Infos vom Bauernverband: BayWa in Schieflage - Tipps für Landwirte
Liebe Mitglieder,
die meisten von Ihnen werden mittlerweile wissen, dass sich die BayWa AG - einer der größten Agrarhandelsunternehmen in Deutschland - in finanzieller Schieflage befindet. Wer von Ihnen seine Ernte an das Unternehmen vermarkten will oder sich noch unsicher dabei ist, sollte einen Hinweis der Kolleginnen und Kollegen vom Bayerischen Bauernverband (BBV) lesen. Zur "Absicherung der Landwirte beim Getreideverkauf" empfiehlt der BBV einen Eigentumsvorbehalt beim Verkauf an den Landhändler zu vereinbaren. Die Empfehlung können wir uneingeschränkt an Sie weitergeben.
Die Onlinemeldung des Bayerischen Bauernverbandes vom 18.7.2024 in Gänze:
"Absicherung der Landwirte beim Getreideverkauf
Eigentumsvorbehalt sollte beim Verkauf vereinbart werden
Die Mitteilung der BayWa AG, dass ein Sanierungsgutachten beauftragt wurde und auch der anschließende Kursrutsch der BayWa-Aktie haben zu Verunsicherung bei Landwirtinnen und Landwirten geführt, die sowohl als Anteilseigner wie auch als Kunden und Lieferanten mit der BayWa in Beziehung stehen. Auf was Betriebe beim Getreideverkauf achten sollten, ist hier zusammengestellt.
Der Bauernverband hat keinen Einblick in die internen Angelegenheiten von Unternehmen und kann sich dazu nicht äußern.
Der Bayerische Bauernverband macht darauf aufmerksam, dass grundsätzlich jeder landwirtschaftliche Unternehmer selbst entscheidet, an wen und zu welchen Bedingungen er seine Marktfrüchte verkauft.
Bevor der Landwirt zum Landhändler fährt bzw. spätestens noch bevor beim Landhändler abgeladen wird, sollte ein Vertrag z.B. mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt abgeschlossen werden. Ein Eigentumsvorbehalt ist in der Regel bereits in den Standardverträgen der Erzeugergemeinschaften und auch in den Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel enthalten.
Der Bayerische Bauernverband empfiehlt: Landwirten, denen ein verlängerter Eigentumsvorbehalt zur Absicherung nicht ausreicht, können sich zur Beratung an ihre BBV-Geschäftsstelle wenden."
Natürlich können Sie sich (als Mitglied in ihrem Kreisbauernverband und Mitglied im Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V.) entsprechen bei ihren regionalen Ansprechpartnern beraten lassen. Kommen Sie bei Unklarheiten gern auf uns zu.
Ich wünsche Ihnen eine gute Erntezeit,
i.A. David Benzin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.