Bauernverband Rundmail: Warnung vor unlauteren Angeboten - Vorsicht bei Verwendung von Bildern im Internet - Grundlagen von Kaufverträgen von gewerblich tätigen Personen

Liebe Mitglieder,

aus mehrfach gegebenem aktuellem Anlass möchte ich Ihnen drei Sachverhalte nahebringen, die Sie beachten sollten, um nicht in Schwierigkeiten zu kommen:

1. Vorsicht vor Angeboten von Portalen und Branchenverzeichnissen

In letzter Zeit häufen sich wieder Rückmeldungen von Berufskollegen, die entweder im Internet oder mündlich am Telefon einen Vertrag für eine Veröffentlichung in einem Internetportal oder einem Branchentelefonbuch abgeschlossen haben und sich nun wundern, dass sie damit ein Abo eingegangen sind, das monatliche nicht unerhebliche Zahlungen für beispielsweise 24 Monate nach sich zieht.

Hierzu ist zunächst zu sagen, dass Sie als Landwirt nicht dem Verbraucherschutzrecht als Endverbraucher unterliegen. Dies bedeutet: Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben - das kann grundsätzlich auch mündlich erfolgen -  ist dieser einzuhalten. Sie haben keine Möglichkeit des Widerrufs wie ein Endverbraucher, sondern werden aufgrund ihrer Tätigkeit in diesem Sinne als gewerbliche Person behandelt. Für diese gelten die Schutzmechanismen nicht.

Aus solchen Verträgen kommen Sie nur wieder heraus, wenn Sie dem Vertragspartner Betrug oder arglistiges Verschweigen von Vertragsfolgen vorwerfen und nachweisen können. Da die Telefongespräche in den meisten Fällen aufgezeichnet werden, kann in der Regel der Partner beweisen, was er Ihnen erzählt hat und wo Sie zugestimmt haben. Gleiches gilt im Internet: Auch das kleingedruckte gilt ! Bedingung ist nur, dass auf der Seite, bei der man durch "Klick" den Vertrag abgeschlossen hat, irgendwo enthalten ist, wie sich Kosten und Laufzeit eines Abo´s gestalten. Bedingung ist auch, dass eine bestellte Annonce tatsächlich veröffentlicht worden ist. Nicht notwendig ist dagegen, dass diese Webseite von irgendjemandem gelesen wird. Allein dass das Angebot, das man bestellt hat, existiert, reicht aus, um einen gültigen Vertrag zustande kommen zu lassen. Sie kommen dann normalerweise nicht mehr raus.

Deshalb die Bitte: Bitte unterzeichnen Sie Angebote, die sich auf Ihren Betrieb beziehen, nur dann, wenn Sie ganz genau wissen, welche Kostenfolgen und welche Leistungen damit verbunden sind. Für betriebliche Verträge - auch Haustürverträge - gibt es kein Rücktrittsrecht wie im Verbraucherschutzgesetz.

2. Verträge und Vertragspartner

Bitte beachten Sie grundsätzlich auch immer, dass Verträge, die geschlossen werden, gelten und erfüllt werden müssen. Oft kommt es vor, dass eine Maschine gekauft wurde, die sich beim ersten Einsatz als ungeeignet herausstellt. Einmal abgesehen von Kulanzregeln, die oftmals natürlich möglich sind, besteht kein Rückgaberecht. Hier müssten Sie im Vertrag ausdrücklich vereinbaren, dass die Maschine zunächst auf Probe gekauft wird. Entsprechende Regelungen müssen im Vertrag enthalten sein. Auch beim Kauf von Maschinen und Geräten gilt:  Es gibt für betriebliche Güter, die erworben werden, kein Widerrufsrecht. Dies ist anders im Haushalt: Wenn ein Staubsaugervertreter Ihnen an der Haustür einen Staubsauger zur Wohnungsreinigung verkauft, sind Sie Endverbraucher und haben ein 14 tägiges Widerspruchsrecht.

3. Verwenden von Bildern auf Internetseiten und in Werbeflyern

Ganz wichtig ist, dass Sie nur Bildmaterial verwenden, das Sie erworben oder selbst gemacht haben. Sie dürfen nicht einfach Bilder aus dem Internet heraus kopieren, um damit Ihren Auftritt attraktiv zu gestalten. Ein Verstoß kann erhebliche Schadenersatzforderungen des Eigentümers nach sich ziehen. Da das "Internet nichts vergisst", laufen Sie auch Gefahr, dass irgendjemand, der gezielt nach illegal veröffentlichten Bildern sucht, noch nach Jahrzehnten eine alte, vielleicht schon abgeschaltete "Homepage" entdeckt. Allein schon, dass diese vergessen und ungenutzt im Internet zu finden ist, führt zur Veröffentlichung von Bildern und Texten. Bitte löschen Sie Serverinhalte unbedingt, wenn Sie eine neue Seite installiert haben.

Bitte verwenden Sie nur Bilder, die Sie entweder selbst gemacht  oder nachweisbar für den tatsächlich verwendeten Zweck (Flyer, Website ...) erworben haben.  Es gibt kostenlose Webportale, wo man Bilder unentgeltlich herunterladen kann. Dies ist eine gute Möglichkeit, zB ein Direktvermarktungsangebot oder ein Thema (zB Tiere, Pflanzen ...)  zu veröffentlichen.  Eine solche Seite ist zum Beispiel www.pixabay.com


Viele Grüße

Ihr



Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel  07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111

Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de




files/bauernverband/hintergruende/Trecker_Getreidefeld.jpg