Bauernverband Rundmail: Landwirtschaftliche Sozialversicherung fordert sichere Arbeitsverfahren für die Ferkelkastration

Liebe Mitglieder,

drei Verfahren sind bisher für die Zeit nach dem Verbot der betäubungslosen Kastration vorgesehen:

- diie Ebermast
- die Immunokastration
- die Kastration mit Betäubung durch das Mittel Isofluran

Dazu fordern wir von Seiten des Berufsstands die Kastration bei örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) als sogenannten 4. Weg.

Da alle Verfahren ihre Tücken haben und eine Zulassung des 4. Weges lange Zeit braucht, will die Politik beschließen, den Verbotszeitpunkt um 2 Jahre zu verschieben, damit Zeit bleibt, die verschiedenen Verfahren einzuführen. Denn auch die Betäubung mit Isofluran erfordert momentan noch die Ausübung durch den Tierarzt. Es zeichnet sich aber ab, dass die Zulassung durch den Landwirt kommen wird. Sogar Investitionsbeihilfen zur Investition in die Geräte stehen zur Diskussion. Damit stünde relativ schnell ein Weg zur Verfügung, der in der Breite - bei allen sonstigen Nachteilen des Verfahrens -  anwendbar wäre.

Unklar ist bisher noch die Auswirkung von Isofluran im Eigeneinsatz auf die Personen, die kastrieren. In unseren Gremien wird dieses Thema seit langem - durchaus kontrovers - behandelt.

Ich darf Ihnen nachfolgend die Pressemitteilung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft überlassen. Unser Vorsitzender Klaus Mugele ist Vorstandsmitglied in der SVLFG und Mitglied im Präventionsausschuss. Dieser Ausschuss hat sich mit der Angelegenheit befasst und klar Stellung bezogen. Der Arbeitsschutz für die Landwirte muss in hohem Maß gegeben sein.

Bitte beachten Sie die anschließende Pressemitteilung der SVLFG.

Viele Grüße

Ihr




Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel  07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111

Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de

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Pressemitteilung der SVLFG:

SVLFG fordert sichere Arbeitsverfahren für Ferkelkastration

Seit Jahren wird über Alternativen zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln diskutiert. Zu den Methoden zählt auch die Inhalationsmethode, bei der die Ferkel durch ein Narkosegas betäubt werden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf zur Fristverlängerung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD aus der Sicht des Anwenderschutzes. Als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat die SVLFG Defizite beim Anwenderschutz festgestellt und sieht weiteren Forschungs-,Untersuchungs- und Entwicklungsbedarf.

Eine Reihe von Messungen beim Einsatz von Isofluran zur Betäubung von Ferkeln wurde in den vergangenen Monaten von Mitarbeitern der SVLFG durchgeführt. Der Zwischenbericht über die vorgenommenen Messungen liegt dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit längerem vor. Die Messungen der SVLFG in landwirtschaftlichen Betrieben hatten ergeben, dass das Verfahren der Inhalationsnarkose bei Ferkeln den Anforderungen an einen sicheren Anwenderschutz nicht genügt. Die Zwischenergebnisse wurden dem Präventionsausschuss der SVLFG am 12. November vorgestellt. Dabei wurde insbesondere deutlich, dass Nachbesserungen an den Masken, den Schlauchverbindungen und an den Dosierungseinrichtungen der Narkosegeräte durchgeführt werden  müssen. Die festgestellten Gefährdungen für die im Unternehmen arbeitenden Personen müssen durch geeignete Schutzmaßnahmen beseitigt werden.

Vorstand und Präventionsausschuss begrüßen aus der Sicht des Anwenderschutzes die beabsichtigte Verschiebung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration und fordern die Bundesregierung auf, die Zeit für eine Entwicklung von Verfahren ohne Gefährdung der Anwender zu nutzen. Verbesserungen beim Tierschutz dürfen nicht zu Lasten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehen, so der Präventionsausschuss der SVLFG.
SVLFG




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