Bauernverband Rundmail: Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete - Ausgleichszulage

Liebe Mitglieder,

beiliegend erhalten Sie als pdf einen Auszug aus dem heutigen Wochenblatt. In diesem erläutert Minister Hauk die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete ab dem Jahr 2019. Ebenfalls beigefügt habe ich eine Karte, aus der die bisherigen und die neuen benachteiligten Gebiete in Baden Württemberg ersichtlich sind.

Die allermeisten Teile unseres Verbandsgebiets gehören zukünftig nicht mehr zum benachteiligten Gebiet. Uns trifft die Neuabgrenzung damit massiv.

Nachdem wir schon mehrfach angerufen worden sind und um Erklärung gebeten wurden, wie der Bauernverband eine solche Verwerfung akzeptieren könne, hier die Erläuterung:

1. Schon seit fast einem Jahrzehnt hat die Europäische Union Deutschland aufgefordert, die benachteiligten Gebiete neu abzugrenzen und von der bisherigen Festlegung nach der Einheitsbewertung abzugehen.
2. Die Definition nach dem Einheitswert war nur in Deutschland möglich. Die EU verlangt aber ein europaweit einheitliches System. Grundlagen sind biophysikalische und klimatische Bewertungen
3. Auf Drängen des Bauernverbands wurde von unseren Regierungsverantwortlichen bis zuletzt gegenüber der Europäischen Union das Deutsche Einheitsbewertungssystem verteidigt und die Beibehaltung verlangt, dies wurde aber nach den Rechtsgrundsätzen der EU abgelehnt.
4. Das Hinausziehen der Neuregelung auf vermutlich das Jahr 2019 ist unter diesen Umständen als großer Erfolg zu sehen. Die Bauern hätten normalerweise schon viel früher auf die Ausgleichszulage verzichten müssen.
5. Die Festlegung der Kriterien lässt keinen wesentlichen Spielraum zu. Alle Spielräume, die eine möglichst große Landesfläche in den benachteiligten Gebieten belassen wurden ausgeschöpft
6. Es steht n i c h t  im Belieben des Landes willkürliche Kriterien zu erdenken. Die Spielregeln werden ausschließlich von Brüssel für alle Länder und Regionen nach gleichen Kriterien vorgegeben.
7. Das nun Landstriche hineingekommen sind und viele draußen sind, die bisher etwas bekommen haben ließ sich nicht ändern. Es gab keine Möglichkeit, dies politisch zu beeinflußen

Der Bauerverband hat alles unternommen, um die gravierenden Änderungen zu verhindern. Es war nicht möglich, die Anwendung der Europäischen Richtlinien weiter hinauszuzögern und es gab gar keine Chance, das bisherige System  zu halten. Was jetzt herausgekommen ist, ist das äußerste, was die Europäischen Regelungen noch zugelassen haben.


Viele Grüße

Ihr

Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel  07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111

Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de




Downloads

  • https www.bwagrar.de artikel.pdf
  • Neue und alte benachteiligte Agrarzone.pdf



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