Bauernverband Rundmail: Pflanzenschutzmittelausbringung - Veränderte Abstände zu Wohnbebauung, privaten Gärten und öffentlichen Flächen


Liebe Mitglieder,

mit Veröffentlichung vom 20. Mai 2016 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz größere Abstände bei Pflanzenschutzanwendungen angeordnet. Diese sind einzuhalten und können bei Nichteinhaltung sanktioniert werden. Außerdem hat der Nachbar einen Abwehranspruch. Näheres können Sie der beigefügten pdf Datei entnehmen. Da diese Rundmail nur für unsere Mitglieder und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich die Werte nicht in die Mail direkt schreibe. Die pdf Datei ist nur im geschützten Bereich der Homepage abrufbar und nur  S i e   als Mitglied erhalten diese direkt.

Viele Grüße und ein schönes, regenfreies Wochenende

Ihr

Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems eV
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 111
bleher@lbv-bw.de
www.bauernverband-hohenlohe.de



Downloads

  • SKM C454e16080509280.pdf



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