe der Grundsteuerwerte festzustellen. Dazu muss man einfach alle Flächen der Gemarkungsfläche der Gemeinde mit den gemeindeüblichen Hektarwerten multiplizieren. Dann kommt man auf den Anteil des Wirtschaftswerts an allen zusammengezählten Einheitswerten der Grundsteuer A (diese liegen der Gemeinde vom Finanzamt vor) Der andere Teil, der davon nicht abgedeckt ist, kann nur entweder Wohnwert oder Viehzuschlag sein. Auf jeden Fall kann die Gemeinde verhältnismäßig einfach ermitteln, wieviel des früheren Grundsteueraufkommens durch die landwirtschaftlichen Flächen entstanden ist. Die Frage des Viehzuschlags in viehstarken Gebieten wäre natürlich auch zu berücksichtigen. Das trifft aber auf wenige Gemeinden zu.
Wir vermuten für die ländlichen Gebiete, dass mindestens ein Drittel der Einheitswerte auf den Wohnteil entfallen sind. Je kleinstrukturierter die Region ist, desto mehr entfällt auf die Wohnhäuser. Das wird auch durch Rückmeldungen bei uns bestätigt, weil jetzt ohne Berücksichtigung der Veränderung der Hebesätze rund das 1,5 fache bis Doppelte der Grundsteuer A entsteht. Das dürfte ja nicht geschehen, wenn das Aufkommen an Grundsteuer A gleich bleiben sollte.
Das Problem kann nur durch die Gemeinderäte und die Bürgermeister durch Anpassung der Hebesätze im Rahmen von Beschlüssen gelöst werden. Es handelt sich zunächst nicht um ein rechtliches Problem, weil die Gemeinden selbstverständlich in ihrer Entscheidung, Hebesätze fest zu setzen frei sind. Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide helfen also wenig. Wenn Sie das Problem also angehen möchten gehen Sie bitte auf ihre Ortspolitiker zu und beantragen dort, bei nächster Gelegenheit die Anpassung der Hebesätze nach unten. Ein Argument für eine Änderung ist, dass die Landwirte nicht einseitig belastet werden sollen.
Bitte beachten Sie den beigefügten Presseauszug aus der Hohenloher Zeitung vom 13.2.2025.
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
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