Bauernverband Rundmail: Corona-Soforthilfen ab sofort über bekanntes Portal www.bw-soforthilfe.de einzureichen

Liebe Mitglieder,

das Soforthilfe-Programm ist ab sofort nun für Landwirte geöffnet. Es bleibt bei der Antragstellung über die Website www.bw-soforthilfe.de


Wesentliche Punkte des Programms: 

Antragsberechtig sind: Soloselbständige, kleine Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Unternehmen mit land- und forstwirtschaftlicher Urproduktion

o   mit bis einschließlich 5 Beschäftigten (VZÄ) können eine einmalige Soforthilfe von bis zu 9.000 Euro erhalten,
o   mit bis einschließlich 10 Beschäftigten (VZÄ) können eine einmalige Soforthilfe von bis zu 15.000 Euro erhalten,
o   mit bis zu einschließlich 50 Beschäftigten (VZÄ) können eine einmalige Soforthilfe von bis zu 30.000 Euro erhalten.
o   Die Anzahl der Beschäftigten ist als Vollzeitäquivalent anzugeben, Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.Eine Anrechnung von Auszubildenden ist möglich.
 
Liquiditätsengpass:

Der Antragsteller muss durch Unterschrift versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).

Verbot der Doppelförderung:

Soweit bereits für das Unternehmen oder die Selbstständigkeit oder für eine möglicherweise in einem anderen Bundesland oder in Baden-Württemberg bestehende Betriebsstätte eine vergleichbare Hilfe des Landes Baden-Württemberg, eines anderen Bundeslandes oder des Bundes in der für die Unternehmensgröße vorgesehenen maximalen Zuschusshöhe in Anspruch genommen wurde, ist das Unternehmen nicht mehr antragsberechtigt. Im Antragsformular sind entsprechende Angaben zu machen. 

Eine Förderung zusätlich zu anderen öffentlichen Hilfen ist insoweit möglich und zulässig, als ein Liquiditätsengpass trotz der sonstigen Hilfen weiterhin oder wieder besteht und dadurch keine Überkompensation eintritt. Mögliche Entschädigungsleistungen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen sowie zustehende Versicherungsleistungen aus Absicherung von Betriebsunterbrechungen oder Betriebsausfall u. Ä.) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses zu berücksichtigen.

Antragstellung:

Alle Anträge sind bis spätestens 31. Mai 2020 vollständig ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt ausschließlich über das Portal www.bw-soforthilfe.de einzureichen.  Antragsformulare sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg elektronisch abrufbar.

 Prüfung, Bewilligung und Auszahlung: 

Die Antragstellung, Auszahlung und Bewilligung sowie Prüfung erfolgt über die Industrie- und Handelskammern und L-Bank sowie für die Landwirtschaft der LEL Schwäbisch Gmünd  gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer beratender Stellen (bspw. das Institut für Freie Berufe (IFB)). Nach Vorprüfung übermitteln die Gutachterstellen die Anträge an die L-Bank (Bewilligungsstelle).

Auszahlungen solle unverzüglich, spätestens bis 31. Juli 2020 erfolgen.


Bitte beachten Sie:

a. Sie müssen im Antrag einen konkreten Liquidiätsengpass angeben. Diesen müssen Sie für sich selbst errechnen. Er kann auch höher sein, als der Zuschussbetrag. Sie müssen ihn aber angeben und er muss mindestens entstehen.
b. Der Liquidiätsengpass muss durch Corona Folgen entstehen. (zB Umsatzeinbrüche). Liquiditätsprobleme vor der Corona-Krise wird nicht gefördert. Dies wird im Antragsstellungsverfahren geprüft.


Bitte beachten Sie zudem, dass auch noch 4 Jahre mit Kontrollen gerechnet werden muss. Die von Ihnen ermittelten Zahlen sollten hinreichend belegt werden können. Gegebenenfalls sollten Sie Ihren Rechenweg und die zugrundeliegenden Dokumente aufbewahren.

Viele Grüße und schöne Ostern

Ihr

Helmut Bleher



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