Bauernverband Rundmail: Frist für Antrag auf Zuschuss für Isofluran Gerät endet am 1. Juli

Liebe Mitglieder,

bitte denken Sie daran, wenn Sie Ferkelerzeuger sind:

Die Frist für den Antrag auf Zuschuss für ein Isofluran Gerät endet am 1. Juli 2020

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Ferkelerzeug und Sitz in Deutschland (Nachweis über Auszug aus HIT). Gefördert werden bis zu 60 Prozent der Gerätekosten, beziehungsweise maximal bis zu 5.000 Euro. Förderfähig sind nur Geräte, die zuvor von der DLG in Bezug auf Tierschutz, Umweltschutz und Anwendersicherheit geprüft und zertifiziert wurden. Bislang konnte die DLG sechs Geräte zertifizieren. In einem zweiten Schritt muss der Ferkelerzeuger dann bis zum 1. September 2020 gegenüber der BLE den Kauf eines Isofluran-Gerätes belegen. Die Zweckbindung beträgt fünf Jahre. Anträge können online oder auf dem Postweg unter Verwendung der im Internet veröffentlichten Antragsformulare gestellt werden.

Weitere Details sind unter www.ble.de/ferkelnarkose verfügbar. Bitte stellen Sie auf jeden Fall sofort einen Antrag !  Wenn Sie bis zum 31.8. kein Gerät kaufen, verfällt dieser halt - den Zuschuss gibts aber nur bei Antrag bis zum 1. Juli

Viele Grüße

Ihr


Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel  07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111

Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de




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