Infos vom Bauernverband: W i c h t i g : Wahlunterlage zur Sozialversicherungswahl der SVLFG baldmöglichst mit Freikuvert und ausgefülltem Fragebogen anfordern

Liebe Mitglieder,

in den letzten Tagen müssten Sie Post von der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) erhalten haben.

Darin enthalten ist ein Fragebogen und ein Freikuvert. Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und schicken diesen im Freiumschlag an die SVLFG schnellstmöglich zurück.
Wichtig ist, dass Sie sich als "Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte"  im Fragebogen bezeichnen.  Nur für diese Gruppe findet die Wahl statt.

Wenn in einem Betrieb Saisonarbeitskräfte weniger als 6 Monate im Jahr  beschäftigt werden, gehört der Betrieb nach wie vor zur Gruppe der "Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte". Bitte beachten Sie, dass sich die 6 Monatsgrenze auf den Betrieb und nicht auf den Arbeitnehmer bezieht.
Wer also zB  von Januar bis März (3 Monate) zum Obst- oder Weinbauschnitt und in der Ernte von August bis Oktober Aushilfen beschäftigt hat oftmals die 6 Monatsgrenze erreicht. Es kommt auf die tatsächlich belegte Zeitspanne mit verschiedenen Arbeitnehmern an.

Familienarbeitskräfte bleiben außen vor.

Zur wahlberechtigten Gruppe gehören auch Unfallrentenbezieher, wenn diese vor Bezug der Unfallrentner zur Gruppe der "Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte" gehört haben.

Wenn Sie die Wahlunterlagen dann zugeschickt bekommen, empfehlen wir die Wahl der Liste "Bäuerinnen und Bauern für Baden Württemberg". Diese vertritt unsere regionalen Anliegen und setzt sich für eine positive Weiterentwicklung der eigenständigen Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, sowie den Beibehalt der bewährten Beratungseinrichtungen ein.

Viele Grüße

Ihr



Helmut Bleher


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