Bauernverband Rundmail: Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf Öffentlichen Vorrangflächen im Rahmen des Greening und Verpflichtungen nach dem FAKT Programm
Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf ÖVF - Änderungsmöglichkeiten von FAKT-Maßnahmen - Anpassungsmöglichkeiten konnten erreicht werden
Liebe Mitglieder,
es gibt viele Betriebe, die im FAKT die Maßnahme „Fruchtartendiversifizierung“ (mind. 5-gliedrige Fruchtfolge) gewählt haben. Die dort beantragten Flächen mit Leguminosen konnten als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) zur Erfüllung der Greeninganforderungen angerechnet werden. Durch das auf EU-Ebene gegen den massiven Widerstand des Bauernverbandes beschlossene Pflanzenschutzmittelverbot auf ÖVF Flächen, ist diese Anrechnung in Zukunft nicht mehr praktikabel, da Leguminosen ohne Pflanzenschutzmittel in der Regel nicht gedeihen.
Der Landesbauernverband hat vehement eine Lösung für die betroffenen Betriebe bei Land und EU gefordert. Zwischenzeitlich ist folgende Antwort gekommen:
Den an FAKT-Maßnahmen teilnehmenden Betrieben werden nun folgende Alternativen zur Erbringung von ÖVF zugestanden:
- Ausstieg aus der Maßnahme "5-gliedrige Fruchtfolge" innerhalb der fünfjährigen FAKT-Verpflichtung gemäß der Überprüfungsklausel nach Artikel 48 der EU-VO 1305/2013 ohne Rückzahlungsforderung, aber Erfüllung der ÖVF Verpflichtung durch andere FAKT-Maßnahmen oder außerhalb von FAKT.
- Verringerung der Fläche mit Begrünungsmaßnahmen im FAKT ohne Rückzahlungsforderung, um höchstens 20 %, um Fläche zur Erfüllung der ÖVF-Verpflichtung außerhalb von FAKT freizustellen.
- Erfüllung der ÖVF-Verpflichtung durch Umstieg innerhalb der FAKT-Maßnahme „Brachebegrünung mit Blühmischungen“ von der Brachebegrünung ohne ÖVF-Anrechnung auf die Brachebegrünung mit ÖVF-Anrechnung (mit dann niedrigerer Prämie).
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
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Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
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