Info vom Bauernverband: Förderprogramm Wald ist ausgeschöpft - Förderprogramm Landwirtschaft: Achtung Antragstempo ist wichtig - Corona Förderprogramm allgemein gilt auch für Landwirtschaft

Liebe Mitglieder,

zunächst eine redaktionelle Nachricht: Wir benennen unsere Bauernverband Rundmails um in "Info vom Bauernverband".
Diese erhalten wie bisher nur die Mitglieder. Die Mails sind aber auf unserer Homepage immer abrufbar unter  https://bauernverband-hohenlohe.de/rundschreiben.html

Mitglieder die unsere Infos per Whatsapp bekommen, erhalten den Link auch als Whatsapp Hinweis direkt auf unsere Seite. Falls Sie diese noch nicht erhalten, schicken Sie uns einfach Ihre Handynummer mit dem Kennwort  "Info vom Bauernverband".

Dann zu folgenden Neuigkeiten:

1. Das Förderprogramm Wald ist ausgeschöpft - Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich

Leider hat die Bundesregierung das Onlineportal zur Antragstellung für Investitionen im Wald geschlossen, weil das Programm mit 50 Mio Euro überzeichnet ist.
Dies ist sehr bedauerlich, denn es sind doch auch in unserer Region Anträge unterwegs. Für den Abschluss des Antrags im Onlineportal war die Zustimmung der Hausbank notwendig und die dazu gehörige Darlehensnummer,.
Diese konnte in der Kürze der Zeit nur in ganz wenigen Fällen erreicht werden. Deshalb fallen wohl die meisten Antragsteller aus dem hiesigen Bereich aus dem Förderprogramm.

Ob noch weitere Möglichkeiten bestehen, wenn die Anträge geprüft worden sind, ist noch nicht absehbar. Auf jeden Fall sollten die Interessierten, die sich an uns gewandt haben, die Darlehensnummer an unseren Herrn Ehrmann schicken, damit wir bei einem evtl Nachschlag im Programm die notwendigen Onlineanträge kurzfristig stellen können.  Sollte die Hausbank Gebühren verlangen, müssen Sie überlegen, ob Sie die Dienstleistung der Hausbank in dieser Sache in Anspruch nehmen wollen, denn es ist eher davon auszugehen, dass Sie nicht mehr zum Zug kommen.

Dies betrifft ausschließlich die Antragsteller auf das Förderprogramm Wald - nicht diejenigen, die vorhaben einen Antrag aufs Förderprogramm Landwirtschaft zu stellen, das ab 1.1.2021 für Investitionen in Umwelttechnologien aufgelegt wird.



2. Förderprogramm Landwirtschaft

Nach den Erfahrungen mit dem Waldprogramm ist davon auszugehen, dass auch das Förderprogramm Landwirtschaft recht schnell ausgeschöpft sein wird. Es kommt also auf das Antragstempo an.
Wenn der Förderablauf so läuft wie beim Waldprogramm brauchen Sie zur Onlineantragstellung bereits eine Zusage der Hausbank und eine vorläufige Darlehens- / Bearbeitungsnummer über die dies dort abgewickelt wird.  

Auch wenn der Antrag noch nicht möglich ist, empfiehlt es sich jetzt schon, die Zusage der Hausbank einzuholen und die notwendigen bürokratischen Vorklärungen zu erledigen.

Auch dieses Förderprogramm wird voraussichtlich über einen Online Antrag bei der Rentenbank zu stellen sein. Das muss schnell erfolgen, falls es auch hier zu einer Überzeichnung kommt.
Wie der Antrag aussieht, ist noch nicht bekannt, ebenfalls nicht, welche Voraussetzungen gelten.

Wir werden Sie so schnell wie möglich informieren.


3. Förderprogramm Corona

Corona-Überbrückungshilfe können auch Landwirte beantragen. Damit könnte für Umsatzrückgänge wenigstens ein kleiner Ausgleich möglich werden.

Die neue Version Überbrückungshilfe  2 bezieht sich auf die Monate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31.1.2021.

Wenn sie einen Antrag über den Steuerberater stellen wollen, müssen Sie  einen durch die Corona-Pandemie bedingten Umsatzeinbruch nachweisen:  (Rückgang der Fleischpreise ist hier sicher ein Faktor)
  • bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 %, bekommen Sie 90 % der förderfähigen Fixkosten erstattet,
  • zwischen 50 und 70 %, sind es 60 %
  • zwischen 30 bis 50 %,  sind es  40 %
  • weniger als 30 %, keine Hilfe

  • Der Umsatzeinbruch muss im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Vorjahr nachgewiesen.

    Förderfähig sind Fixkosten wie z. B. Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen oder Versicherungen. Beschäftigen Sie keine Mitarbeiter, müssen Sie Ihren Betrieb im Haupterwerb führen. Für die nicht entlohnten Familienarbeitskräfte wird ein vorgegebener fixer (allerdings sehr geringer) Lohnansatz mit eingerechnet und  ist förderfähig.

    Theoretisch wären bis zu  50 000 € im Monat (natürlich nur die genannten prozentualen Höchstsätze !!!) möglich, höchstens aber 200 000 € je Antragsteller.

    Außerdem gibt es die sogenannte Novemberhilfe für Hofgastronomie (Besen, Cafe usw.)

    Für diese Fälle können pro Woche der Schließung 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes aus November 2019 bezahlt werden. Außerhausverkäufe (Lieferservice) bleiben bis zu 25 % des Vergleichsumsatzes außer Ansatz.

    Andere staatliche Leistungen zur Minderung der Coronafolgen, z. B. die Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld, werden angerechnet.

    Den Antrag auf Überbrückungshilfe 2 oder Novemberhilfe muss Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei den Bewilligungsstellen der Länder über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen. Der Zuschuss ist steuerpflichtig. Ohne Steuerberater ist ein Antrag nicht möglich.


    Viele Grüße

    Ihr

    Helmut Bleher
    Geschäftsführer

    Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
    Am Richtbach 1
    74547 Untermünkheim

    Tel  07944 9435 0
    Fax 07944 9435 - 111

    Mail: bleher@lbv-bw.de
    web: www.bauernverband-hohenlohe.de




files/bauernverband/hintergruende/trecker_wiese.jpg