Bauernverband Rundmail: Agrardiesel ab 2017 - neue erschwerte Bürokratie


Liebe Mitglieder,

pünktlich zum neuen Jahr hat die Zollverwaltung bekannt gegeben, dass die Agrardieselanträge komplizierter werden. Neben dem eigentlichen Antrag, der auch übers Internet gestellt werden kann, muss der Antragsteller künftig erklären, welche Energiesteuererstattungen oder Energiesubventionen er in seinem Betrieb sonst noch erhalten hat (zB bei großen Betrieben die Stromsteuererstattung oder die Förderung von Blockheizkraftwerken). Dafür muss ein gesondertes Formblatt ausgefüllt und die Vollständigkeit der Angaben erklärt werden.

Darüber hinaus muss jeder, der eine Zahlung aus diesen Steuertöpfen erhalten hat, bis zum 30. Juni des Folgejahres erklären, welche Zahlung er erhalten hat.

Dem Bauernverband ist es gelungen, für die allermeisten Betriebe eine Befreiung von dieser zweiten Vorschrift zu erreichen: Betriebe, die nicht mehr als 150.000 Euro Agrardiesel- , Stromsteuererstattung oder sonstige Subvention (nicht die Einspeisevergütung für Biogasanlagen !!!) erhalten haben, können sich auf Antrag für drei Jahre von der jährlichen Nacherklärungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist mit einem speziellen Formular zu stellen, wenn innerhalb drei Monaten nach Antragstellung kein abschlägiger Bescheid des Hauptzollamts kommt, gilt die Befreiung. Wie auch schon bei der Agrardieselrückerstattung verzichtet das Hauptzollamt aus Kostengründen auf die Bescheidschreibung.

Was ist nun bei Agrardieselanträgen die ab dem Jahr 2017 gestellt werden zu tun ?

1. Agrardieselantrag wie bisher per Internet oder schriftlich stellen (Formular 1140 umfassender Antrag, Formular 1142 vereinfachter Antrag)
2. Dem Agrardieselantrag die Selbsterklärung über staatliche Beihilfen (Formular 1139) beifügen, darauf zwei Mal unterschreiben !  Muss per Post fortgeschickt werden.
3. Dem Agrardieselantrag einen Antrag auf Befreiung von der Erklärung über den Erhalt von Steuerentlastungen im vorgegangenen Kalenderjahr beifügen (Formular 1463)

Da alle Landwirte in unserem Verbandsgebiet wohl unter die Befreiungsregel fallen, müssen Sie das Formular 1462 nicht beifügen, wenn Sie den Befreiungsantrag mit dem Formular 1463 stellen. Dieser gilt zwar 3 Jahre. Wir empfehlen aber, den Befreiungsantrag  (Formular 1463) zukünftig jedes Jahr einfach beizufügen und damit die Befreiung jedesmal neu zu beantragen. Wenn die Befreiung nämlich nicht beantragt ist und  Sie nach Ablauf der Befreiungsfrist versehentlich einen Neuantrag vergessen und auch die Jahresmeldung nicht bis zum 30. Juni des Folgejahres abgeben, laufen Sie Gefahr, die erhaltene Agrardieselerstattung wieder zurückzahlen zu müssen.

Auch der Agrardieselantrag kann nach Terminvereinbarung im Rahmen der Gebührenordnung von unseren Antragsberatern erstellt werden.  Bitte mailen Sie eine entsprechende Anfrage an Herrn Ehrmann  ehrmann@lbv-bw.de . Wir werden im laufenden Jahr auch wieder mehrere Agrardieselsprechtage anbieten.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass wir für die laufende Antragssaison für den Gemeinsamen Antrag freie Kapazitäten geschaffen haben. Wir können also einige weitere Mandanten aufnehmen. Bei Interesse melden Sie sich bitte auch bei Herrn Ehrmann oder bei mir.

Viele Grüße

Ihr


Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems eV
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 111
bleher@lbv-bw.de
www.bauernverband-hohenlohe.de




Downloads

  • 022a RS Vordruck 1140.pdf
  • 022b RS Vordruck 1142 vereinfacht.pdf
  • 022c RS Vordruck 1139.pdf
  • 022d RS Merkblatt 1139.pdf
  • 022f RS Vordruck 1463.pdf



Um Zugriff auf die Dateianhänge der Rundmails zu erhalten, melden Sie sich bitte hier mit Ihren Mitgliedsdaten an.



files/bauernverband/hintergruende/trecker_wiese.jpg