Bauernverband Rundmail: Verlegung der Sperrfrist bei Grünland
Liebe Mitglieder,
in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Rems Murr ist die Sperrfrist für Gülleausbringung auf Grünland verlegt worden vom 15. November bis 14. Februar. Nach unseren Informationen scheint dies auch für Flächen im Ost Alb Kreis und in Mittelfranken zu gelten. Die Verlegung gilt nicht für Flächen in Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten.
Der Hohenlohekreis hat sich gegen eine generelle Verlegung der Sperrfrist entschieden, weil aufgrund der jetzt günstigen Witterung geringerer Bedarf gesehen wird. Zudem hat die Umweltseite eine Einschränkung der Ausnahme hinsichtlich von Wiesen in Flusstälern in die Diskussion gebracht. Damit wäre ein Flickenteppich entstanden, der mehr Verwirrung erzeugt hätte. Die generelle Sperrfrist im Hohenlohekreis bleibt also bei der bekannten Regelung, dass vom 1. November bis 31. Januar keine Gülle ausgebracht werden darf.
Im Rahmen von einzelbetrieblichen Sonderegelungen, die vom Landwirt selbst beantragt werden müssen, ist aber im Einzelfall auch hier eine Ausnahme möglich. Wenn Sie Bedarf haben, melden Sie sich bitte baldmöglichst beim Landwirtschaftsamt Öhringen.
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
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