Bauernverband Rundmail: Afrikanische Schweinepestfall in Brandenburg

Liebe Mitglieder,

in Deutschland wurde heute der erste ASP-Fall in der Wildschweinpopulation amtlich nachgewiesen. Zu Ihrer Information haben wir eine kurze Übersicht mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt.

Für Baden-Württemberg ist aktuell nicht mit Einschränkungen zu rechnen. Der Handel mit Schweinen und Fleisch kann weiter erfolgen. Lediglich bei der Vermarktung in Drittländer (z.B. China) kann es möglich sein, dass diese vorübergehend keine Schweinefleischprodukte aus Deutschland einführen.

Die wichtigsten Stichpunkte und Fakten:
  • ASP ist für den Menschen (und andere Tierarten) völlig ungefährlich, Fleisch kann weiterhin bedenkenlos verzehrt werden.
  • Oberstes Ziel ist es nun, die Seuche einzudämmen und zu bekämpfen.
  • Eine Impfung oder Behandlung ist bisher nicht möglich, die Erkrankung endet in der Regel tödlich für Schweine.
  • Schwarzwild muss außerhalb der Restriktionsgebiete konsequent bejagt werden.
  • Durch die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen kann das Risiko für eine Einschleppung minimiert werden.
  • Speiseabfälle dürfen nicht achtlos in der Umwelt entsorgt werden.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand finden Sie in der Mitteilung des Friedrich-Löffler-Instituts und in der Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes. Zusätzlich finden Sie im Anhang ausführliche "Fragen und Antworten zur ASP",  Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des LBV auf der  Themenseite im Internet  abrufen.


Viele Grüße

Ihr

Helmut Bleher





Downloads

  • 2020 -148 PM ASP.pdf
  • FAQ-ASP-Gesamt NjY0MzQ1OA.PDF



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