Bauernverband Rundmail: Investitionsförderung Forstwirtschaft sofort möglich, Landwirtschaft: Förderprogramm wird noch veröffentlicht - Bundesmilliarde

Liebe Mitglieder,

vor geraumer Zeit ist zur Unterstützung der Landwirtschaft im Hinblick auf die neuen Einschränkungen durch Umwelt- und Biodiversitätsschutzgesetze die sogenannte "Bundesmilliarde" auf den Weg gebracht worden.

Dieses Versprechen der Regierung wird nun in die Tat umgesetzt und in verschiedene Förderprogramme gegossen. Derzeit stehen zwei Programme im Vordergrund:

I. Investitionsprogramm zur Digitalisierung und nachhaltigen Waldbewirtschaftung  - Anträge können schon gestellt werden

Hier haben Waldbesitzer und andere Personen die Möglichkeit eine Förderung für die nachhaltige Waldbewirtschaftung zu erhalten.
Förderfähig sind alle möglichen Geräte für die Waldbewirtschaftung, auch Rückewagen, GPS Systeme und Seilwinden.  Diese müssen fabrikneu sein.

Es gibt allerdings genaue Listen, welche Geräte und Hersteller gefördert werden können.

Näheres erfahren Sie auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter folgendem Link:  https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/#antragstellung

Wichtig:

Für die Förderung muss ein Antrag bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank über die Hausbank gestellt werden. Der Antrag muss zunächst online ausgefüllt und verarbeitet werden. Dann folgt der Kontakt zur Hausbank und zur Rentenbank. Erst nach Bewilligung darf das Gerät bestellt werden. Der Rechnungsnachweis kann dann wieder online erfolgen.

Unser Antragsberater Herr Ehrmann  07944 9435 130 steht als Helfer für die Antragsteller, die in Internetdingen nicht so bewandert sind, zur Verfügung und erläutert auch die Schritte zur Antragstellung.  Diese Beratung erfolgt im Rahmen unserer Gebührenordnung, entsprechend unseren Dienstleistungen bei der Agrardieselantragstellung oder der Düngebilanz.

Eckpunkte der Förderung:
  • Mindestinvestitionssumme  10.000 Euro, ohne Mehrwertsteuer
    Darlehensaufnahme von mindestens 60 - 100 % der Investitionssumme bei der Rentenbank
  • Förderung 40 % - Förderung ohne Darlehen der Rentenbank ist nicht möglich
  • der Zuschuss ist als "de minimis" Zuschuss anzurechnen. Derzeitige Höchstgrenze für alle "de minimis" Förderungen des laufenden und der beiden vorangegangenen Jahre zusammen 20.000 Euro.


II. Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft  (IUZ)  -  Vorschriften sind noch nicht endgültig veröffentlicht  Anträge können noch nicht gestellt werden: Bitte warten !!!

In der beigefügten pdf Datei finden sie Informationen, die der bayerische  Bauernverband zusammengestellt hat und einen guten Überblick bieten. Förderfähig sind viele verschiedene Investitionsvorhaben im Gülle- und Pflanzenschutzbereich.
Auch hier gelten die oben genannten Förderbedingungen (Rentenbankdarlehen, 40 % Förderung, fabrikneu, kein Beginn vor Bewilligung, "de minimis" - Anrechnung  usw. )

Der Förderzeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2021 bis 2024. Es ist damit zu rechnen, dass die "de minimis" Regelungen nach oben angepasst werden. Das Höchstinvestitionsvolumen innerhalb der vier Jahre beträgt 500.000 Euro je Antragsteller.

Bitte beachten Sie folgendes:

Keine Investition vor Bewilligungsbescheid  (also keine Kaufverträge heute abschließen für Maschinen, die erst 2021 gekauft werden !!!)
Fabrikneue Investitionen (also keine Sonderangebote für Vorführgeräte, die schon mal gelaufen sind)
3 Vergleichsangebote notwendig - ab 250.000 Euro Investition, Ausschreibung notwendig
für teure Investitionen sind auch Beratungskosten förderfähig

Wir halten Sie auf dem laufenden !  -  Momentan ist kein Förderantrag möglich.  Wir wollen erstmal nur grundsätzlich informieren, dass etwas kommen wird. Entscheidend sind letztlich die nach Veröffentlichung geltenden Richtlinien.



Sollten Sie sich noch nicht für unseren Whatsapp - Infodienst angemeldet haben, können Sie mir eine einfache Antwortmail mit Ihrer Handynummer schicken . Kennwort "Bauernverband Infodienst Anmeldung".

Viele Grüße

Ihr


Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel  07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111

Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de

BBV-Kurzinfo-Zukunfts- und Investitionsförderung ab 1.1.2021-Bundesmilliarde-2_11_2020 (003) (002).pdf











Downloads

  • BBV-Kurzinfo-Zukunfts- und Investitionsförderung ab 1.1.2021-Bundesmilli....pdf



Um Zugriff auf die Dateianhänge der Rundmails zu erhalten, melden Sie sich bitte hier mit Ihren Mitgliedsdaten an.



files/bauernverband/hintergruende/Trecker_Feld.jpg