Bauernverband Rundmail: Wohnhausbau als landwirtschaftlicher Unternehmer - Hofübergabe - wichtige Information vor Baubeginn


Liebe Mitglieder,

das zur Zeit günstige Zinsniveau wird von einigen Berufskollegen genutzt, um ein Betriebsleiterhaus oder ein Altenteilerhaus zu bauen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf ein Problem hinweisen, das Sie im Bedarfsfall mit Ihrem Steuerberater dringend besprechen sollten:

Jeder Landwirt hat einmal im Leben die Möglichkeit,  für den Bau eines eigengenutzten Betriebsleiterwohnhauses und zum Bau eines Altenteilerwohnhauses den notwendigen Bauplatz aus dem Betriebsvermögen (= bebaute Fläche) steuerfrei ins Privatvermögen zu entnehmen.

Diese steuerfreie Entnahmemöglichkeit setzt aber voraus, dass der Landwirt selbst baut. Dies ist selbstverständlich auch für Nebenerwerbslandwirte möglich. In der Praxis findet sich oft auch in kleinen Betrieben der Fall, dass der Junior bauen will und man deshalb den Hof auf den Nachfolger überträgt. Damit ist die Entnahme des notwendigen Bauplatzes steuerfrei möglich.

Hier ist nun zu beachten, dass die Entnahme des Grundstücks zum Zeitpunkt des Baubeginns erfolgt. Dies bedeutet:  Wenn der Hof zum Zeitpunkt des Baubeginns noch nicht auf den Hofnachfolger übertragen ist, weil zum Beispiel im Frühjahr die Baugrube ausgehoben wird, die Hofübergabe aber erst zum 1.Juli wirkt, findet im Frühjahr bei Baubeginn die steuerpflichtige Entnahme des Bauplatzes statt. Der Grund ist logisch, wenn auch schwer verständlich: Der Hofnachfolger, der das Haus baut, ist bei Baubeginn noch kein Landwirt.  Nach der Übergabe wäre er zwar Landwirt, aber der Bauplatz ist schon entnommen.

Um Komplikationen zu vermeiden - rechtzeitig vor dem Spatenstich folgender Rat :  Bitte beginnen Sie den Bau, also den Aushub, des Betriebsleiterwohnhauses für den Hofnachfolger erst nach der Hofübergabe !

Hier gibts das ganze noch als Link, ausgeführt von Herrn Feldhaus, Geschäftsführer der Buchstelle PARTA (Rheinischer Landwirtschaftsverband) mit Verweis auf ein Urteil des Finanzgerichts München.

http://www.parta.de/downloads/parta/2007-07_-_auf_die_reihenfolge_kommt_es_an_-_feldhaus.pdf


Auch diese Email können Sie im  Downloadbereich später wiederfinden unter  http://bauernverband-hohenlohe.de/rundmails.html

Viele Grüße


Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems eV
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 111
bleher@lbv-bw.de
www.bauernverband-hohenlohe.de


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