Infos vom Bauernverband: Ausnahmegenehmigung Fusilade MAX , Absage der Veranstaltung "Pflanzenschutz" vom 9.3.2022

Liebe Mitglieder,

heute zwei Mitteilungen:

a. Einzelfallzulassung Fusilade MAX

der Landesbauernverband hat für das Pflanzenschutzmittel Fusilade MAX einen Sammelantrag auf Genehmigung im Einzelfall gestellt. Dieser ist gemäß § 22 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigt worden.

Damit ist das Pflanzenschutzmittel  Fusilade MAX vom 2.3.2022 bis zum 31.12.2024 unter folgenden Bedingungen in Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben zugelassen:

- Vorsaatanwendung in Wasser- und Quellschutzgebieten in Baden-Württemberg zur Bekämpfung von Ausfallgetreide und Ungräsern bei Mulch- und Direktsaat.
- Schaderreger: Ausfallgetreide und Ungräser
- Kulturen: Sommergerste, Hafer, Sommerweizen

Anwendungszeitpunkt:
a) Stadium der Pflanzen/-art: Vorsaat
b) Stadium des Schadorganismus: Bestockung
Maximale Anzahl Behandlungen: max. 1  Mittelaufwand: 1 l/ha Wasseraufwand: 200-400 l/ha  Anwendungstechnik: spritzen Wartezeit: F (Wartezeit durch Vegetationszeit abgedeckt)

Die Genehmigung finden Sie als pdf Datei in der Anlage.

b. Absage der Veranstaltung "Pflanzenschutzmittelreduktion in der Praxis" vom 9.3.2022 in Öhrigen

Aufgrund der aktuellen Coronalage müssen wir die Veranstaltung am 9.3.2022 in Öhringen mit Karl Heinz Lieber vom Umweltministerium leider absagen. Wir wollten mit dem Vertreter des UM intensiv das Thema "Reduktion von Planzenschutzmitteln in der Praxis" diskutieren. Das ist so nur in einer Präsenzveranstaltung möglich. Erfahrungsgemäß wird die Möglichkeit zur Diskussion und zur Äußerung kontroverser Meinungen im digitalen Format leider nicht genutzt.
Viele Grüße


Ihr

Helmut Bleher




Downloads

  • §22-2 2022 4011 Fusilade MAX Sommergerste, Hafer, Weizen Genehmigung.pdf



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