Infos vom Bauernverband: Bis 30.6. Nachbauerklärung abgeben

Infos vom Bauernverband: Bis 30.6. Nachbauerklärung abgeben

Liebe Mitglieder,

das landwirtschaftliche Wirtschaftsjahr neigt sich dem Ende entgegen. Zur Info sende ich Ihnen anbei die aktuelle Mitteilung der Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft (STV) zu. Die Frist für das Einreichen der Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2025/Frühjahr 2026 endet am 30. Juni 2026.

Besonders denjenigen unter Ihnen, die bereits eine Unterlassungserklärung an die STV abgegeben haben, empfehle ich unbedingt, die Erklärung des Nachbaus bis zum 30.6.2026 einzureichen. Andernfalls könnten hohe Vertragsstrafzahlungen auf Sie zukommen.

Unserer Erfahrung nach lassen sich Strafzahlungen im Nachhinein leider nicht mehr verhandeln.

freundliche Grüße,

David Benzin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.


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