Infos vom Bauernverband: Wettlauf um Freiflächenfotovoltaik-Flächen - Warnung vor leichtfertigen Vertragsabschlüssen
Liebe Mitglieder,
momentan stellen wir fest, dass unzählige Projektierungsfirmen von Freiflächenfotofoltaikanlagen über die Lande ziehen und sich Flächen sichern. Nur ein geringer Teil der jetzt mit Gestattungsveträgen belegten Flächen wird jemals zu einer Freiflächenfotovoltaikanlage führen. Ziel der Unternehmen ist es aktuell, die Flächen zu sichern und Sie, liebe Landwirte dazu zu verpflichten, Ihre Flächen ausschließlich einer bestimmten Firma zur Verfügung zu stellen. In den Verträgen ist aber dann geregelt, dass der Eigentümer (Gestattungsgeber) einverstanden ist, diese Gestattungen und Rechtsansprüche an irgendwelche anderen Betreiber weiter zu geben. So wie sich die Sachlage darstellt, werden auch bei weitem nicht alle Unternehmen noch vorhanden sein, wenn irgendwann mal diese Anlagen gebaut werden. Die jetzigen Interessenten haben oftmals nur die Funktion, die Flächen zu sichern und später zu vermarkten.
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen heute folgende Hinweise geben:
1. Lassen Sie alle Verträge von sachkundiger Stelle prüfen.
2. Verlangen Sie von den Vertragspartnern eine (zumindest teilweise) Übernahme Ihrer Rechtsberatungskosten oder einen definierten Zuschuss zu den nachgewiesenen Rechtsberratungskosten
3. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Zeit, in der nicht gebaut wird, auch wieder kündigen können.
4. Vereinbaren Sie "Wartegelder", die zu zahlen sind, bis die Anlage in Betrieb geht (das trennt schon mal die Spreu vom Weizen)
5. Behalten Sie sich eine Zustimmung zur Weiterveräußerung Ihrer Gestattung an andere Firmen vor (zumindest in eingeschränkter Form)
In der Regel sollten Sie sich nicht von hohen Zahlungen nach Inbetriebnahme der Anlage blenden lassen. Denn ob Ihr Grundstück tatsächlich zur "Freiflächenanlage" wird, ist sehr zweifelhaft. Viel entscheidender ist die Frage, wie Sie aus einem Vertrag wieder raus kommen, wenn die Anlage nicht gebaut wird oder der Partner pleite geht. Auch die Absicherung des Rückbaus der Anlage durch Bürgschaften sollte sehr ernstgenommen werden. Sonst haben Sie nach einiger Zeit nur Schrott auf dem Acker, den Sie kaum entsorgen können.
Zusammengefasst: Ruhig Blut und Geduld - Es gibt überhaupt keinen Zeitdruck um Gestattungsverträge mit Freiflächenfotovoltaik-Investoren abzuschließen. Erst alles klären und danach, wenn alles überlegt ist, unterschreiben !
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
momentan stellen wir fest, dass unzählige Projektierungsfirmen von Freiflächenfotofoltaikanlagen über die Lande ziehen und sich Flächen sichern. Nur ein geringer Teil der jetzt mit Gestattungsveträgen belegten Flächen wird jemals zu einer Freiflächenfotovoltaikanlage führen. Ziel der Unternehmen ist es aktuell, die Flächen zu sichern und Sie, liebe Landwirte dazu zu verpflichten, Ihre Flächen ausschließlich einer bestimmten Firma zur Verfügung zu stellen. In den Verträgen ist aber dann geregelt, dass der Eigentümer (Gestattungsgeber) einverstanden ist, diese Gestattungen und Rechtsansprüche an irgendwelche anderen Betreiber weiter zu geben. So wie sich die Sachlage darstellt, werden auch bei weitem nicht alle Unternehmen noch vorhanden sein, wenn irgendwann mal diese Anlagen gebaut werden. Die jetzigen Interessenten haben oftmals nur die Funktion, die Flächen zu sichern und später zu vermarkten.
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen heute folgende Hinweise geben:
1. Lassen Sie alle Verträge von sachkundiger Stelle prüfen.
2. Verlangen Sie von den Vertragspartnern eine (zumindest teilweise) Übernahme Ihrer Rechtsberatungskosten oder einen definierten Zuschuss zu den nachgewiesenen Rechtsberratungskosten
3. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Zeit, in der nicht gebaut wird, auch wieder kündigen können.
4. Vereinbaren Sie "Wartegelder", die zu zahlen sind, bis die Anlage in Betrieb geht (das trennt schon mal die Spreu vom Weizen)
5. Behalten Sie sich eine Zustimmung zur Weiterveräußerung Ihrer Gestattung an andere Firmen vor (zumindest in eingeschränkter Form)
In der Regel sollten Sie sich nicht von hohen Zahlungen nach Inbetriebnahme der Anlage blenden lassen. Denn ob Ihr Grundstück tatsächlich zur "Freiflächenanlage" wird, ist sehr zweifelhaft. Viel entscheidender ist die Frage, wie Sie aus einem Vertrag wieder raus kommen, wenn die Anlage nicht gebaut wird oder der Partner pleite geht. Auch die Absicherung des Rückbaus der Anlage durch Bürgschaften sollte sehr ernstgenommen werden. Sonst haben Sie nach einiger Zeit nur Schrott auf dem Acker, den Sie kaum entsorgen können.
Zusammengefasst: Ruhig Blut und Geduld - Es gibt überhaupt keinen Zeitdruck um Gestattungsverträge mit Freiflächenfotovoltaik-Investoren abzuschließen. Erst alles klären und danach, wenn alles überlegt ist, unterschreiben !
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
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