Bauernverband Rundmail: Arbeitsrechtliche Erleichterung - Corona Förderprogramm des Landes Baden Württemberg

Liebe Mitglieder,

momentan überschlagen sich die Ereignisse. Der Staat unternimmt alles, um die Wirtschaft am Laufen zu halten und die Zeit bis zum Ende der Corona Krise überstehen zu helfen.

Heute habe ich zwei positive Nachrichten:

1. Arbeitsrechtliche Erleichterungen in 2020 wg Corona

Es wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt der folgende Elemente enthält:
  • Verordnungsermächtigung Arbeitszeitgesetz:
    Im Arbeitszeitgesetz soll eine unbefristete Verordnungsermächtigung eingeführt werden, um in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen wie der derzeitigen Situation der Corona-Pandemie bundeseinheitliche Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften zu ermöglichen. Im Rahmen der Verordnung werden die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Logistik und der Handel mit Lebensmitteln ausdrücklich berücksichtigt.

    Das bedeutet:  Die maximale tägliche Arbeitszeit wird wohl von 10 Stunden auf 12 Stunden angehoben. Weiteres bleibt abzuwarten.
  • Ausweitung der Zeitgrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung:
    Um Problemen bei der Saisonarbeit, insb. im Bereich Landwirtschaft, durch die Coronakrise Rechnung zu tragen, sollen befristet vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 die Zeitgrenzen in § 8 SGB IV von drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen auf eine Höchstdauer von fünf Monaten bzw. 115 Arbeitstagen ausgeweitet werden.

    Das bedeutet: Bereits eingereiste Saisonarbeitskräfte können weiter bis zu den angegebenen Grenzen beschäftigt werden.  Achtung: maximal bis 31.Oktober nach heutigem Stand
  • Erleichterungen bei der Anrechnung von Einkommen aus Nebentätigkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld:
    Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung soll übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Dadurch soll der finanzielle Anreiz zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung als Saisonarbeitskraft erhöht werden.

    Das bedeutet: die vielen freiwilligen Helfer können eingesetzt werden, ohne dass diesen ihr Kurzarbeitergeld gekürzt wird
  • Befristete Anhebung bzw. Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei Beziehern einer vorzeitigen Altersrente:
    Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung soll im Jahr 2020 von 6.300 € auf 44.590 € erhöht werden. In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) soll im Jahr 2020 eine Anrechnung von Hinzuverdienst für Bezieher einer vorzeitigen Altersrente im Hinblick auf den Teilsicherungscharakter komplett entfallen.

    Das bedeutet: Rentner können im wesentlichen ohne Probleme mit Rentenkürzungen beschäftigt werden. Das gilt allerdings vorläufig nur für das Jahr 2020


2. Corona Förderprogramm des Landes Baden Württemberg

Zwischenzeitlich ist geklärt, wie die Antragstellung ablaufen soll.  Auf der folgenden Internetseite finden Sie alles wissenswerte. Auch Landwirte können Anträge stellen. Allerdings sind Betriebe der Primärproduktion ausgeschlossen. (reine Veredlungsbetriebe, Marktfruchtbetriebe)  Anträge zu stellen empfiehlt sich aber für Direktvermarkter oder Betriebe mit Sonderbetriebszweigen im Tourismus, Gastronomie  (oder zum Beispiel "Lernort Bauernhof").

Bedingung für die Unterstützung ist, dass die wirtschaftliche Schieflage durch die Folgen des Corona Virus entstanden sind.  (zB. Umsatzrückgänge infolge fehlenden Kundenverkehrs).

Die Anträge sind bei der zuständigen IHK zu stellen  (Heilbronn bzw. Stuttgart für unser Verbandsgebiet)  -  auch für nicht IHK Mitglieder, wie zB Landwirte.

Bitte nutzen Sie die Online Anträge auf der folgenden Website:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/


Viele Grüße

Ihr


Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel  07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111

Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de


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