Bauernverband Rundmail: Meldepflichten Schweinedatenbank bis 15. Januar - Antibiotikamonitoring 14. Januar

Liebe Mitglieder

bitte beachten Sie die Meldepflichten zur Schweinedatenbank und zum Antibiotikamonitoring.

 
Stichtagsmeldung an die HI-Tier
Nach der Viehverkehrsverordnung hat jeder Tierhalter der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar 2018 die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden (schriftlich per Meldebogen oder auch im Internet unter hi-tier.de).
 
 
Antibiotikamonitoring
Die Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr versendet werden. Für das zweite Halbjahr liegt die Einsendefrist an die zuständige Behörde vom 1. bis zum 14. Januar. Mit der Tierhalterversicherung erklärt der Landwirt gegenüber der Behörde, dass er sich an die Behandlungsanweisungen des Tierarztes gehalten hat Die QS GmbH hat am 20.12.2017 über die Bündler auf die Meldungen zum QS-Antibiotikamonitoring hingewiesen. Demnach müssen am 14. Januar 2018 die Meldungen zur Abgabe von Antibiotika für das zweite Halbjahr 2017 vollständig in der staatlichen Datenbank HIT vorliegen. Die Weiterleitung der Daten zu Antibiotikaabgaben aus der QS-Datenbank an HIT läuft kontinuierlich, sofern der Tierhalter diese Weiterleitung vorgesehen hat.
 
Viele Grüße

Ihr


Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel  07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111

Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de


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