Bauernverband Rundmail: Registrierungspflicht für Vermarkter, die Verpackungen einsetzen - Neufassung des Verpackungsgesetzes
Liebe Mitglieder,
alle Hersteller, die erstmals verpackte Ware zum Endverbraucher gewerbsmäßig in Verkehr bringen, müssen einen Lizenzvertrag mit einem nach dem Verpackungsgesetz zugelassenen Entsorgungsystem abschließen und dann Gebühren bezahlen. Ab 1. Januar gilt dabei die neue Online-Registrierungspflicht.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie viel oder wenig Verpackungen einsetzen, sondern allein, dass Sie dies tun. Betroffen ist jeder Hersteller oder Vertreiber von Waren, die verpackt an den privaten Endverbraucher verkauft werden. Eine Lizenzierung ist vorgeschrieben und kann mit hohen Bußgeldern bewehrt werden, wenn diese nicht erfolgt.
Ausnahmen gelten für Serviceverpackungen. Dies sind Verpackungen, die an Ort und Stelle, zB im Hofladen oder Hofcafe direkt vor den Augen des Kunden befüllt werden. Bedingung ist aber, dass der Lieferant dieser Verpackungen bereits als Lieferant von Serviceverpackungen registriert ist und Lizenzgebühren bezahlt. Wenn Sie Serviceverpackungen (zB Kaffeebecher oder Eierschachteln) benutzen, müssen Sie vom Lieferanten ein Registriernummer erhalten haben und diese jederzeit vorweisen können. Noch einmal: Verpackungen, die auf Vorrat befüllt und im Hofladen dann verkauft werden, müssen selbst registriert werden, nur die Verpackung, die sie direkt vor dem Kunden in bereits von derem Hersteller lizenzierte Materialien abfüllen, ist eine Serviceverpackung.
Sofern Sie also Verpackungen einsetzen, sollten Sie sich schnellstmöglich registrieren: https://lucid.verpackungsregister.org/Hersteller/Registrierung/Teil-1
Zuvor können Sie sich einen Erklärfilm auf der Seite https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/erklaerfilme/ ansehen, damit Sie sich weiter informieren können. Außerdem stehen dort Servicenummern, wo Sie sich telefonisch beraten lassen können.
Nach der Registrierung müssen Sie mit einem zugelassenen Entsorgungssystem einen Lizenzvertrag abschließen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich. Am einfachsten ist, wenn Sie bei allen Firmen den hinter dem Link verborgenen Online-Gebührenrechner starten. Sie müssen dann die von Ihnen benutzte Verpackungsart mit Gewicht eingeben und erhalten die Gebühr berechnet. Bitte beachten Sie: Einige Anbieter berechnen die Jahresgebühr, andere die Monatsgebühr. Letztlich ist es gleichgültig, bei welchem Anbieter Sie sich lizenzieren lassen. Wichtig für den Fall einer Kontrolle ist, dass Sie registriert sind und einen Lizenzvertrag vorlegen können. Für den Abschluss des Lizenzvertrags brauchen Sie die Registrierungsnummer.
Hier die Firmen, mit denen Sie nach Ihrer freien Entscheidung einen Lizenzvertrag abschließen können:
Nachdem Sie registriert sind und einen Lizenzvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie eine Datenmeldung sowohl bei der Registrierungsstelle als auch bei Ihrem Entsorgungssystem machen. Zunächst ist zu melden, wieviel Sie vorraussichtlich Material einsetzen und am Jahresende dann, wieviel Material Sie tatsächlich eingesetzt haben. Das hierfür notwendige Meldemodul ist aktuell im Internet noch nicht aufrufbar. Es soll in den nächsten Wochen frei geschaltet werden.
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
alle Hersteller, die erstmals verpackte Ware zum Endverbraucher gewerbsmäßig in Verkehr bringen, müssen einen Lizenzvertrag mit einem nach dem Verpackungsgesetz zugelassenen Entsorgungsystem abschließen und dann Gebühren bezahlen. Ab 1. Januar gilt dabei die neue Online-Registrierungspflicht.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie viel oder wenig Verpackungen einsetzen, sondern allein, dass Sie dies tun. Betroffen ist jeder Hersteller oder Vertreiber von Waren, die verpackt an den privaten Endverbraucher verkauft werden. Eine Lizenzierung ist vorgeschrieben und kann mit hohen Bußgeldern bewehrt werden, wenn diese nicht erfolgt.
Ausnahmen gelten für Serviceverpackungen. Dies sind Verpackungen, die an Ort und Stelle, zB im Hofladen oder Hofcafe direkt vor den Augen des Kunden befüllt werden. Bedingung ist aber, dass der Lieferant dieser Verpackungen bereits als Lieferant von Serviceverpackungen registriert ist und Lizenzgebühren bezahlt. Wenn Sie Serviceverpackungen (zB Kaffeebecher oder Eierschachteln) benutzen, müssen Sie vom Lieferanten ein Registriernummer erhalten haben und diese jederzeit vorweisen können. Noch einmal: Verpackungen, die auf Vorrat befüllt und im Hofladen dann verkauft werden, müssen selbst registriert werden, nur die Verpackung, die sie direkt vor dem Kunden in bereits von derem Hersteller lizenzierte Materialien abfüllen, ist eine Serviceverpackung.
Sofern Sie also Verpackungen einsetzen, sollten Sie sich schnellstmöglich registrieren: https://lucid.verpackungsregister.org/Hersteller/Registrierung/Teil-1
Zuvor können Sie sich einen Erklärfilm auf der Seite https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/erklaerfilme/ ansehen, damit Sie sich weiter informieren können. Außerdem stehen dort Servicenummern, wo Sie sich telefonisch beraten lassen können.
Nach der Registrierung müssen Sie mit einem zugelassenen Entsorgungssystem einen Lizenzvertrag abschließen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich. Am einfachsten ist, wenn Sie bei allen Firmen den hinter dem Link verborgenen Online-Gebührenrechner starten. Sie müssen dann die von Ihnen benutzte Verpackungsart mit Gewicht eingeben und erhalten die Gebühr berechnet. Bitte beachten Sie: Einige Anbieter berechnen die Jahresgebühr, andere die Monatsgebühr. Letztlich ist es gleichgültig, bei welchem Anbieter Sie sich lizenzieren lassen. Wichtig für den Fall einer Kontrolle ist, dass Sie registriert sind und einen Lizenzvertrag vorlegen können. Für den Abschluss des Lizenzvertrags brauchen Sie die Registrierungsnummer.
Hier die Firmen, mit denen Sie nach Ihrer freien Entscheidung einen Lizenzvertrag abschließen können:
- BellandVision GmbH
- Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
- INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
- Landbell AG für Rückhol-Systeme
- NOVENTIZ Dual GmbH
- Reclay Systems GmbH
- RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG
- Veolia Umweltservice Dual GmbH
- Zentek GmbH & Co. KG
Nachdem Sie registriert sind und einen Lizenzvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie eine Datenmeldung sowohl bei der Registrierungsstelle als auch bei Ihrem Entsorgungssystem machen. Zunächst ist zu melden, wieviel Sie vorraussichtlich Material einsetzen und am Jahresende dann, wieviel Material Sie tatsächlich eingesetzt haben. Das hierfür notwendige Meldemodul ist aktuell im Internet noch nicht aufrufbar. Es soll in den nächsten Wochen frei geschaltet werden.
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
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