Bauernverband Rundmail: Gebietsliste benachteiligte Gebiete in unserem Verbandsgebiet

Liebe Mitglieder,

ab dem 1.1.2019 gilt eine neue Gebietskulisse für die benachteiligten Gebiete. Dabei handelt es sich um den letztmöglichen Termin zur Umstellung der Gebietstermine. Hätte die Landesregierung keine neue Abgrenzung entsprechend der europäischen Anforderungen vorgenommen, wäre gar keine Ausgleichszulage mehr möglich gewesen.

Leider führt dies dazu, dass der größte Teil der bisherigen benachteiligten Gebiete jetzt aus der Förderkulisse fliegt. Es  verbleiben folgende Gemarkungen:

Hohenlohekreis:

Krautheim: Oberginsbach und Unterginsbach
Mulfingen: Ailringen und Eberbach
Schöntal: Sindeldorf
Ingelfingen: Eberstal
Pfedelbach: Untersteinbach
Bretzfeld: Geddelsbach

Kreis Schwäbisch Hall:

Braunsbach: Braunsbach und Döttingen
Frankenhardt: Oberspeltach
Obersontheim: Mittelfischach


Rems - Murr Kreis:

Spiegelberg: Spiegelberg, Jux und Nassach
Großerlach: Großerlach
Auenwald: Lippoldsweiler und Ebersberg
Rudersberg; Rudersberg und Steinenberg
Winnenden: Breuningsweiler
Berglen: Ödemhardt, Öschelbronn
Schorndorf: Buhlbronn und Miedelsbach
Winterbach
Remshalden: Geradstetten und Grunbach
Weinstadt: Beutelsbach und Schnait


Aus der beiliegenden pdf Datei können Sie alle benachteiligten Gemarkungen Baden Württembergs ersehen. Es wird auch schön deutlich, warum diese Gemarkungen abgegrenzt wurden. Die EU hat bekanntlich vorgegeben, dass die Ertragsmeßzahl  nicht mehr als Kriterium dienen darf.

Viele Grüße Ihr

Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel  07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111

Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de




Downloads

  • 2018-02-14 Benachteiligte Gebiete BW ab 2019 end.pdf



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