Infos vom Bauernverband: Tierhaltungskennzeichnung für Schweinehalter
Liebe Mitglieder,
für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind alle schweinehaltenden Betriebe dazu angehalten (idealerweise bis zum 1.8.2024 - was für viele von Ihnen verständlicherweise viel zu knapp ist, in jedem Fall jedoch "schnellstmöglich"), ihre Haltungseinrichtung mit der entsprechenden Haltungsform zu melden.
Anschließend bekommen Sie eine entsprechende Kennnummer zugewiesen, damit ab nächstem Jahr die Produkte im Handel entsprechend der Haltungsform bzw. der Haltungseinrichtung ihres Betriebes gekennzeichnet werden können.
Dazu schreiben Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk und sein Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Folgendes in einer aktuellen Mitteilung: "Betroffene Landwirte müssen sich jedoch keine Sorgen machen, wenn die gesetzten Fristen aufgrund der nicht-zufriedenstellenden Gesetzgebung des Bundes nicht eingehalten werden können. Die Folgen dieses Vorgehens des Bundes können und werden nicht an den Landwirten hängenbleiben. In Baden-Württemberg haben wir mit Hochdruck eine Lösung erarbeitet, die die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes schlank und unbürokratisch umsetzt, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet.“
So gehen Sie als Schweinehalter oder Schweinehalterin vor, um ihre Haltungseinrichtung bzw. Haltungsform zu melden:
Zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in Baden-Württemberg wurde das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) als zuständige Behörde für die Entgegennahme der Mitteilung von Haltungseinrichtungen und die Erteilung der Kennnummer ausgewählt. Innerhalb des Landesamtes soll das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) die fachlichen Aufgaben übernehmen.
Die Meldungen können nun schriftlich oder elektronisch per Mail abgegeben werden. Der Aufwand für die Landwirte soll durch Begrenzung auf möglichst wenige Daten überschaubar bleiben. Nach Möglichkeit sollen nach anderen Meldepflichten bereits bekannte Betriebsdaten genutzt werden. Ab sofort werden die Meldungen online an TierHKG@lgl.bwl.de oder Haltungsform@lgl.bwl.de möglich sein. Das LKL hat ein Meldeformular erstellt und bietet dies zum Download an. Anschließend nimmt das LKL die Mitteilungen entgegen und erteilt nach Prüfung der vollständig vorgelegten Angaben und Nachweise die individuelle Kennnummer. Ab sofort sind unter der Adresse https://lkl.lgl-bw.de/Tierhaltungskennzeichnung/ nähere Informationen des LKL abrufbar.
Wir als Bauernverband kritisieren dieses sehr kurzfristige Vorgehen des Bundes zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Wir empfehlen Ihnen jedoch die relativ unbürokratische Umsetzung der Meldeformalitäten in Baden-Württemberg zu nutzen. Bei Fragen, wenden Sie sich gern an uns, an den Landesbauernverband oder finden hier bei den "Häufig gestellten Fragen" des LGL vielleicht schon eine Antwort.
freundliche Grüße,
i.A. David Benzin,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.