Bauernverband Rundmail: Corona Soforthilfe - Fragen zu Corona und Landwirtschaft - Quarantäne und Landwirtschaft - Flüge für Saisonkräfte

Liebe Mitglieder,

zwischenzeitlich gibt es in einigen Fragen neue Erkenntnisse:

1. Soforthilfe Corona

Das Antragsverfahren für normale gewerbliche Betriebe (dazu gehören auch gewerbliche GBR´s  - zB Direktvermarkter, Ferien auf dem Bauernhof, Weinselbstvermarkter usw. , die als Gewerbe angemeldet sind) läuft. Die IHKs wickeln die Anträge ab.

Für die landwirtschaftliche Urproduktion wird ein neuer Verfahrensweg geschaffen. Die IHK´s sind nicht in der Lage die landwirtschaftlichen Besonderheiten abzuwickeln.  Das Antragsformular ist noch in Arbeit. Bitte gedulden Sie sich mit der Antragstellung. Es schadet aber nichts, wenn Sie sich mit dem Formular für gewerbliche Betriebe schon einmal beschäftigen. Die Voraussetzungen sind ähnlich.

Wichtig ist:  

a. Es werden Einkommensausfälle ausgeglichen, die Corona als Ursache haben. Umsatzeinbrüche aus anderen Gründen gelten nicht
b. Es müssen Einkommensausfälle seit Februar/ März diesen Jahres nachweislich entstanden sein. Eine schon bestehende Schieflage des Betriebes zählt nicht.
c. Sie müssen die Höhe des Einkommensausfalls beziffern können
d. Sie müssen damit rechnen, dass die Soforthilfe zwar gewährt wird, im Laufe der nächsten 4 Jahre aber überprüft wird, ob die Voraussetzungen vorgelegen haben.

Bitte warten Sie ab, bis das landwirtschaftliche Antragsverfahren beginnt und bereiten Sie bis dahin die notwendigen Unterlagen und Erklärungen vor. Wir informieren über den Beginn.

2. Fragen zu Corona und Landwirtschaft

Der Landesbauernverband hat eine ständig aktualisierte Website zum Thema Corona und Landwirtschaft. Schauen Sie einfach mal öfter rein !

Corona Plattform des Landesbauernverbands

3. Quarantäne und Landwirtschaft

Zwischenzeitlich haben wir die Landratsämter gebeten, zu klären, wie während einer angeordneten Quarantäne im landwirtschaftlichen Betrieb umzugehen ist. Bei enger Auslegung der verbindlichen Rechtsverordnung wäre der Landwirt nicht mehr in der Lage, seinen Viehbestand zu versorgen und Feldarbeiten zu erledigen.

Hier gilt nun:

Unaufschiebbare Tätigkeiten  wie zB

- Versorgung der Tierbestände im Stall und Freiland, einschließlich Bewegung der Pferde
- Acker- und Feldarbeiten
- Arbeiten im Obst- und Weinbau

können erledigt werden, sofern die Tätigkeit , sowie auch der Weg hin und zurück allein und ohne Kontakt zu anderen Personen erfolgen kann und diese Tätigkeiten nicht von anderen Personen erledigt werden können.

4. Flüge für Saisonarbeitskräfte

Um sicher zu stellen, dass auch nach Ostern Flüge aus den osteuropäischen Staaten angeboten werden, sollten Betriebe, die Arbeitskräfte einfliegen lassen wollen, diese frühzeitig über das Portal  saisonarbeit2020.bauernverband.de anmelden und sich bei den Fluggesellschaften nach Flügen erkundigen. Es besteht durchaus die Gefahr, dass Flüge nur solange angeboten werden, wie auch Nachfrage besteht. Wir empfehlen, auch den Flughafen Karlsruhe-Baden Baden zu nutzen, um hier eine größere Konzentration für die Fluganbieter zur Verfügung zu stellen.



Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel  07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111

Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de




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