Bauernverband Rundmail: Corona Soforthilfe - Geschäftsstelle Besetzung - Düngeverordnung
Liebe Mitglieder,
nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Themen "Corona Soforthilfe, Besetzung unserer Geschäftsstelle und Düngeverordnung"
1. Corona-Soforthilfen:
Die klassische landwirtschaftliche Urproduktion war bislang von den Direkthilfen aus dem Corona-Paket des Bundes an Unternehmen bis 10 Beschäftigte ausgeschlossen.
Daraufhin haben der DBV beim Bundeswirtschaftsministerium und Hauptgeschäftsführer Kolb vom Landesbauernverband beim baden-württembergischen Wirtschaftsministerium diese Ungleichbehandlung kritisiert und eine Aufnahme auch der klassischen Landwirtschaft in das Hilfsprogramm eingefordert. Der Einsatz des Bauernverbandes war erfolgreich. Nun können bei Bedarf auch landwirtschaftliche Betriebe, die keine Gewerbebetriebe haben, die Soforthilfen beanspruchen.
Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten Corona geschädigte Unternehmen eine Einmalzahlung für drei Monate in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).
Alle ausgefüllten und unterschriebenen Anträge werden über das Portal www.bw-soforthilfe.de hochgeladen. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite https://assets.baden-wuerttemberg.de/pdf/Antrag_Soforthilfe-Corona_BW.pdf
Ich habe den Antrag selbst auch als Pdf Datei beigefügt, damit Sie ihn sofort ausdrucken können.
Dazu gibt es eine Ausfüllhilfe unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Der Antrag ist bei der IHK zu stellen. Die Industrie- und Handelskammern bearbeiten auch die Anträge von Unternehmen, die in keiner dieser beiden Kammern Mitglied sind. Ebenso steht die Hotline Nicht-Mitgliedern zur Verfügung.
2. Geschäftsstelle Besetzung:
Wie zu erwarten sind auch einige unserer Mitarbeiter mit Corona-Infizierten in Kontakt gekommen. Wir haben unsere gesamte Steuerabteilung deshalb ins Homeoffice ausgelagert und sind in der Geschäftsstelle aus Sicherheitsgründen nur mit 2 Personen gleichzeitig besetzt. Außerdem haben wir zunächst bis zum 20. April alle Termine abgesagt und kommunizieren nur noch per Telefon oder Email. Der Einzugsbereich unserer Geschäftsstelle ist sowohl von der räumlichen Ausdehnung des Kundenverkehrs aber auch durch die Wohnorte unserer Mitarbeitzer sehr weiträumig. Höchste Vorsicht ist deshalb angesagt.
Wir bitten Sie um Verständnis für diese Maßnahmen. Zum einen wollen wir nicht dazu beitragen, dass der Virus weiterverbreitet wird, zum andern müssen wir unsere Mitarbeiter so weit wie irgendmöglich vor Ansteckung schützen. Denn wir möchten die Abgabetermine für Steuer und Antragsstellung im Interesse von Ihnen, liebe Mitglieder einhalten. Dies können wir weitgehend über die modernen Kommunikationsmittel gewährleisten.
3. Düngeverordnung
Der Bundesrat hat - und es war nicht anders zu erwarten - die Düngeverordnung in der verschärften Form verabschiedet. Ärgerlich ist, dass dies in einer Zeit geschehen ist, wo sich das Land im Ausnahmezustand befunden hat. Wir haben massiv interveniert, letztlich konnte sich aber Minister Hauk dem Drängen des Koalitionspartners nicht entziehen. Die Landesregierung Baden Württembergs hat der Verordnung zugestimmt.
Allerdings ist hierbei festzuhalten, dass Baden Württemberg bezüglich des Grundwasserschutzes seine Hausaufgaben gemacht hat. Es gibt im Land verhältnismäßig wenig sogenannte "Rote Gebiete", die von den extrem verschärften Auflagen betroffen wären ( Düngerreduzierung um 20 %, Verbot der Andüngung von Zwischenfrüchten, Zwischenfruchtverpflichtung vor Sommerfrucht usw.) Denn in Baden Württemberg ist über die sogenannte SchALVO seit etwa 30 Jahren schon alles getan worden, um den Trinkwasserschutz zu gewährleisten.
Unverständlich ist natürlich grundsätzlich, wieso die scharfen flächendeckenden Maßnahmen (schlagspezifische Aufzeichnungspflicht, Verbot der Düngung auf gefrorenem Boden, Einarbeitung von Gülle innerhalb 1 Stunde) für alle, auch die nicht belasteten Gebiete gelten müssen. Insbesondere sind aber auch die bereits seit der letzten Verordnung aus 2017 geltenden Vorgaben sehr schwierig zu erfüllen (Schleppschlauchpflicht, verpflichtende Düngebedarfsberechnung, Hoftorbilanz). Um letztere ist es aber gar nicht mehr gegangen.
Das Hauptproblem der neuen Düngeverordnung in Baden Württemberg außerhalb der "Roten Gebiete" ist der fachliche Unsinn einiger Vorgaben (zB Verbot Düngung auf gefrorenem Boden). Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die aktuelle Politik nach wie vor von fachlicher Unkenntnis und ideologischer Prägung geleitet ist. Darüber hinaus gab es eine Sackgasse, die in den Verhandlungen mit der EU erreicht worden ist. Das Argument der Strafzahlungen war für die Politik entscheidend - man wollte das Thema Strafen wegen der EU Nitratrichtlinie vom Tisch haben, um sich auf die wirklich wichtigen Fragen konzentrieren zu können.
Die derzeitigen politischen Verhältnisse sind für die Landwirtschaft ungünstig. Ob sich die Situation nach Corona wieder besser darstellt, steht in den Sternen. Vielleicht haben die Menschen zwischenzeitlich - und danach - wieder eher ein Gefühl dafür, was wichtig ist und wo die wirklichen Probleme liegen.
Uns bleibt als nächstenr Schritt, in der Zeit bis zur Wirkung der Düngeverordnung im Jahr 2021 auf Landesebene die Vorschriften so erträglich wie möglich zu gestalten. Dazu müssen wir auch zukünftig mit Ministerien und Politikern verhandeln können. Wir dürfen uns nicht verweigern. Dass Verhandlungen Erfolg haben können, hat sich bei der Corona Soforthilfe gezeigt. Wir haben die Zusage der Landesregierung, dass in Baden Württemberg bei der Ausgestaltung der Düngeverordnung Fachargumente zur Anwendung kommen sollen. Insbesondere soll die Anzahl der "Roten Gebiete" durch Auswertung der über 3000 Messstellen im Land auf ein Minimum reduziert werden. Baden Württemberg ist hier schon sehr viel weiter als andere Länder. In keinem anderen Bundesland gibt es eine so große Anzahl Messstellen. Dies müsste die Gewähr bieten, dass durch die Binnendifferenzierung auch nur die tatsächlich belasteten Grundwasserkörper mit den schärferen Maßnahmen geplagt werden. Wir werden die Politik soweit wie möglich auf Vernunft und Fakten hinweisen.
Wir hoffen, dass Sie alle gesund bleiben und wünschen Ihnen alles Gute und dass der Virus Sie und Ihre Familie verschonen möge.
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Themen "Corona Soforthilfe, Besetzung unserer Geschäftsstelle und Düngeverordnung"
1. Corona-Soforthilfen:
Die klassische landwirtschaftliche Urproduktion war bislang von den Direkthilfen aus dem Corona-Paket des Bundes an Unternehmen bis 10 Beschäftigte ausgeschlossen.
Daraufhin haben der DBV beim Bundeswirtschaftsministerium und Hauptgeschäftsführer Kolb vom Landesbauernverband beim baden-württembergischen Wirtschaftsministerium diese Ungleichbehandlung kritisiert und eine Aufnahme auch der klassischen Landwirtschaft in das Hilfsprogramm eingefordert. Der Einsatz des Bauernverbandes war erfolgreich. Nun können bei Bedarf auch landwirtschaftliche Betriebe, die keine Gewerbebetriebe haben, die Soforthilfen beanspruchen.
Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten Corona geschädigte Unternehmen eine Einmalzahlung für drei Monate in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).
Alle ausgefüllten und unterschriebenen Anträge werden über das Portal www.bw-soforthilfe.de hochgeladen. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite https://assets.baden-wuerttemberg.de/pdf/Antrag_Soforthilfe-Corona_BW.pdf
Ich habe den Antrag selbst auch als Pdf Datei beigefügt, damit Sie ihn sofort ausdrucken können.
Dazu gibt es eine Ausfüllhilfe unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Der Antrag ist bei der IHK zu stellen. Die Industrie- und Handelskammern bearbeiten auch die Anträge von Unternehmen, die in keiner dieser beiden Kammern Mitglied sind. Ebenso steht die Hotline Nicht-Mitgliedern zur Verfügung.
2. Geschäftsstelle Besetzung:
Wie zu erwarten sind auch einige unserer Mitarbeiter mit Corona-Infizierten in Kontakt gekommen. Wir haben unsere gesamte Steuerabteilung deshalb ins Homeoffice ausgelagert und sind in der Geschäftsstelle aus Sicherheitsgründen nur mit 2 Personen gleichzeitig besetzt. Außerdem haben wir zunächst bis zum 20. April alle Termine abgesagt und kommunizieren nur noch per Telefon oder Email. Der Einzugsbereich unserer Geschäftsstelle ist sowohl von der räumlichen Ausdehnung des Kundenverkehrs aber auch durch die Wohnorte unserer Mitarbeitzer sehr weiträumig. Höchste Vorsicht ist deshalb angesagt.
Wir bitten Sie um Verständnis für diese Maßnahmen. Zum einen wollen wir nicht dazu beitragen, dass der Virus weiterverbreitet wird, zum andern müssen wir unsere Mitarbeiter so weit wie irgendmöglich vor Ansteckung schützen. Denn wir möchten die Abgabetermine für Steuer und Antragsstellung im Interesse von Ihnen, liebe Mitglieder einhalten. Dies können wir weitgehend über die modernen Kommunikationsmittel gewährleisten.
3. Düngeverordnung
Der Bundesrat hat - und es war nicht anders zu erwarten - die Düngeverordnung in der verschärften Form verabschiedet. Ärgerlich ist, dass dies in einer Zeit geschehen ist, wo sich das Land im Ausnahmezustand befunden hat. Wir haben massiv interveniert, letztlich konnte sich aber Minister Hauk dem Drängen des Koalitionspartners nicht entziehen. Die Landesregierung Baden Württembergs hat der Verordnung zugestimmt.
Allerdings ist hierbei festzuhalten, dass Baden Württemberg bezüglich des Grundwasserschutzes seine Hausaufgaben gemacht hat. Es gibt im Land verhältnismäßig wenig sogenannte "Rote Gebiete", die von den extrem verschärften Auflagen betroffen wären ( Düngerreduzierung um 20 %, Verbot der Andüngung von Zwischenfrüchten, Zwischenfruchtverpflichtung vor Sommerfrucht usw.) Denn in Baden Württemberg ist über die sogenannte SchALVO seit etwa 30 Jahren schon alles getan worden, um den Trinkwasserschutz zu gewährleisten.
Unverständlich ist natürlich grundsätzlich, wieso die scharfen flächendeckenden Maßnahmen (schlagspezifische Aufzeichnungspflicht, Verbot der Düngung auf gefrorenem Boden, Einarbeitung von Gülle innerhalb 1 Stunde) für alle, auch die nicht belasteten Gebiete gelten müssen. Insbesondere sind aber auch die bereits seit der letzten Verordnung aus 2017 geltenden Vorgaben sehr schwierig zu erfüllen (Schleppschlauchpflicht, verpflichtende Düngebedarfsberechnung, Hoftorbilanz). Um letztere ist es aber gar nicht mehr gegangen.
Das Hauptproblem der neuen Düngeverordnung in Baden Württemberg außerhalb der "Roten Gebiete" ist der fachliche Unsinn einiger Vorgaben (zB Verbot Düngung auf gefrorenem Boden). Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die aktuelle Politik nach wie vor von fachlicher Unkenntnis und ideologischer Prägung geleitet ist. Darüber hinaus gab es eine Sackgasse, die in den Verhandlungen mit der EU erreicht worden ist. Das Argument der Strafzahlungen war für die Politik entscheidend - man wollte das Thema Strafen wegen der EU Nitratrichtlinie vom Tisch haben, um sich auf die wirklich wichtigen Fragen konzentrieren zu können.
Die derzeitigen politischen Verhältnisse sind für die Landwirtschaft ungünstig. Ob sich die Situation nach Corona wieder besser darstellt, steht in den Sternen. Vielleicht haben die Menschen zwischenzeitlich - und danach - wieder eher ein Gefühl dafür, was wichtig ist und wo die wirklichen Probleme liegen.
Uns bleibt als nächstenr Schritt, in der Zeit bis zur Wirkung der Düngeverordnung im Jahr 2021 auf Landesebene die Vorschriften so erträglich wie möglich zu gestalten. Dazu müssen wir auch zukünftig mit Ministerien und Politikern verhandeln können. Wir dürfen uns nicht verweigern. Dass Verhandlungen Erfolg haben können, hat sich bei der Corona Soforthilfe gezeigt. Wir haben die Zusage der Landesregierung, dass in Baden Württemberg bei der Ausgestaltung der Düngeverordnung Fachargumente zur Anwendung kommen sollen. Insbesondere soll die Anzahl der "Roten Gebiete" durch Auswertung der über 3000 Messstellen im Land auf ein Minimum reduziert werden. Baden Württemberg ist hier schon sehr viel weiter als andere Länder. In keinem anderen Bundesland gibt es eine so große Anzahl Messstellen. Dies müsste die Gewähr bieten, dass durch die Binnendifferenzierung auch nur die tatsächlich belasteten Grundwasserkörper mit den schärferen Maßnahmen geplagt werden. Wir werden die Politik soweit wie möglich auf Vernunft und Fakten hinweisen.
Wir hoffen, dass Sie alle gesund bleiben und wünschen Ihnen alles Gute und dass der Virus Sie und Ihre Familie verschonen möge.
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
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- Antrag Soforthilfe-Corona BW.pdf
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