Bauernverband Rundmail: Neue Pflegeeinstufung oder Höherstufung der bisherigen Pflegestufe noch dieses Jahr beantragen, wenn erforderlich
Liebe Mitglieder,
Zum 01.01.2017 treten weitere Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft.
So gilt ab diesem Zeitpunkt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, daraus ergeben sich neue Begutachtungsverfahren sowie statt der bisherigen 3 Pflegestufen nun 5 neue Pflegegrade.
Wenn sich der Gesundheitszustand eines Pflegebedürftigen verschlechtert hat oder eigentlich schon längere Zeit eine Antragstellung notwendig wäre, empfiehlt es sich, den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung - auch den Antrag auf Höherstufung - noch im Jahr 2016 zu stellen. Denn jeder der infolge eines Antrags nach der alten Regelung in eine Pflegestufe eingestuft ist, wird ab dem neuen Jahr automatisch in einen neuen Pflegegrad, mindestens eine Stufe höher eingestuft.
Für die Umgruppierung der Menschen mit körperlichen Einschränkungen gilt die Grundregel +1 Pflegegrad (z. B. bisher Pflegestufe 1, wird ab 01.01.17 in Pflegegrad 2 eingruppiert) . bei Menschen mit körperlichen Einschränkungen und zusätzlicher Beeinträchtigung der Alltagskompetenz gilt: + 2 Pflegegrade (bisher Pflegestufe 2, wird künftig zu Pflegegrad 4).
Durch eine Antragstellung noch im Jahr 2016, würde sich bei Genehmigung durch den Medizinischen Dienst (MDK) im Einzelfall der Pflegebedürftige besser stellen und somit höhere finanzielle Zuwendungen der Pflegekasse erhalten als ohne Antragstellung. Die Begutachtung wird aber natürlich erst im neuen Jahr erfolgen können. Wichtig ist, dass der Antrag noch im alten Jahr gestellt wird.
Eine Antragstellung für die Pflegebedürftigen, die bei der LKK versichert sind, kann über unsere Beratungsstelle in Übrigshausen erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu die beigefügte Rückmeldemöglichkeit oder wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Frau Hörscher oder Frau Brucker (0 79 44 – 94 35 0).
Frau Brucker und Frau Hörscher haben sich sehr gut in die Materie eingearbeitet und können Ihnen künftig auch bei allen anderen Fragen der Pflegebedürftigkeit Auskunft geben. Antraäge bei der AOK oder anderen Kassen sollten aus Zeitgründen aber direkt bei den dortigen Beratungsstellen gestellt werden. In der kurzen Frist wäre es eher ein Umweg, wenn Sie bei AOK , TK, Barmer, DAK oder Betriebskrankenkassen den Weg über uns gehen würden.
Für LKK Versicherte: Bitte beachten Sie das beigefügte Formular mit der Rückmeldemöglichkeit.
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems eV
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 111
bleher@lbv-bw.de
www.bauernverband-hohenlohe.de
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- Rückmeldung Pflegeversicherung.pdf
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