Bauernverband Rundmail: neue Förderung von emmissionsarmen Ausbringgeräten (Gülletechnik und Pflanzenschutzgeräte)


Liebe Mitglieder,

Das bestehende Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) wird um folgende Maßnahme erweitert: Kauf von neuen Maschinen und Geräten, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern oder Pflanzenschutzmitteln führen. Die Förderung ist auf landwirtschaftliche Unternehmen beschränkt und bis 31.12.2019 befristet.

Die Anträge müssen beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Berater des Landwirtschaftsamtes.

Förderfähige Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern sind:
  • ·        Injektionsgeräte für die Ausbringung von Gülle, Gärresten, Jauche und Sickersaft
  • ·        An Pumptankwagen angebaute Geräte zur Direkteinarbeitung von Gülle, Jauche und Sickersaft wie Grubber, Scheibeneggen, Scheibenschlitzgeräte und vergleichbare Techniken
  • ·        Schleppschuhverteiler

Die aufgezählten Geräte werden jeweils mit oder ohne Pumptankwagen gefördert. Im Vordergrund steht jedoch die Förderung der Ausbringungstechnik. Sie muss jeweils nachweislich dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Geräte in einem Testverfahren nach DLG oder VERA erfolgreich geprüft wurden.

Als förderfähige Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten:
  • Spritz- und Sprühgeräte für Obst- und Weinbau, die nicht angelagerte Spritzflüssigkeit auffangen und in den Tank zurückfördern und die Abdrift um mindestens 90 Prozent gegenüber herkömmlichen Sprühgeräten verringern können ohne gleichzeitig die                 Wirksamkeit der Anwendung zu verringern.
  • Pflanzenschutzgeräte mit Sensorsteuerung, die entweder Lücken in der Zielfläche erkennen und die Düsen entsprechend abschalten oder die beispielsweise in Flächenkulturen Unkräuter oder Pilzbefall erkennen und dann die Düsen entsprechend einschalten. Die mögliche Mitteleinsparung der Geräte muss durch Prüfung des Julius-Kühn-Instituts nachgewiesen werden.
  • Feldspritzgeräte mit Assistenzsystemen zur automatischen Teilbreitenabschaltung und Gestängeführung und automatischer Innenreinigung.
  • Feldspritzgeräte mit Mehrkammersytemen zur gezielten teilflächenspezifischen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln.

Die oben genannten Pflanzenschutzgeräte müssen alle vom Julius-Kühn-Institut geprüft und anerkannt worden sein.

Selbstfahrende Maschinen sind sowohl bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern als auch bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht förderfähig.
Im Falle einer Förderung beträgt der Zuschuss 20 Prozent der Investitionskosten. Die Umsatzsteuer ist von der Förderung ausgeschlossen.

Grundsätzlich gelten die Förderungsbedingungen des AFP. Die wichtigsten sind:
  • Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen muss mind. 20.000 € betragen.
  • Die positiven Einkünfte im Einkommensteuerbescheid (im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Steuerbescheide) dürfen 100.000 € bei Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten nicht überschreiten.
  • Nachweis der beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes.
  • Gefordert wird ferner eine Vorwegbuchführung (mind. zwei Buchabschlüsse bei Antragstellung in Form eines BMELV-Abschlusses) und eine Buchführungsauflage für mind. 7 Jahre ab Bewilligung.
  • Es muss ein Investitionskonzept über den Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und des landwirtschaftlichen Unternehmens erbracht werden.
  • Grundsätzlich darf mit einem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.  



Viele Grüße  

Ihr  
Helmut Bleher
Geschäftsführer

Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems eV
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim

Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 111
bleher@lbv-bw.de
www.bauernverband-hohenlohe.de


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