Infos vom Bauernverband: Tierseuchenkasse - Land entlastet Ferkelerzeuger durch Zuschüsse zur Tierseuchenkasse
Liebe Mitglieder,
Im Januar 2022 hat LBV-Präsident Joachim Rukwied auf unsere Bitte hin an Landwirtschaftsminister Peter Hauk einen Brief bezüglich des bayerischen Branchengipfel am 15. Dezember 2021 geschrieben.
Dort hatte die Politik zugesichert, die Beiträge der bayerischen Ferkelerzeuger zur Tierseuchenkasse für das Jahr 2022 zu übernehmen. Der Landesbauernverband hat für seine Ferkelerzeuger eine entsprechende Umsetzung dieser Entlastung auch in Baden-Württemberg gefordert. Das Land kommt dieser Bitte nun nach. Die Landesregierung stellt bis zu 1,52 Millionen Euro für die Entlastung der baden-württembergischen Ferkelerzeuger bei den Beiträgen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bereit.
Hier die Pressemeldung des Ministeriums:
„Die Situation der baden-württembergischen Schweinehaltungsbetriebe ist weiter besorgniserregend. Die Absatzeinbrüche bei allen Marktteilnehmern der Wertschöpfungskette ‚Schweinefleisch‘ führen seit vielen Monaten zu einem sehr niedrigen Preisniveau für Schlachtschweine und Ferkel. Im Hinblick auf die Gesunderhaltung und Sicherung der Tierbestände in dieser wirtschaftlich schwierigen Lage sollen daher die baden-württembergischen Ferkelerzeuger auf Antrag mit zusätzlichen Mitteln bei den Beiträgen zur Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg im Rahmen von De-minimis-Beihilfen entlastet werden. Mit der Entlastung leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag zur Abfederung der Corona- und ASP-bedingten wirtschaftlichen Folgen für unsere Schweinehalter“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (08. März) in Stuttgart.
Ferkelerzeuger sollen einmalig für das Jahr 2022 von den Beiträgen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) entlastet werden
Baden-württembergische Ferkelerzeuger sollen einmalig für das Jahr 2022 von den Beiträgen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) entlastet werden. Konkret ist ein pauschaler Erstattungsbetrag pro Zuchtsau in Höhe von bis zu 12,50 Euro vorgesehen. Der Erstattungsbetrag errechnet sich aus den Jahresbeiträgen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unter Einbeziehung von Durchschnittswerten zu den aufgezogenen Ferkeln je Zuchtsau sowie die sogenannte Remontierung von Jungsauen. Die Förderung erfolgt über die TSK BW in Form von De-minimis Beihilfen (Agrar) an die Sauenhaltungsbetriebe. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird die TSK BW alle Sauenhaltungsbetriebe anschreiben und Sie über die Fördermöglichkeit informieren.
Die Ursachen der anhaltend schwierigen Marktlage im Ferkel- und Schweinesektor sind, neben den negativen Folgen der Corona-Pandemie auch die noch immer anhaltenden Auswirkungen der seit Mitte September 2020 im Osten Deutschlands ausgebrochenen Afrikanischen Schweinepest (ASP). Aufgrund dieser schwierigen finanziellen Lage haben sich viele Schweinemastbetriebe bei der Einstallung von neuen Ferkeln zurückgehalten.
„Insbesondere die Betriebe der Ferkelerzeugung kämpfen mit erheblicheren Absatzproblemen, nicht kostendeckenden Erlösen und großen Umsatzausfällen. Hinzu kommen zunehmende erforderliche Investitionen und Anpassungen im Stallbau, gerade auch mit dem Blick auf mehr Tierwohl. Unter diesen Umständen droht eine außerordentliche Zunahme der Betriebsaufgaben. Die Schweinehaltung mit einer transparenten und vor allem regionalen Wertschöpfungskette muss jedoch auch in Zukunft einen festen Platz in Baden-Württemberg haben. Wer Regionalität möchte, muss auch an der Seite unserer tierhaltenden Betriebe stehen. Mit der Entlastung der baden-württembergischen Ferkelerzeuger bei den Beiträgen an die Tierseuchenkasse setzen wir daher auch ein klares Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren oftmals familiengetragenen Betrieben. Zudem wollen wir die baden-württembergischen Sauenhaltungsbetriebe zur Fortsetzung ihrer Ferkelproduktion motivieren“, erklärte Minister Hauk.
Wir haben unsererseits in einem Gespräch mit Minister Hauk diese Bitte noch einmal konkretisiert und freuen uns, dass der Minister sich im Kabinett mit unserem wichtigen Ansinnen durchsetzen konnte.
Auch wenn es sich zunächst nur um verhältnismäßig geringe Beträge handeln mag, wir deutlich, dass sich berufsständischer Einsatz und das Gespräch mit den politischen Partnern lohnt .Wir sehen in dem jetzigen Handeln des Landwirtschaftsministers eine große Wertschätzung gegenüber den Ferkelerzeugern, die sich zu den am schwersten getroffnenen Berufskollegen derzeit gehören.
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Im Januar 2022 hat LBV-Präsident Joachim Rukwied auf unsere Bitte hin an Landwirtschaftsminister Peter Hauk einen Brief bezüglich des bayerischen Branchengipfel am 15. Dezember 2021 geschrieben.
Dort hatte die Politik zugesichert, die Beiträge der bayerischen Ferkelerzeuger zur Tierseuchenkasse für das Jahr 2022 zu übernehmen. Der Landesbauernverband hat für seine Ferkelerzeuger eine entsprechende Umsetzung dieser Entlastung auch in Baden-Württemberg gefordert. Das Land kommt dieser Bitte nun nach. Die Landesregierung stellt bis zu 1,52 Millionen Euro für die Entlastung der baden-württembergischen Ferkelerzeuger bei den Beiträgen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bereit.
Hier die Pressemeldung des Ministeriums:
„Die Situation der baden-württembergischen Schweinehaltungsbetriebe ist weiter besorgniserregend. Die Absatzeinbrüche bei allen Marktteilnehmern der Wertschöpfungskette ‚Schweinefleisch‘ führen seit vielen Monaten zu einem sehr niedrigen Preisniveau für Schlachtschweine und Ferkel. Im Hinblick auf die Gesunderhaltung und Sicherung der Tierbestände in dieser wirtschaftlich schwierigen Lage sollen daher die baden-württembergischen Ferkelerzeuger auf Antrag mit zusätzlichen Mitteln bei den Beiträgen zur Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg im Rahmen von De-minimis-Beihilfen entlastet werden. Mit der Entlastung leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag zur Abfederung der Corona- und ASP-bedingten wirtschaftlichen Folgen für unsere Schweinehalter“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (08. März) in Stuttgart.
Ferkelerzeuger sollen einmalig für das Jahr 2022 von den Beiträgen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) entlastet werden
Baden-württembergische Ferkelerzeuger sollen einmalig für das Jahr 2022 von den Beiträgen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) entlastet werden. Konkret ist ein pauschaler Erstattungsbetrag pro Zuchtsau in Höhe von bis zu 12,50 Euro vorgesehen. Der Erstattungsbetrag errechnet sich aus den Jahresbeiträgen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unter Einbeziehung von Durchschnittswerten zu den aufgezogenen Ferkeln je Zuchtsau sowie die sogenannte Remontierung von Jungsauen. Die Förderung erfolgt über die TSK BW in Form von De-minimis Beihilfen (Agrar) an die Sauenhaltungsbetriebe. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird die TSK BW alle Sauenhaltungsbetriebe anschreiben und Sie über die Fördermöglichkeit informieren.
Die Ursachen der anhaltend schwierigen Marktlage im Ferkel- und Schweinesektor sind, neben den negativen Folgen der Corona-Pandemie auch die noch immer anhaltenden Auswirkungen der seit Mitte September 2020 im Osten Deutschlands ausgebrochenen Afrikanischen Schweinepest (ASP). Aufgrund dieser schwierigen finanziellen Lage haben sich viele Schweinemastbetriebe bei der Einstallung von neuen Ferkeln zurückgehalten.
„Insbesondere die Betriebe der Ferkelerzeugung kämpfen mit erheblicheren Absatzproblemen, nicht kostendeckenden Erlösen und großen Umsatzausfällen. Hinzu kommen zunehmende erforderliche Investitionen und Anpassungen im Stallbau, gerade auch mit dem Blick auf mehr Tierwohl. Unter diesen Umständen droht eine außerordentliche Zunahme der Betriebsaufgaben. Die Schweinehaltung mit einer transparenten und vor allem regionalen Wertschöpfungskette muss jedoch auch in Zukunft einen festen Platz in Baden-Württemberg haben. Wer Regionalität möchte, muss auch an der Seite unserer tierhaltenden Betriebe stehen. Mit der Entlastung der baden-württembergischen Ferkelerzeuger bei den Beiträgen an die Tierseuchenkasse setzen wir daher auch ein klares Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren oftmals familiengetragenen Betrieben. Zudem wollen wir die baden-württembergischen Sauenhaltungsbetriebe zur Fortsetzung ihrer Ferkelproduktion motivieren“, erklärte Minister Hauk.
Wir haben unsererseits in einem Gespräch mit Minister Hauk diese Bitte noch einmal konkretisiert und freuen uns, dass der Minister sich im Kabinett mit unserem wichtigen Ansinnen durchsetzen konnte.
Auch wenn es sich zunächst nur um verhältnismäßig geringe Beträge handeln mag, wir deutlich, dass sich berufsständischer Einsatz und das Gespräch mit den politischen Partnern lohnt .Wir sehen in dem jetzigen Handeln des Landwirtschaftsministers eine große Wertschätzung gegenüber den Ferkelerzeugern, die sich zu den am schwersten getroffnenen Berufskollegen derzeit gehören.
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
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