Infos vom Bauernverband: Agrardiesel, Tankrabatt, Treibstoffkontrakte - was ist zu beachten?

Infos vom Bauernverband: Agrardiesel, Tankrabatt, Treibstoffkontrakte - was ist zu beachten?

Liebe Mitglieder,

aktuell kommt vermehrt die Frage auf, wieviel Agrardieselentlastung für die Jahre 2025 und 2026 gewährt wird und ob sich der aktuelle allgemein gültige Tankrabatt auf die Agrardieselentlastung auswirkt.

Hier die Antworten:

1. Höhe der Agrardieselsteuerentlastung nach § 57 Energiesteuergesetz

2025:   6,44 ct je Liter  (Antragsjahr 2026)
2026: 21,48 ct je Liter  (Antragsjahr 2027)

Die jetzige Koalition hat die von der Vorgängerregierung beschlossene Abschaffung der Agrardiesel - Steuerentlastung ab dem Jahr 2026 vollständig zurück genommen. Der bereits  beschlossene Satz für 2025 (Wahljahr) ist aber geblieben.
Die Agrardiesel-Steuerentlastung ist eine Ermäßigung der Energiesteuer, die generell für jeden Liter Diesel bei 47,04 ct  beträgt.

2. Zusammenspiel mit dem aktuellen Tankrabatt nach § 68 Energiesteuergesetz

Für die Zeit vom 1.5.2026 bis 30.6.2026 (2 Monate)  wird generell für alle Treibstoffkäufe eine Ermäßigung um 14,04 ct je Liter gewährt. Damit verbleiben noch 33 ct je Liter, die vom Käufer bezahlt werden müssen.
Agrardiesel-Steuerentlastung und Tankrabatt werden parallel gewährt, solange noch Energiesteuer bezahlt wird.  Aktuell sind 33 ct je Liter zu bezahlen. Deshalb wird auch die Agrardiesel-Steuerentlastung für die in den Monaten Mai und Juni gekauften Treibstoffe in vollem Umfang gewährt. Es bleiben dann immer noch 11,52 ct Energiesteuer bei Agrardiesel übrig, die zu zahlen sind.

3. Kauf von Diesel während des begünstigten Zeitraums und Auslieferung später

Für die Frage der Begünstigung durch Tankrabatt oder auch Agrardiesel-Steuerentlastung kommte es darauf an, wann der gekaufte Treibstoff das sogenannte Steuerlager verlassen hat. Denn zu diesem Zeitpunkt  entsteht die Energiesteuer.
Das Steuerlager befindet sich in der Regel bei der Raffinerie oder bei größeren Treibstoffhändlern. Diese unterhalten "steuerbefreite Lagerstätten" in denen der Treibstoff noch unversteuert eingelagert ist. Sobald der Treibstoff dieses "Steuerlager" verlässt, fällt die Energiesteuer an und muss bezahlt werden. Maßgebend ist der Steuersatz, der zum Zeitpunkt des Verlassens des Steuerlagers gilt.

Praktisch heißt das:

Nur wenn Sie den  bereits im Juni 2026 versteuerten Diesel irgendwo selbst lagern oder jemanden mit der Lagerung beauftragen, bekommen Sie den Tankrabatt von 14,04 ct je Liter.  In der Regel wird das dann der Fall sein, wenn die Ware unterwegs zu Ihnen ist und das Steuerlager, bei dem sich die Händler versorgen, verlassen hat. Ich gehe davon aus, dass es keine größeren Handelslager gibt, in denen bereits versteuerter Treibstoff eingelagert wird. Gerne können Sie bei Ihrem Lieferanten aber nachfragen.

Noch eine Anmerkung:

Zunächst erscheint es reizvoll, den Tankrabatt aktuell für größere Treibstoffmengen zu nutzen. Die Volatilität auf den Treibstoffmärkten kann aber ganz schnell dazu führen, dass bei Beruhigung der Nahostlage die Treibstoffpreise ohne Rabatt  ab Juli niedriger sind als im Juni mit Rabatt. Selbstverständlich kann es aber auch passieren, dass aufgrund einer neuen Krise die Treibstoffpreise wieder dramatisch ansteigen. Das alles ist reine Spekulation. Im Endeffekt weiß man immer erst hinterher, was klüger gewesen wäre.



Viele Grüße,

Helmut Bleher



files/bauernverband/hintergruende/Trecker_Feld.jpg