Bauernverband Rundmail: Todesfälle von Betriebsleitern - schwerwiegende renten- sozial- und steuerrechtliche Folgen - dringend Beratung vom Bauernverband in Anspruch nehmen
Liebe Mitglieder,
Todesfälle von landwirtschaftlichen Unternehmern in aktiven Betrieben stellen die Familien vor kaum zu bewältigende Herausforderungen.
Neben der - oft plötzlichen - enormen emotionalen Belastung aller Familienmitglieder müssen auch relativ schnell steuerliche und sozialrechtliche Entscheidungen gefällt werden. Dabei kommt es immer wieder vor, dass im Stress Fehlentscheidungen getroffen werden. Wir haben in letzter Zeit festgestellt, dass einige grundlegende Dinge falsch gelaufen sind, weil im Vorfeld die zu diesem Zeitpunkt falschen Ansprechpartner gewählt wurden.
Hier einige Hinweise, die zu beachten sind:
1. Kontakt mit den Beratern des Bauernverbandes
Am Allerbesten ist es, wenn Sie im Todesfall des Unternehmers baldmöglichst einen Termin mit der Geschäftsstelle vereinbaren, bevor steuerliche und sozialrechtliche Entscheidungen gefällt werden. Wir haben den Überblick über alle Konsequenzen, die sich ergeben, wenn Betriebsnachfolgen geschaffen, Rentenanträge gestellt und Folgelösungen geplant werden. Wir stimmen uns dann mit Steuerberatern, Rentenstellen und Krankenkassen ab.
2. Klarheit im Vorfeld - so lange als gut läuft
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Erbfolgeregelungen (Testamente, Erbverträge usw. ) zu Ihrer betrieblichen Organisation passen. Ganz wichtig: Bei einer Gesellschaftsbeteiligung (GbR, KG usw. ...) müssen die testamentarischen Regelungen zu den Gesellschaftsverträgen passen. Oft wünscht man sich bei der Gesellschaftsgründung, dass beim Tod des Gesellschafters der Gesellschaftsanteil auf die weiteren Gesellschafter übertragen wird. Wenn dies nicht mit dem Testament oder, falls keines da ist, mit der gesetzlichen Erbfolge abgestimmt ist, kann dies im Ernstfall zu schwerwiegenden , nicht rückholbaren Steuerzahllasten führen.
Ähnliches gilt für Vermächtnisse, die zugunsten verschiedener Erben in guter Absicht veranlasst werden. Jedes Testament , muss mit dem Steuerberater abgestimmt sein. Auch wenn es "nur" handschriftlich ist.
Und ganz dringend: Schauen Sie, dass ausreichende Bevollmächtigungen für die Ehepartner untereinander erteilt sind. Ganz schlimm ist, wenn aufgrund fehlender Vollmacht niemand in der Lage ist, auf Konten zu zugreifen oder Kredite zu verwalten.
3. Keine schnellen Hinterbliebenenrentenanträge stellen
Hinterbliebenenrente ist einkommensabhängig. Gerade im Übergang vom aktiven zum passiven, verpachteten Betrieb - was bei Todesfällen sehr oft der Fall ist - entstehen durch die Auflösung des Betriebes vorübergehend hohe Einnahmen. Zwischenzeitlich kommen oftmals noch gewerbliche Einkünfte beim Hinterbliebenen, der den Betrieb vorrübergehend oder auf Dauer weiterführt, hinzu.
Diese Einkünfte führen oft dazu, dass man zwar "Rentner/in" wird, aber keine Rente ausbezahlt bekommt.
Der Status "Rentner/in" führt aber dazu, dass Arbeitseinkünfte (Gewerbliche Einkünfte, in bestimmten Fällen auch landwirtschaftliche Einkünfte) mit einem zusätzlichen Krankenkassenbeitrag zur Rentnerkrankenversicherung in Höhe von rund 18,7 % belegt werden. Wenn der Rentenbescheid einmal rechtskräftig ist, bleibt er lebenslang bestehen und kann nicht rückgängig gemacht werden. Man muss also womöglich sehr hohe Krankenkassenbeiträge als Rentner bezahlen, obwohl man gar keine Rente bekommt.
Rentenanträge können innerhalb von 1 Jahr nach dem Todesfall rückwirkend gestellt werden. Die Zeit für eine gute Beratung bleibt also immer ! Vor jedem Rentenantrag - vor allem auch dem bei der Deutschen Rentenversicherung: Den Berater vom Bauernverband um Rat fragen. Weder die Rentenberater der Gemeinden noch die Steuerberater haben den gesamten Zusammenhang im Blick.
4. Betriebshilfe
Im Todesfall des Unternehmers werden dem übernehmenden Ehegatten 12 Monate Betriebshilfe, verteilt im Zeitraum von 2 Jahren gewährt. Allerdings nur dann, wenn er den Betrieb auch weiterhin fortführt. Schon bei den ersten Anzeichen, dass die Fortführung nicht beabsichtigt ist, wird die Betriebshilfe geprüft und oftmals gekürzt oder versagt. Auf jeden Fall endet der Einsatz, ab dem Moment, wenn das Unternehmen abgegeben wird. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, unabhängig von den Beratern der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Situation zu beleuchten und einzelne Schritte zu erarbeiten, die nacheinander gegangen werden. Es geht dabei ja auch darum, das zum Beispiel vor einem Ausstieg aus der Landwirtschaft der Viehbestand abgebaut, die Weinberge gepflegt und die Pflanzenschutzarbeiten erledigt werden müssen.
5. Nachfolge - Übertragungen - Vollmachten: Notfallcheck
Beim Übergang des Betriebes im Todesfall sind verschiedene rechtliche Schritte, von der Testamentseröffnung bis zur Erbscheinausstellung, Grundbucheinträgen usw. notwendig. Ohne detaillierte gesamtheitliche Beratung ist der Überblick kaum gegeben. Auch die Vollmachten für die elektronische Antragstellung und die Meldungen an die verschiedenen vorgeschriebenen Datenbanken (Hi-Tier usw.), die Beteiligung an betrieblichen Systemen und Programmen erfordert einiges an Überblick, der in der Familie ohne strukturierte Recherche nicht möglich ist.
Zusammen mit dem Landesbauernverband hat das Ministerium Ländlicher Raum und die Sozialversicherung der Landwirtschaft (SVLFG) ein Heft Notfallcheck herausgebracht. Dieses kann in unserer Geschäftsstelle abgeholt werden. Es sollte von den Ehepartnern zusammen mit den Hofnachfolgern in einer ruhigen Stunde durchgearbeitet werden. Dort können Informationen hinterlegt werden, die für die hinterbliebenen Angehörigen von großem Wert sind. Außerdem stehen Hilfen zur Formulierung von Vollmachten und wichtige Informationen zur Verfügung.
Wir hoffen mit Ihnen, dass Sie mit diesem Thema nie zu tun haben ! Bitte wappnen Sie sich trotzdem für den Ernstfall und bitte denken Sie daran ...
Die Berater beim Bauernverband sind erste und wichtigste kompetente Ansprechpartner und helfen Ihnen weiter
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
Todesfälle von landwirtschaftlichen Unternehmern in aktiven Betrieben stellen die Familien vor kaum zu bewältigende Herausforderungen.
Neben der - oft plötzlichen - enormen emotionalen Belastung aller Familienmitglieder müssen auch relativ schnell steuerliche und sozialrechtliche Entscheidungen gefällt werden. Dabei kommt es immer wieder vor, dass im Stress Fehlentscheidungen getroffen werden. Wir haben in letzter Zeit festgestellt, dass einige grundlegende Dinge falsch gelaufen sind, weil im Vorfeld die zu diesem Zeitpunkt falschen Ansprechpartner gewählt wurden.
Hier einige Hinweise, die zu beachten sind:
1. Kontakt mit den Beratern des Bauernverbandes
Am Allerbesten ist es, wenn Sie im Todesfall des Unternehmers baldmöglichst einen Termin mit der Geschäftsstelle vereinbaren, bevor steuerliche und sozialrechtliche Entscheidungen gefällt werden. Wir haben den Überblick über alle Konsequenzen, die sich ergeben, wenn Betriebsnachfolgen geschaffen, Rentenanträge gestellt und Folgelösungen geplant werden. Wir stimmen uns dann mit Steuerberatern, Rentenstellen und Krankenkassen ab.
2. Klarheit im Vorfeld - so lange als gut läuft
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Erbfolgeregelungen (Testamente, Erbverträge usw. ) zu Ihrer betrieblichen Organisation passen. Ganz wichtig: Bei einer Gesellschaftsbeteiligung (GbR, KG usw. ...) müssen die testamentarischen Regelungen zu den Gesellschaftsverträgen passen. Oft wünscht man sich bei der Gesellschaftsgründung, dass beim Tod des Gesellschafters der Gesellschaftsanteil auf die weiteren Gesellschafter übertragen wird. Wenn dies nicht mit dem Testament oder, falls keines da ist, mit der gesetzlichen Erbfolge abgestimmt ist, kann dies im Ernstfall zu schwerwiegenden , nicht rückholbaren Steuerzahllasten führen.
Ähnliches gilt für Vermächtnisse, die zugunsten verschiedener Erben in guter Absicht veranlasst werden. Jedes Testament , muss mit dem Steuerberater abgestimmt sein. Auch wenn es "nur" handschriftlich ist.
Und ganz dringend: Schauen Sie, dass ausreichende Bevollmächtigungen für die Ehepartner untereinander erteilt sind. Ganz schlimm ist, wenn aufgrund fehlender Vollmacht niemand in der Lage ist, auf Konten zu zugreifen oder Kredite zu verwalten.
3. Keine schnellen Hinterbliebenenrentenanträge stellen
Hinterbliebenenrente ist einkommensabhängig. Gerade im Übergang vom aktiven zum passiven, verpachteten Betrieb - was bei Todesfällen sehr oft der Fall ist - entstehen durch die Auflösung des Betriebes vorübergehend hohe Einnahmen. Zwischenzeitlich kommen oftmals noch gewerbliche Einkünfte beim Hinterbliebenen, der den Betrieb vorrübergehend oder auf Dauer weiterführt, hinzu.
Diese Einkünfte führen oft dazu, dass man zwar "Rentner/in" wird, aber keine Rente ausbezahlt bekommt.
Der Status "Rentner/in" führt aber dazu, dass Arbeitseinkünfte (Gewerbliche Einkünfte, in bestimmten Fällen auch landwirtschaftliche Einkünfte) mit einem zusätzlichen Krankenkassenbeitrag zur Rentnerkrankenversicherung in Höhe von rund 18,7 % belegt werden. Wenn der Rentenbescheid einmal rechtskräftig ist, bleibt er lebenslang bestehen und kann nicht rückgängig gemacht werden. Man muss also womöglich sehr hohe Krankenkassenbeiträge als Rentner bezahlen, obwohl man gar keine Rente bekommt.
Rentenanträge können innerhalb von 1 Jahr nach dem Todesfall rückwirkend gestellt werden. Die Zeit für eine gute Beratung bleibt also immer ! Vor jedem Rentenantrag - vor allem auch dem bei der Deutschen Rentenversicherung: Den Berater vom Bauernverband um Rat fragen. Weder die Rentenberater der Gemeinden noch die Steuerberater haben den gesamten Zusammenhang im Blick.
4. Betriebshilfe
Im Todesfall des Unternehmers werden dem übernehmenden Ehegatten 12 Monate Betriebshilfe, verteilt im Zeitraum von 2 Jahren gewährt. Allerdings nur dann, wenn er den Betrieb auch weiterhin fortführt. Schon bei den ersten Anzeichen, dass die Fortführung nicht beabsichtigt ist, wird die Betriebshilfe geprüft und oftmals gekürzt oder versagt. Auf jeden Fall endet der Einsatz, ab dem Moment, wenn das Unternehmen abgegeben wird. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, unabhängig von den Beratern der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Situation zu beleuchten und einzelne Schritte zu erarbeiten, die nacheinander gegangen werden. Es geht dabei ja auch darum, das zum Beispiel vor einem Ausstieg aus der Landwirtschaft der Viehbestand abgebaut, die Weinberge gepflegt und die Pflanzenschutzarbeiten erledigt werden müssen.
5. Nachfolge - Übertragungen - Vollmachten: Notfallcheck
Beim Übergang des Betriebes im Todesfall sind verschiedene rechtliche Schritte, von der Testamentseröffnung bis zur Erbscheinausstellung, Grundbucheinträgen usw. notwendig. Ohne detaillierte gesamtheitliche Beratung ist der Überblick kaum gegeben. Auch die Vollmachten für die elektronische Antragstellung und die Meldungen an die verschiedenen vorgeschriebenen Datenbanken (Hi-Tier usw.), die Beteiligung an betrieblichen Systemen und Programmen erfordert einiges an Überblick, der in der Familie ohne strukturierte Recherche nicht möglich ist.
Zusammen mit dem Landesbauernverband hat das Ministerium Ländlicher Raum und die Sozialversicherung der Landwirtschaft (SVLFG) ein Heft Notfallcheck herausgebracht. Dieses kann in unserer Geschäftsstelle abgeholt werden. Es sollte von den Ehepartnern zusammen mit den Hofnachfolgern in einer ruhigen Stunde durchgearbeitet werden. Dort können Informationen hinterlegt werden, die für die hinterbliebenen Angehörigen von großem Wert sind. Außerdem stehen Hilfen zur Formulierung von Vollmachten und wichtige Informationen zur Verfügung.
Wir hoffen mit Ihnen, dass Sie mit diesem Thema nie zu tun haben ! Bitte wappnen Sie sich trotzdem für den Ernstfall und bitte denken Sie daran ...
Die Berater beim Bauernverband sind erste und wichtigste kompetente Ansprechpartner und helfen Ihnen weiter
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
files/bauernverband/hintergruende/Felder_Dorf.jpg