Bauernverband Rundmail: Gebietsliste benachteiligte Gebiete in unserem Verbandsgebiet
Liebe Mitglieder,
ab dem 1.1.2019 gilt eine neue Gebietskulisse für die benachteiligten Gebiete. Dabei handelt es sich um den letztmöglichen Termin zur Umstellung der Gebietstermine. Hätte die Landesregierung keine neue Abgrenzung entsprechend der europäischen Anforderungen vorgenommen, wäre gar keine Ausgleichszulage mehr möglich gewesen.
Leider führt dies dazu, dass der größte Teil der bisherigen benachteiligten Gebiete jetzt aus der Förderkulisse fliegt. Es verbleiben folgende Gemarkungen:
Hohenlohekreis:
Krautheim: Oberginsbach und Unterginsbach
Mulfingen: Ailringen und Eberbach
Schöntal: Sindeldorf
Ingelfingen: Eberstal
Pfedelbach: Untersteinbach
Bretzfeld: Geddelsbach
Kreis Schwäbisch Hall:
Braunsbach: Braunsbach und Döttingen
Frankenhardt: Oberspeltach
Obersontheim: Mittelfischach
Rems - Murr Kreis:
Spiegelberg: Spiegelberg, Jux und Nassach
Großerlach: Großerlach
Auenwald: Lippoldsweiler und Ebersberg
Rudersberg; Rudersberg und Steinenberg
Winnenden: Breuningsweiler
Berglen: Ödemhardt, Öschelbronn
Schorndorf: Buhlbronn und Miedelsbach
Winterbach
Remshalden: Geradstetten und Grunbach
Weinstadt: Beutelsbach und Schnait
Aus der beiliegenden pdf Datei können Sie alle benachteiligten Gemarkungen Baden Württembergs ersehen. Es wird auch schön deutlich, warum diese Gemarkungen abgegrenzt wurden. Die EU hat bekanntlich vorgegeben, dass die Ertragsmeßzahl nicht mehr als Kriterium dienen darf.
Viele Grüße Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
ab dem 1.1.2019 gilt eine neue Gebietskulisse für die benachteiligten Gebiete. Dabei handelt es sich um den letztmöglichen Termin zur Umstellung der Gebietstermine. Hätte die Landesregierung keine neue Abgrenzung entsprechend der europäischen Anforderungen vorgenommen, wäre gar keine Ausgleichszulage mehr möglich gewesen.
Leider führt dies dazu, dass der größte Teil der bisherigen benachteiligten Gebiete jetzt aus der Förderkulisse fliegt. Es verbleiben folgende Gemarkungen:
Hohenlohekreis:
Krautheim: Oberginsbach und Unterginsbach
Mulfingen: Ailringen und Eberbach
Schöntal: Sindeldorf
Ingelfingen: Eberstal
Pfedelbach: Untersteinbach
Bretzfeld: Geddelsbach
Kreis Schwäbisch Hall:
Braunsbach: Braunsbach und Döttingen
Frankenhardt: Oberspeltach
Obersontheim: Mittelfischach
Rems - Murr Kreis:
Spiegelberg: Spiegelberg, Jux und Nassach
Großerlach: Großerlach
Auenwald: Lippoldsweiler und Ebersberg
Rudersberg; Rudersberg und Steinenberg
Winnenden: Breuningsweiler
Berglen: Ödemhardt, Öschelbronn
Schorndorf: Buhlbronn und Miedelsbach
Winterbach
Remshalden: Geradstetten und Grunbach
Weinstadt: Beutelsbach und Schnait
Aus der beiliegenden pdf Datei können Sie alle benachteiligten Gemarkungen Baden Württembergs ersehen. Es wird auch schön deutlich, warum diese Gemarkungen abgegrenzt wurden. Die EU hat bekanntlich vorgegeben, dass die Ertragsmeßzahl nicht mehr als Kriterium dienen darf.
Viele Grüße Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
Downloads
- 2018-02-14 Benachteiligte Gebiete BW ab 2019 end.pdf
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