Infos vom Bauernverband: Bitte melden Sie unbedingt Aktionen beim zuständigen Ordnungsamt an !!!

Liebe Mitglieder,

zwischenzeitlich hat im Rahmen von Gesprächen mit den Polizeibehörden eine Manöverkritik stattgefunden. Deren Ergebnis möchte und muss ich Ihnen weitergeben. Sie dürfen diese gerne weiter verbreiten.

Nachdem in unserem Verbandsgebiet gestern vereinzelt unangemeldete Aufzüge und Blockaden von der Polizei aufgelöst wurden, die eigentlich in zahlreichen Fällen Bußgelder zur Folge hätten, wird wohl in den allermeisten, vielleicht allen Anzeigen darauf verzichtet. Abschließend lässt sich dies noch nicht sagen.

Für die Zukunft gilt:

1. Alle Aufzüge (das sind Fahrzeugkolonnen, die mit einem gemeinsamen Ziel unterwegs sind) und alle Kundgebungen sind anzumelden. Dafür gibt es in den zuständigen Ordnungsämtern (entweder bei den großen  Kreisstädten oder im Landratsamt) Meldevordrucke, die einfach auszufüllen sind. In der Regel muss 48 Stunden vor dem Aufruf zur Veranstaltung angemeldet werden.

2. Bei unangemeldeten Aufzügen oder Kundgebungen ist künftig mit ordnungsrechtlicher Verfolgung zu rechnen. Diese haben die folgenden Auswirkungen:

a. Bußgeld in erheblichem Umfang. Bei unangemeldeten/ ungenehmigten Behinderungen des Verkehrs bis  2500 Euro oder mehr.
b. Als Folge einer hohen Bußgeldfestsetzung unter Umständen den Entzug einer Gewerbeerlaubnis (zB bei Lohnunternehmern, Fotovoltaik, Hofladen, Biogasanlage usw.)
c. Haftungsrechtliche persönliche Folgen, wenn Schäden entstehen (zB weil jemand nicht ausliefern kann oder nicht zur Arbeit kommt)

Bitte melden Sie zu Ihrem eigenen Schutz alle Veranstaltungen an. Damit genießen Sie den Schutz der Versammlungsfreiheit und haben durch die genehmigte Veranstaltung selber keine direkten haftungsrechtlichen Folgen zu erwarten. Natürlich werden Blockaden und Verkehrsbehinderungen nur in Ausnahmefällen (wie zB gestern im Zuge des Aktionstages) von den Behörden genehmigt. Das bedeutet: Bei einfachen Aktionen, wie zB Mahnfeuern oder Schleppersternfahrten gibt es keine Blockaden oder Behinderungen.

Ganz kritisch ist es, wenn ungenehmigt der Verkehr künstlich behindert wird  (zB  10 x im Kreisverkehr mit dem Schlepper zu fahren, um den Verkehr zu behindern).  

Viele Grüße

Ihr


Helmut Bleher


files/bauernverband/hintergruende/Distel_Biene.jpg