Infos vom Bauernverband: Futterknappheit entgegenwirken - MLR informiert über Möglichkeiten

Infos vom Bauernverband: Futterknappheit entgegenwirken - MLR informiert über Möglichkeiten

Liebe Mitglieder,

Futterknappheit infolge der langanhaltenden Dürrezeit ist für alle landwirtschaftlichen Betriebe dramatisch. Tierhaltende Betriebe trifft der starke Ertragsrückgang im betrieblichen Alltag besonders heftig. Einige reduzieren ihre Tierbestände oder sind auf Futterzukauf angewiesen, um ihre Viehbestände versorgen zu können. Das Misterium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) informiert aktuell über Möglichkeiten, der Futterknappheit entgegenzuwirken.

Wesentliche Punkte im Kurzüberblick sind Folgende:

1) Freigabe stillgelegter Flächen: Stillgelegte Flächen können jederzeit wieder in Produktion genommen werden. Für Flächen mit Öko-Regelung gelten weitere Besonderheiten. In allen Fällen ist ein "neu einreichen" im Rahmen der Antragsänderung notwendig. Nähere Details lesen Sie im Link unten.

2) Futtermischung statt Begrünung: Auf FAKT-Flächen kann statt einer Begrünung auch eine Futtermischung stehen, ohne dass Zahlungen zurückgefordert werden - es gibt also keine Sanktionen. Dies hat das Landeskabinett am 18.8. beschlossen. Wichtig ist, dass die Änderung mit "höherer Gewalt" begründet wird. Auch hier ist ein "neu einreichen" des Gemeinsamen Antrags zur Änderung nötig. Näheres ebenfalls im Link unten.

3) Futtermittelhilfen: Das MLR will für besonders schwer betroffene Betriebe Futtermittelhilfen als Teilausgleich ermöglichen. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2026 bis zu 5 Mio. Euro eingeplant. Hilfen können Betriebe in Anspruch nehmen, in denen mindestens 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung durch Dürre zerstört wurden. "Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung und zum Umfang der Unterstützung werden rechtzeitig bekannt gegeben", schreibt das MLR.

4) Katastrophenfall im Sinne des Ökorechts: "Öko-Betriebe [können] auch auf konventionelles Grünland- oder solche Futtermittel zurückgreifen. Dazu ist ein entsprechender Antrag bei der für die Öko-Kontrolle zuständigen Behörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe erforderlich."

Informationen zu allen Punkten im Detail finden Sie auf folgender Seite des MLR: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/ministerin-gentges-unsere-landwirte-sind-im-kampf-gegen-futterknappheit-nicht-allein

freundliche Grüße,

David Benzin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.

 



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