Bauernverband Rundmail: Zuschuss Landwirtschaftliche Alterskasse wird angepasst

Liebe Mitglieder,

zwischenzeitlich konnte erreicht werden, dass die Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Alterskasse angepasst und erhöht werden. Während Verheiratete bisher seit 1995 bis zu einem Jahreseinkommen von 32.000 Euro zuschussberechtigt waren, steigt diese Grenze jetzt auf  45.864 Euro.  Nicht genug damit: Die Grenze wird jetzt auch an die allgemeinen Steigerungen der Einkommensentwicklung angepasst. Sie beträgt zukünftig 60 % der sogenannten Bezugsgrenze. Diese regelt die Beiträge zur Sozialversicherung und ist dynamisch von den Durchschnittseinkommen abhängig.

Künftig wird der Beitragszuschuss nicht mehr in Stufen, sondern linear in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe ermittelt und berechnet.

Damit wurde letztlich eine langjährige Forderung des Bauernverbands umgesetzt. Es ergeben sich für einen großen Teil der LAK Beitragszahler deutliche Erleichterungen.
Es ist geplant, dass die Gesetzesänderung im November im Bundestag beschlossen wird. Wann sie dann in Kraft tritt, ist noch offen.




Viele Grüße

Ihr


Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel  07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111

Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de




files/bauernverband/hintergruende/Distel_Biene.jpg