Bauernverband Rundmail: vom Hochwasser verschmutzter Aufwuchs in den Flusstälern im Landkreis Schwäbisch Hall
Liebe Mitglieder,
aufgrund zahlreicher Rückmeldungen, wie mit dem verschmutzten Aufwuchs an Kocher und Jagst verfahren werden soll, hat Herr Balbach, LWA Ilshofen in Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaft und dem Bau- und Umweltamt im Landratsamt folgende Vereinbarung erzielt:
Entlang von Kocher und Jagst mit Seitentälern wurden viele Flächen überschwemmt. Das Futter wurde verunreinigt und kann in der Regel nicht mehr verfüttert werden.
Das Bau-und Umweltamt im Landratsamt Schwäbisch Hall erlaubt deshalb entgegen der bisherigen Praxis vorübergehend die Zwischenlagerung des Grüngutes auf unbefestigtem Untergrund und späterer Aufbringung auf Ackerflächen unter folgenden Auflagen und Bedingungen:
1. Die Lagerflächen müssen außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten liegen; zusätzlich sind die Mindestabstände zu Gewässern nach dem Merkblatt Gülle-Festmist-Jauche-Silagesickersaft einzuhalten. Dränierte Flächen sind möglichst ganz zu meiden.
2. Die Zwischenlagerung darf für höchstens 3 bis 4 Monate und nur so erfolgen, dass ein Abfließen evtl. auftretender Sickersäfte in oberirdische Gewässer, Gräben, Erdfälle usw. verhindert wird.
3. Das Grüngut sollte vor der Einbringung abgetrocknet sein und in lange schmale Haufen angeordnet werden
4. Ein Verbringen des Aufwuchses auf die Hochfläche wäre wünschenswert, zumal dort dann auch die spätere Aufbringung auf Ackerfläche erfolgen soll.
Für weitere Rückfragen steht Herr Lienert (0791-755-7265) gerne zur Verfügung.
Wir bedanken uns beim Landwirtschaftsamt Ilshofen und den anderen Ämtern für diese Initiative und Klarstellung und bitten Sie, sich an die genannten Vorgaben zu halten. Bitte beachten Sie: Sollten Silagesickersäfte in Gewässer austreten, handelt es sich um den Straftatbestand der Gewässerverschmutzung.
Sollten die gleichen Probleme in anderen Landkreisen auftreten, kann aus meiner Sicht gerne auf den praxisorientierten Ansatz des Landkreises Schwäbisch Hall verwiesen werden.
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems eV
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 111
bleher@lbv-bw.de
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