Bauernverband Rundmail: Rote Nitratgebiete - Parzellenscharfe Abgrenzung - Anhörung des Bauernverbandes
Liebe Mitglieder,
zwischenzeitlich liegt der Entwurf für die neue Verordnung über die "Roten Gebiete" vor. Dazu gehört eine parzellenscharfe Abgrenzung.
Zum Glück sind es in unserem Verbandsgebiet nur ganz wenige Gebiete.
Trotzdem sind die Landwirte, die Flächen dort haben, sehr betroffen. Es gelten verschärfte Aufzeichnungs- und Begrünungspflichten und vor allem die Pflicht, 20 % unter Stickstoffbedarf auf den betroffenen Parzellen zu düngen.
Wir müssen bis zum 26.11.2020 unsere Stellungnahme abgeben. Dazu sind wir schon gut vorbereitet und in engem Kontakt mit dem Landwirtschaftsamt aber auch mit den beiden Ministerien (UM und MLR)
Uns wäre aber sehr daran gelegen, dass die Landwirte, die vom neuen Roten Gebiet betroffen sind uns folgende Informationen zukommen lassen könnten - wir überlegen dann, ob wir evtl ein Treffen organisieren. Auf jeden Fall werden wir aber die besonderen Voraussetzungen, die zur Ausweisung des Gebietes geführt haben, überprüfen und, wenn notwendig, in Frage stellen. Deshalb sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen !
Hier der Link zu den Karten - Bitte prüfen Sie, ob Sie Grundstücke in den "Roten Gebieten" bewirtschaften
https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/72341/index.html
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Falls Sie Grundstücke im Roten Gebiet bewirtschaften: (Bitte nicht antworten, wenn Sie keine Fläche in den Roten Gebieten haben)
Bitte beantworten Sie folgende Fragen und antworten mir auf diese Email:
Name, Vorname, Wohnort, Teilort:
Insgesamt bewirtschaftete Fläche, davon Acker, davon Wiese
Flächen im Roten Gebiet: Flurstücksnummern aufschreiben und mir mitteilen (evtl die Summe der Hektare)
Tierhaltung des Betriebes (Anzahl): Kühe und Rinder, Sauen, Mastschweine, Puten, Hähnchen
Haben Sie eine Biogasanlage ? Wieviel ha Mais werden darin vergoren ? Wieviel davon ist Zukauf von anderen Landwirten ?
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Mit den Informationen werden wir dann das weitere Vorgehen planen, insbesondere aber unsere Stellungnahme zunächst abfassen.
Ihre Informationen bleiben bei mir und werden nicht weitergegeben. Ich nutze diese aber zum Gespräch mit den Landwirtschaftsämtern, da wir im Gleichklang argumentieren wollen.
Bitte antworten Sie bald, falls Sie betroffen sind (aber auch nur dann !!!)
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
zwischenzeitlich liegt der Entwurf für die neue Verordnung über die "Roten Gebiete" vor. Dazu gehört eine parzellenscharfe Abgrenzung.
Zum Glück sind es in unserem Verbandsgebiet nur ganz wenige Gebiete.
Trotzdem sind die Landwirte, die Flächen dort haben, sehr betroffen. Es gelten verschärfte Aufzeichnungs- und Begrünungspflichten und vor allem die Pflicht, 20 % unter Stickstoffbedarf auf den betroffenen Parzellen zu düngen.
Wir müssen bis zum 26.11.2020 unsere Stellungnahme abgeben. Dazu sind wir schon gut vorbereitet und in engem Kontakt mit dem Landwirtschaftsamt aber auch mit den beiden Ministerien (UM und MLR)
Uns wäre aber sehr daran gelegen, dass die Landwirte, die vom neuen Roten Gebiet betroffen sind uns folgende Informationen zukommen lassen könnten - wir überlegen dann, ob wir evtl ein Treffen organisieren. Auf jeden Fall werden wir aber die besonderen Voraussetzungen, die zur Ausweisung des Gebietes geführt haben, überprüfen und, wenn notwendig, in Frage stellen. Deshalb sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen !
Hier der Link zu den Karten - Bitte prüfen Sie, ob Sie Grundstücke in den "Roten Gebieten" bewirtschaften
https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/72341/index.html
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Falls Sie Grundstücke im Roten Gebiet bewirtschaften: (Bitte nicht antworten, wenn Sie keine Fläche in den Roten Gebieten haben)
Bitte beantworten Sie folgende Fragen und antworten mir auf diese Email:
Name, Vorname, Wohnort, Teilort:
Insgesamt bewirtschaftete Fläche, davon Acker, davon Wiese
Flächen im Roten Gebiet: Flurstücksnummern aufschreiben und mir mitteilen (evtl die Summe der Hektare)
Tierhaltung des Betriebes (Anzahl): Kühe und Rinder, Sauen, Mastschweine, Puten, Hähnchen
Haben Sie eine Biogasanlage ? Wieviel ha Mais werden darin vergoren ? Wieviel davon ist Zukauf von anderen Landwirten ?
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Mit den Informationen werden wir dann das weitere Vorgehen planen, insbesondere aber unsere Stellungnahme zunächst abfassen.
Ihre Informationen bleiben bei mir und werden nicht weitergegeben. Ich nutze diese aber zum Gespräch mit den Landwirtschaftsämtern, da wir im Gleichklang argumentieren wollen.
Bitte antworten Sie bald, falls Sie betroffen sind (aber auch nur dann !!!)
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
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