Infos vom Bauernverband: Investitionsprogramm Landwirtschaft geht in die nächste Runde: ab 18. Juli können Interessensbekundungen abgegeben werden
Das Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht in die nächste Runde. Die Landwirtschaftliche Rentenbank startet ein neues Interessenbekundungsverfahren. Vom 18.07.2022 bis zum 27.07.2022 können landwirtschaftliche Betriebe über das Förderportal die Interessenbekundungen abgegeben. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/#schrittezumzuschuss Wann Landwirte ihre Interessenbekundung in diesem Zeitraum einreichen, spielt keine Rolle – am Ende entscheidet der Zufallsgenerator über die Reihenfolge der Einladungen zur Antragstellung. Alte Interessenbekundungen aus vorangegangenen Förderzeiträumen verlieren die Gültigkeit Daher müssen alle an einer Förderung interessierten Unternehmen an der neuen Interessenbekundung teilnehmen. Um teilzunehmen, müssen sich Interessierte im Rentenbank-Förderportal registrieren: https://lw-foerderportal.rentenbank.de Im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren führt die Rentenbank eine Reihung aller Unternehmen durch, die Interesse an einer Förderung haben. Diese erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Anhand dieser Reihenfolge sendet die Rentenbank so viele Einladungen zur Antragstellung aus, wie das Budget von ca 200 Mio € in diesem Jahr hergibt. Die ersten Einladungen zur Antragstellung wird die Rentenbank voraussichtlich Anfang August versenden. Neu in dieser Antragsrunde ist die Verlängerung der Frist für Wirtschaftsdüngerlager, um den Zuschussantrag im Förderportal einzureichen auf 120 Tage. Grund dafür ist, dass die Verfahren der für die Förderung erforderlichen Baugenehmigung häufig sehr zeitintensiv sind. In den übrigen Kategorien („Maschinen der Außenwirtschaft“ und „Separationsanlagen“) bleibt die Frist von 30 Tagen bestehen. Für alle Anträge gilt weiterhin, dass Zuschuss- und Refinanzierungsantrag spätestens zwei Monate nach Erstellung des Zuschussantrages im Förderportal durch die Hausbank bei der Rentenbank eingereicht werden müssen. |
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher