Bauernverband Rundmail: Ergänzende Informationen zum Saisonarbeiterprogramm - Ablauf - Flüge usw.
Liebe Mitglieder,
hier einige zusammengefasste Informationen zum Saisonarbeitsprogramm:
1. die betroffene Saisonkraft muss zwingend mit dem Flugzeug einreisen. Die Anreise mit dem Flugzeug ist verpflichtend für Saisonarbeitskräfte, die aus Drittstaaten, Großbritannien sowie EU-Staaten, die den Schengen Besitzstand nicht voll anwenden (u.a. Bulgarien und Rumänien) sowie aus Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt wurden (z.B. Frankreich, Österreich und die Schweiz), einreisen.
2. die Betriebe müssen ihre Saisonarbeitskräfte über ein Onlineportal für die Einreise anmelden müssen: Der Bauernverband bietet folgendes Portal an: https://saisonarbeit2020.Bauernverband.de
3. In diesem Portal müssen Sie die konkreten Einreisedaten ihrer Saisonarbeiter aus Osteuropa anmelden, die mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen.
4. Keine Binnengrenzkontrollen wurden bislang für Grenzübertritte u.a. aus Polen und Tschechien eingeführt, so dass Saisonkräfte aus diesen Staaten bislang weiterhin auch mit dem PKW einreisen können. Allerdings plant das Bundesinnenministerium auch für diese Staaten Einreisebeschränkungen.
5. Arbeitskräfte aus Drittstaaten (Nicht-EU Staaten) brauchen zusätzlich ein Arbeitsvisum ! (unverändert)
Verfahren:
Sie müssen zunächst selbstständig die Flüge für ihre Saisonkräfte organisieren. Eine Anreise mit Linienflügen ist ausdrücklich nicht gestattet. Für kleinere Betriebe bieten viele Charterunternehmen mittlerweile bereits auch Einzelbuchungen. Nach unseren Informationen betragen die Kosten je Saisonarbeitskraft zB aus Rumänien einschließlich der medizinischen Untersuchungen ca. 300 Euro. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass der Fluganbieter den Gesundheitscheck für die Einreise in seinem Angebot hat !
Nach Buchung müssen Sie dann die Einreisedaten Ihrer Saisonkräfte in das Portal eingeben. Informationen, wie diese Eingabe zu erfolgen hat, können Sie der beigefügten Fragen-Antwortliste (FAQ) des DBV entnehmen.
Die Eingabe der Daten im Portal muss zeitnah nach der Buchung erfolgen. Der DBV geht davon aus, dass das Gesamtkontingent nicht überschritten wird, da nicht wenige Saisonkräfte die Reise nach Deutschland zur Zeit nicht antreten und einige Betriebe sich zwischenzeitlich bereits mit Arbeitskräften vom deutschen Arbeitsmarkt (i.d.R. Studenten) beholfen haben.
Bei Einreise muss ein "vom Arbeitgeber veranlasster Gesundheitscheck" erfolgen. Eine bundesweite Abstimmung hierzu war bislang leider nicht möglich. Deshalb müssen die Erfordernisse bis auf Weiteres mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden. Viele Flugunternehmen bieten diesen Gesundheitscheck als Serviceleistung an. Darauf sollten Sie bei Buchung achten. Viele bieten auch Einzelbuchungen an.
Mit dem beigefügten Informationsblatt für Saisonarbeitskräfte (Anlage) sollen diese über die wichtigsten Regelungen zur Einreise und Beschäftigung in Deutschland informiert werden. Das Informationsblatt liegt derzeit in deutscher, rumänischer, bulgarischer, ungarischer und ukrainischer Sprache vor.
Dem Informationsschreiben beigefügt ist ein Musteranschreiben der Saisonkraft an seinen Arbeitgeber, in dem er die für Sie für die Anmeldung erforderlichen Einreisedaten mitteilt sowie sein Einverständnis zur Datenverarbeitung im Portal erklärt. Dieses muss Ihnen vor Eingabe der Daten im Portal vorliegen.
Zusätzlich zum Informationsschreiben muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Informationen zum Infektionsschutz und zur Afrikanischen Schweinepest zukommen lassen. Mit dem BMEL abgestimmt ist, dass hierfür zunächst die Betriebsanweisungen der SVLFG (https://www.svlfg.de/betriebsanweisungen-corona) und der beigefügte Flyer des BMEL ausreichen.
Das Portal ist freigeschaltet.
Beachten Sie bitte die beigefügten PDF Anlangen
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
hier einige zusammengefasste Informationen zum Saisonarbeitsprogramm:
1. die betroffene Saisonkraft muss zwingend mit dem Flugzeug einreisen. Die Anreise mit dem Flugzeug ist verpflichtend für Saisonarbeitskräfte, die aus Drittstaaten, Großbritannien sowie EU-Staaten, die den Schengen Besitzstand nicht voll anwenden (u.a. Bulgarien und Rumänien) sowie aus Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt wurden (z.B. Frankreich, Österreich und die Schweiz), einreisen.
2. die Betriebe müssen ihre Saisonarbeitskräfte über ein Onlineportal für die Einreise anmelden müssen: Der Bauernverband bietet folgendes Portal an: https://saisonarbeit2020.Bauernverband.de
3. In diesem Portal müssen Sie die konkreten Einreisedaten ihrer Saisonarbeiter aus Osteuropa anmelden, die mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen.
4. Keine Binnengrenzkontrollen wurden bislang für Grenzübertritte u.a. aus Polen und Tschechien eingeführt, so dass Saisonkräfte aus diesen Staaten bislang weiterhin auch mit dem PKW einreisen können. Allerdings plant das Bundesinnenministerium auch für diese Staaten Einreisebeschränkungen.
5. Arbeitskräfte aus Drittstaaten (Nicht-EU Staaten) brauchen zusätzlich ein Arbeitsvisum ! (unverändert)
Verfahren:
Sie müssen zunächst selbstständig die Flüge für ihre Saisonkräfte organisieren. Eine Anreise mit Linienflügen ist ausdrücklich nicht gestattet. Für kleinere Betriebe bieten viele Charterunternehmen mittlerweile bereits auch Einzelbuchungen. Nach unseren Informationen betragen die Kosten je Saisonarbeitskraft zB aus Rumänien einschließlich der medizinischen Untersuchungen ca. 300 Euro. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass der Fluganbieter den Gesundheitscheck für die Einreise in seinem Angebot hat !
Nach Buchung müssen Sie dann die Einreisedaten Ihrer Saisonkräfte in das Portal eingeben. Informationen, wie diese Eingabe zu erfolgen hat, können Sie der beigefügten Fragen-Antwortliste (FAQ) des DBV entnehmen.
Die Eingabe der Daten im Portal muss zeitnah nach der Buchung erfolgen. Der DBV geht davon aus, dass das Gesamtkontingent nicht überschritten wird, da nicht wenige Saisonkräfte die Reise nach Deutschland zur Zeit nicht antreten und einige Betriebe sich zwischenzeitlich bereits mit Arbeitskräften vom deutschen Arbeitsmarkt (i.d.R. Studenten) beholfen haben.
Bei Einreise muss ein "vom Arbeitgeber veranlasster Gesundheitscheck" erfolgen. Eine bundesweite Abstimmung hierzu war bislang leider nicht möglich. Deshalb müssen die Erfordernisse bis auf Weiteres mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden. Viele Flugunternehmen bieten diesen Gesundheitscheck als Serviceleistung an. Darauf sollten Sie bei Buchung achten. Viele bieten auch Einzelbuchungen an.
Mit dem beigefügten Informationsblatt für Saisonarbeitskräfte (Anlage) sollen diese über die wichtigsten Regelungen zur Einreise und Beschäftigung in Deutschland informiert werden. Das Informationsblatt liegt derzeit in deutscher, rumänischer, bulgarischer, ungarischer und ukrainischer Sprache vor.
Dem Informationsschreiben beigefügt ist ein Musteranschreiben der Saisonkraft an seinen Arbeitgeber, in dem er die für Sie für die Anmeldung erforderlichen Einreisedaten mitteilt sowie sein Einverständnis zur Datenverarbeitung im Portal erklärt. Dieses muss Ihnen vor Eingabe der Daten im Portal vorliegen.
Zusätzlich zum Informationsschreiben muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Informationen zum Infektionsschutz und zur Afrikanischen Schweinepest zukommen lassen. Mit dem BMEL abgestimmt ist, dass hierfür zunächst die Betriebsanweisungen der SVLFG (https://www.svlfg.de/betriebsanweisungen-corona) und der beigefügte Flyer des BMEL ausreichen.
Das Portal ist freigeschaltet.
Beachten Sie bitte die beigefügten PDF Anlangen
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
Downloads
- FAQ zur Anmeldung SaisonAK 0604 1800.pdf
- Vorabinformation und Einverständniserklärung SAK, bulgarisch.pdf
- Vorabinformation und Einverständniserklärung SAK, ukrainisch.pdf
- Vorabinformationen und Einverständniserkärung SAK, deutsch.pdf
- Vorabinformation und Einverständniserklärung SAK, rumänisch.pdf
- Vorabinformation und Einverständniserklärung SAK, ungarisch.pdf
- ASP-Handzettel Ostroute Druck.pdf
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