Bauernverband Rundmail: Infos zur Umsetzung der GAP


Liebe Mitglieder,

zwischenzeitlich hat die Landesregierung erste Vorgaben für die Greening Verpflichtungen vorgelegt. Eine interessante Liste ist sicher die Liste mit den zulässigen Arten für eine Begrünung. Die Vorgabe gilt, dass für die Begrünung eine Mischung aus mindestens zwei Arten anzunehmen ist, von denen eine Art höchstens 60 % betragen darf. Allerdings ist noch nicht klar, was als Art angesehen wird. Vermutlich hält man sich an die botanischen Eigenschaften. Dies würde zB bedeuten, dass eine Mischung aus "Senf" und "Winterraps" nicht möglich wäre, da es sich beidesmal um die Art "Brassica" handelt.

Demnach wäre es wohl möglich, eine Mischung mit 10 kg Winterraps und 10 kg Erbsen zu säen. Der Winterraps wäre aus eigenem Anbau sicher preisgünstig zu bewerkstelligen, die zugekauften Erbsen mit 10 kg / ha noch günstig, wenn man im Herbst Saatgut bekommt. Nicht möglich wäre aber eine Mischung aus Senf und Winterraps mit jeweils 10 kg, da es sich beidesmal um die Art "Brassica" handelt.  Bitte beachten Sie: Auch für Zwischenfrucht gilt die Nachbauregelung (samt Gebührenregelung). Sie dürfen nur selbst erzeugtes Nachbausaatgut auf den eigenen Äckern verwenden. Saatgut vom Nachbarn geht also nicht !

Wir sind sehr gespannt, was letztlich an weiteren Einschränkungen für die Begrünung kommen wird.



Hier die Grundlageninformationen:

Hier nochmal das Programm zur Ermittlung der notwendigen Greening-Flächen, diesmal über den Server des Landwirtschaftsministeriums Baden Württemberg abzurufen: (hierauf bezieht sich die Datei  00_BaWü-Erläuterungen.pdf)


Bitte beachten Sie die Dateianlagen.  

Wie immer ist auch diese Rundmail samt Dateianlagen für spätere Recherchen auf unserer Homepage www.bauernverband-hohenlohe.de abgespeichert

Viele Grüße


Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems eV
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 111
bleher@lbv-bw.de





Downloads

  • 00 BaWü Erläuterungen.pdf
  • 01 BaWü Liste Ökologische Vorrangflächen.pdf
  • 02 BaWü Liste Zwischenfruchtanbau - Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen.pdf
  • 03 BaWü Liste Eiweißpflanzen - Zulässige Arten stickstoffbindende Pflanzen.pdf
  • 04 BaWü Liste Niederwald mit Kurzumtrieb.pdf



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