Bauernverband Rundmail: Eckpunktepapier - Einigung zwischen Landesregierung, Naturschutzverbänden und Bauernverbänden - Volksbegehren ist beendet !
Liebe Mitglieder,
gestern abend ist die Einigung zwischen Landesregierung, Naturschutzverbänden und den Bauernverbänden in Baden Württemberg erfolgt. Mit der Anerkennung des Eckpunktepapiers der Landesregierung ist das Volksbegehren proBiene endgültig vom Tisch. Der Gesetzestext, der auf einem Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden Württemberg jeglichen Pflanzenschutz verboten hätte, wird nicht kommen !
Der Bauernverband hat nach umfangreichen Beratungen in den letzten Monaten und einer über 5 - stündigen Diskussion des Themas im Landesvorstand (Kreisvorsitzende und weitere delegierte Vertreter der Kreise) am letzten Freitag, unter Anwesenheit von LsV-Gästen der Einigung einstimmig zugestimmt. Präsident Rukwied hat dieses Votum, das auch im badischen Bauernverband BLHV gleichermaßen gefasst worden ist, gestern abend in die letzte Verhandlungsrunde eingebracht.
1. Das Volksbegehren ist endgültig vom Tisch !
Mit der Zustimmung zum Eckpunktepapier der Landesregierung beendet die Initiative proBiene zusammen mit den Naturschutzverbänden endgültig das Volksbegehren. Wäre die Einigung nicht erfolgt, hätten die Initiatoren noch bis ins Frühjahr hinein, sogar massiv verstärkt, um die notwendigen 770.000 Stimmen geworben. Klar war - unabhängig ob diese erreicht worden wären - dass das im Eckpunktepapier angedachte Gesetz unabhängig davon auf den Weg gebracht würde. Je mehr Stimmen die Initiatoren von proBiene erreicht hätten, desto schärfer wäre das Gesetz zu Lasten der Landwirtschaft geworden.
Die Politik braucht keine Zustimmung des Bauernverbands um ein Gesetz zu verabschieden ! Die jetzige Einigung ermöglicht aber, dass die Themen "Pflanzenschutz" und "Ökolandwirtschaft als die bessere Landwirtschaft" aus der tagesaktuellen polarisierenden Diskussion kommen. Es sind nun keine "Missionare" mehr unterwegs, die mit dem Volksbegehren massiv Stimmung machen, um notwendige Unterschriften zu bekommen.
2. Das Eckpunktepapier der Landesregierung ist gegenüber dem Entwurf des Volksbegehrens deutlich entschärft und im wesentlichen gerade noch tragbar
Das Eckpunktepapier ist kein Gesetz, sondern formuliert Eckpunkte, die für den Gesetzentwurf der Landesregierung berücksichtigt werden müssen. Die Landesregierung hat immer deutlich gemacht, dass unabhängig von der Zustimmung des Bauernverbands ein Gesetz auf den Weg gebracht wird. Je stärker sich die Ökoseite dabei positioniert, desto schärfer würde das Gesetz für die Landwirtschaft. Mit der gemeinsamen Verabschiedung der Eckpunkte ist nun weitergehenden Forderungen der Umweltseite eine klare Absage erteilt.
Hier die wesentlichen Details:
MIt der Einigung auf das Eckpunktepapier muss der Naturschutz erkennen, dass die Landwirtschaft unter großen Schmerzen ihren Beitrag zum Arten- und Umweltschutz erbringt. Es kann künftig nicht mehr sein, dass man als Giftspritzer und Umweltverschmutzer in die Ecke gestellt wird. Das können wir nun jederzeit einfordern. Im Übrigen haben dies die Naturschutzverbände auch zugesichert. Die Frage wird sein, ob es Lippenbekenntnisse bleiben.
Ganz klar ist der Vorrang von Vertragsnaturschutz statt Vorschriften. Dies muss als Erfolg gewertet werden und ermöglicht eine gute Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen. Die nicht landwirtschaftliche Öffentlichkeit hat bereits sehr positiv zur gezeigten Kompromissfähig der Landwirtschaft reagiert. Es wird anerkannt, dass man sich bewegt hat. Das können und werden wir für die künftige Arbeit nutzen. Die Gesellschaft muss wieder erkennen, welchen Wert eine regionale Sicherstellung der Ernährung hat und dies letztlich auf beim Einkauf beweisen.
4. Der Volksantrag der Bauernverbände ist wichtiger denn je - und muss zum Ziel und Erfolg führen !
Der Volksantrag beschreibt, wie wir uns künftig die Rolle der Landwirtschaft im Einklang mit Gesellschaft und Umwelt vorstellen. Damit wird dokumentiert, welche Verantwortung wir als Landwirte übernehmen wollen und können und wo die Gesellschaft gefordert ist. Da das Eckpunktepapier kein Gesetz ist, müssen wir im jetzt laufenden Verfahren eine starke Position haben und Formulieren. Dies geht weit über den jetzigen Gesetzentwurf hinaus. Wir brauchen einen gesamtgesellschaftlichen Konsens zum Thema Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt. Hier müssen wir auch außerlandwirtschaftliche Bereiche in die Pflicht nehmen.
Nur mit einem starken Volksantrag können wir jetzt die Tagesordnung beeinflussen ! Bitte sammeln Sie weiter und schicken Sie uns Ihre Formulare, am besten so schnell wie möglich, spätestens aber bis Mitte Januar zurück.
Zusammengefasst:
Mit der Einigung auf das Eckpunktepapier ist es gelungen, das Volksbegehren vom Tisch zu bekommen und die Naturschutzverbände für einen vernünftigen Dialogprozess zu gewinnen. Die einzelnen Punkte sind einschneidend aber bis auf Einzelfälle in Naturschutzgebieten gerade noch tragbar. Die Oberkante des Erträglichen ist aber nun endgültig erreicht.
Nun kommt es darauf an, im Gesetzgebungsverfahren und der Anhörung die Details so zu regeln, dass alle Zusagen eingehalten werden und der Landwirtschaft Luft zum Atmen bleibt. Dafür ist ein starker Volksantrag mit mindestens 40.000 Stimmen nötig.
Wir wünschen Ihnen trotz aller Aufregung weiter eine schöne Vorweihnachtszeit.
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
gestern abend ist die Einigung zwischen Landesregierung, Naturschutzverbänden und den Bauernverbänden in Baden Württemberg erfolgt. Mit der Anerkennung des Eckpunktepapiers der Landesregierung ist das Volksbegehren proBiene endgültig vom Tisch. Der Gesetzestext, der auf einem Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden Württemberg jeglichen Pflanzenschutz verboten hätte, wird nicht kommen !
Der Bauernverband hat nach umfangreichen Beratungen in den letzten Monaten und einer über 5 - stündigen Diskussion des Themas im Landesvorstand (Kreisvorsitzende und weitere delegierte Vertreter der Kreise) am letzten Freitag, unter Anwesenheit von LsV-Gästen der Einigung einstimmig zugestimmt. Präsident Rukwied hat dieses Votum, das auch im badischen Bauernverband BLHV gleichermaßen gefasst worden ist, gestern abend in die letzte Verhandlungsrunde eingebracht.
1. Das Volksbegehren ist endgültig vom Tisch !
Mit der Zustimmung zum Eckpunktepapier der Landesregierung beendet die Initiative proBiene zusammen mit den Naturschutzverbänden endgültig das Volksbegehren. Wäre die Einigung nicht erfolgt, hätten die Initiatoren noch bis ins Frühjahr hinein, sogar massiv verstärkt, um die notwendigen 770.000 Stimmen geworben. Klar war - unabhängig ob diese erreicht worden wären - dass das im Eckpunktepapier angedachte Gesetz unabhängig davon auf den Weg gebracht würde. Je mehr Stimmen die Initiatoren von proBiene erreicht hätten, desto schärfer wäre das Gesetz zu Lasten der Landwirtschaft geworden.
Die Politik braucht keine Zustimmung des Bauernverbands um ein Gesetz zu verabschieden ! Die jetzige Einigung ermöglicht aber, dass die Themen "Pflanzenschutz" und "Ökolandwirtschaft als die bessere Landwirtschaft" aus der tagesaktuellen polarisierenden Diskussion kommen. Es sind nun keine "Missionare" mehr unterwegs, die mit dem Volksbegehren massiv Stimmung machen, um notwendige Unterschriften zu bekommen.
2. Das Eckpunktepapier der Landesregierung ist gegenüber dem Entwurf des Volksbegehrens deutlich entschärft und im wesentlichen gerade noch tragbar
Das Eckpunktepapier ist kein Gesetz, sondern formuliert Eckpunkte, die für den Gesetzentwurf der Landesregierung berücksichtigt werden müssen. Die Landesregierung hat immer deutlich gemacht, dass unabhängig von der Zustimmung des Bauernverbands ein Gesetz auf den Weg gebracht wird. Je stärker sich die Ökoseite dabei positioniert, desto schärfer würde das Gesetz für die Landwirtschaft. Mit der gemeinsamen Verabschiedung der Eckpunkte ist nun weitergehenden Forderungen der Umweltseite eine klare Absage erteilt.
Hier die wesentlichen Details:
- Im ursprünglichen Entwurf wäre auf einem
Drittel der landwirtschaftlichen Fläche in Baden Württemberg (440.000 ha)
jeglicher Pflanzenschutz verboten worden. Übrig bleiben ca 86.000 ha Naturschutzgebiete.
Diese bestehen überwiegend aus Wald, Schafweiden, Flussauen und Grünland.
Nur ganz wenige Acker- und Intensivgrünlandflächen sind betroffen. Auf
diesen kann in begründeten Fällen zur Abwehr von Härten mit Zustimmung
der Ämter chemischer Pflanzenschutz betrieben werden.
In Landschaftsschutzgebieten wird verpflichtend der integrierte Pflanzenschutz vorgeschrieben (Stichwort: Schadschwellenprinzip beim Pflanzenschutzeinsatz). Dieser entspricht heute schon der guten fachlichen Praxis und ist Standard bei der Betriebsführung. Nicht verschwiegen soll aber werden, dass künftig in diesen Gebieten dokumentiert werden muss, dass zB die Rapsglanzkäfer, Rüßler, Ackerfuchsschwanz, Klettenlabkraut usw. gezählt worden sind, bevor gespritzt wird und dass die amtlichen Pflanzenschutzmittelhinweise befolgt werden.
- Im ursprünglichen Entwurf sollte der
Pflanzenschutzeinsatz nur noch auf 50 % der bisher behandelten Flächen
möglich sein. Nun ist beabsichtigt, die chemisch synthetische
Pflanzenschutzmittelmenge auf 40-50 % zu begrenzen. Darin
eingerechnet ist ein Verbot auf öffentlichen Flächen, die Absicht dies
auch in privaten Gärten umzusetzen und die Prognose, dass sich der Bioanbau
deutlich erhöhen wird. Ebenfalls berücksichtigt ist, dass durch die Änderung
der Zulassungen künftig sowieso Mittel mit weniger Aufwandmenge auf den
Markt kommen, bzw bisherige Mittel ersetzen ( zB Sulfonylharnstoffe mit
15 g/ha statt Wuchsstoffe mit 4 kg/ha).
Eine einzelbetriebliche Verpflichtung zur Minderung ist ausdrücklich ausgeschlossen ! FAKT Maßnahmen wie zB verstärkte Förderung des Pflanzenschutzmittelverzichts sollen angeboten werden, um das Ziel zu erreichen.
In einem Testbetriebsnetz über verschiedene Produktionsarten soll in den Jahren 2023 und 2027 wissenschaftlich begleitet und untersucht werden, ob das Ziel der 40-50 %- igen Reduktion realistisch ist und ob dies in praktischen Betrieben umsetzbar ist.
- Im ursprünglichen Entwurf war geregelt,
dass der Bioanbau auf 50 % der Fläche ausgedehnt werden sollte. Nun ist
das Ziel 30-40 % Bioanbau zu erreichen, formuliert. Dieses soll aber ausdrücklich
nur der Nachfragesituation entsprechend entwickelt werden. Landeseigene
Flächen sollen
vorwiegend an Biolandwirte verpachtet werden. Dies gilt aber nur bei Neuverpachtungen, nicht bei Pachtverlängerungen mit bisherigen Pächtern. Landwirte, die an FAKT Maßnahmen zur Artenvielfalt teilnehmen, sollen den Biolandwirten gleichgestellt werden. Die Agrarstruktur soll nicht beeinträchtigt werden.
Im Mittelpunkt des Ziels steht die Absatzförderung von Bioprodukten und die Förderung über FAKT Maßnahmen.
- Im ursprünglichen Entwurf sollten
die Streuobstwiesen unter Naturschutz gestellt werden. Daraus ist
eine Pflicht zur verstärkten Förderung des Streuobstbaus geworden.
Bei Bauleitplanungen sollen Streuobstflächen künftig stärker geschützt
werden.
- 15 % der Landesfläche sollen über verpflichtende
Biotopschutzkonzepte der Gemeinden zur Artenvielfalt genutzt werden.
Dies bietet der Landwirtschaft die Möglichkeit, sich freiwillig über Maßnahmen
zB zur Generierung von Ökopunkten im Vertragswege, an Artenschutzmaßnahmen
zu beteiligen. Für uns ist klar, dass dies nur dann interessant ist,
wenn der Vertrag eine ausreichende finanzielle Gegenleistung bietet und
es sich um Maßnahmen handelt, die im Betrieb Sinn machen. Stichwort: Artenschutzflächen
im Wege des Vertragsnaturschutzes müssen die höchsten Deckungsbeiträge
ermöglichen, dann werden sie von den Landwirten auch gemacht. Biotopschutzkonzepte
leben von freiwilligen Maßnahmen, nicht von Vorschriften.
- Anerkannt wird, dass verstärkt außerlandwirtschaftliche
Faktoren zum Arten- und Insektenrückgang beitragen. Deren Rolle soll wissenschaftlich
aufgearbeitet und Maßnahmen ergriffen werden, um negative Wirkungen
abzustellen. (Stichwort: Schottergärten, Lichtverschmutzung usw.)
MIt der Einigung auf das Eckpunktepapier muss der Naturschutz erkennen, dass die Landwirtschaft unter großen Schmerzen ihren Beitrag zum Arten- und Umweltschutz erbringt. Es kann künftig nicht mehr sein, dass man als Giftspritzer und Umweltverschmutzer in die Ecke gestellt wird. Das können wir nun jederzeit einfordern. Im Übrigen haben dies die Naturschutzverbände auch zugesichert. Die Frage wird sein, ob es Lippenbekenntnisse bleiben.
Ganz klar ist der Vorrang von Vertragsnaturschutz statt Vorschriften. Dies muss als Erfolg gewertet werden und ermöglicht eine gute Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen. Die nicht landwirtschaftliche Öffentlichkeit hat bereits sehr positiv zur gezeigten Kompromissfähig der Landwirtschaft reagiert. Es wird anerkannt, dass man sich bewegt hat. Das können und werden wir für die künftige Arbeit nutzen. Die Gesellschaft muss wieder erkennen, welchen Wert eine regionale Sicherstellung der Ernährung hat und dies letztlich auf beim Einkauf beweisen.
4. Der Volksantrag der Bauernverbände ist wichtiger denn je - und muss zum Ziel und Erfolg führen !
Der Volksantrag beschreibt, wie wir uns künftig die Rolle der Landwirtschaft im Einklang mit Gesellschaft und Umwelt vorstellen. Damit wird dokumentiert, welche Verantwortung wir als Landwirte übernehmen wollen und können und wo die Gesellschaft gefordert ist. Da das Eckpunktepapier kein Gesetz ist, müssen wir im jetzt laufenden Verfahren eine starke Position haben und Formulieren. Dies geht weit über den jetzigen Gesetzentwurf hinaus. Wir brauchen einen gesamtgesellschaftlichen Konsens zum Thema Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt. Hier müssen wir auch außerlandwirtschaftliche Bereiche in die Pflicht nehmen.
Nur mit einem starken Volksantrag können wir jetzt die Tagesordnung beeinflussen ! Bitte sammeln Sie weiter und schicken Sie uns Ihre Formulare, am besten so schnell wie möglich, spätestens aber bis Mitte Januar zurück.
Zusammengefasst:
Mit der Einigung auf das Eckpunktepapier ist es gelungen, das Volksbegehren vom Tisch zu bekommen und die Naturschutzverbände für einen vernünftigen Dialogprozess zu gewinnen. Die einzelnen Punkte sind einschneidend aber bis auf Einzelfälle in Naturschutzgebieten gerade noch tragbar. Die Oberkante des Erträglichen ist aber nun endgültig erreicht.
Nun kommt es darauf an, im Gesetzgebungsverfahren und der Anhörung die Details so zu regeln, dass alle Zusagen eingehalten werden und der Landwirtschaft Luft zum Atmen bleibt. Dafür ist ein starker Volksantrag mit mindestens 40.000 Stimmen nötig.
Wir wünschen Ihnen trotz aller Aufregung weiter eine schöne Vorweihnachtszeit.
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
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