Infos vom Bauernverband: Afrikanische Schweinepest in Hausschweinebeständen in Brandenburg amtlich festgestellt - Bleiben Sie vorsichtig !

Liebe Mitglieder,

gestern abend (15.07.21) bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) zwei Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in zwei Hausschweinebeständen in Brandenburg.

Bislang ist die ASP in Deutschland nur bei Wildschweinen aufgetreten. Beide betroffene Betriebe wurden sofort gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. In einem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße wurde das Virus im Rahmen des ASP-Monitorings festgestellt, die 200 Tiere des Betriebes werden auf Anordnung der Behörde getötet und unschädlich beseitigt. Des Weiteren wurde in einer Kleinsthaltung im Landkreis Märkisch-Oderland mit zwei Schweinen das Virus nachgewiesen. Beide Betriebe liegen nahe der polnischen Grenze und somit in bereits von ASP bei Wildschweinen betroffenen Landkreisen.


Die Vermarktungsmöglichkeiten von Schweinefleisch innerhalb der EU und damit die Möglichkeit bleibt nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) unverändert, da die betroffenen Hausschweinebestände in bisher schon durch die positiven Wildschweinefunde betroffenen Regionen liegen. Insofern besteht kein Grund für Preisabschläge mit der Begründung durch die Schweinepestfunde in Haustierbeständen.

Allerdings ist nicht absehbar, ob die Funde in Hausschweinebeständen sich auf die Drittlandexporte auswirken werden. Die Märkte in Fernost, vor allem China, sind ohnehin schon sehr unter Druck. Da wird jedes Argument zu Markteingriffen gerne aufgenommen, um die eigenen Erzeuger zu schützen.

Wir bitten Sie dringend um erhöhte Aufmerksamkeit - insbesondere um sorgfältigste Beachtung der oftmals bekannt gemachten Vorsorgemaßnahmen.  Insbesondere der Schutz der Auslaufhaltungen ist von enormer Bedeutung. Es dürfen keine kontaminierten Fleisch- oder Aasreste von befallenen Wildtieren mit Hausschweinebeständen in Kontakt kommen. Der Kontakt zwischen Hausschwein und Wildschwein ist wohl eher unwahrscheinlich. Viel eher besteht die Gefahr der Verschleppung von Aasresten, nicht sauber desinfizierten Kleidungs- und Schuhwerken, Vermischung zwischen Jagd- und landw. Betrieb mit Gerätschaften usw.  vom Freien in Ställe oder Ausläufe.

Bitte seien Sie mit höchster Vorsicht unterwegs !  -  Die betroffenen Betriebe hätten wohl kaum selbst geahnt, welches Ausmaß ungenügende Sorgfalt haben kann.

Im Anhang finden Sie die Bekanntmachungen des BMEL zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Helmut Bleher







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  • 398 21 MSGIV ASP Hausbestand 20210716.pdf
  • 160721 PM BMEL.pdf



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