Bauernverband Rundmail: Entschärfung der Vorschriften zum GüterkraftVerkehrsGesetz


Liebe Mitglieder,

die Bemühungen des Bauernverbands haben gefruchtet:  Die in meiner Mail vom 3. Juli mitgeteilten Veränderungen des Güterkraftverkehrsgesetzes werden entschärft.

Folgende Regelungen wurden von Verkehrsminister Dobrindt nun verkündet:

1. Lohnunternehmer erhalten noch bis zum 31. Mai 2018 Zeit, um die Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz zu erlangen. (Lehrgang) - Dies hatten wir im übrigen bereits unsererseits mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall so erreicht.
2. Bis Ende Mai 2018 erarbeitet das Verkehrsministerium eine Regelung, die land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge  bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von der Erlaubnispflicht ausnehmen soll.  

Damit dürfte ein großer Teil der Problematik entschärft werden. Transporte mit schnelleren Maschinen mit eigenen Produkten oder Transporte im Rahmen eines Maschinenrings unterliegen nicht der Erlaubnispflicht, ebensowenig, wie Transporte mit geliehenen Maschinen bzw. Fahrzügen (auch mit Fahrer). Problematisch bleiben Transporte mit schnellen Zugmaschinen im Auftrag von nicht landwirtschaftliche Unternehmen (zB Hackschnitzel für Kommunen, fremder Mais für Biogasanlagen außerhalb Maschinenring, Gülletransporte für Biogasanlagen auf fremde Äcker usw.)

Für diese Tätigkeiten bleibt die Erlaubnispflicht voraussichtlich.

Viele Grüße

Ihr


Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel  07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111

Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de


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